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Thema: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

  1. #1
    12.10.2024 RÜCKKEHR JESUS Benutzerbild von heizer
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    Standard Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform



    Mit der Ausrede eines Formfehlers, dies lässt der Kläger derzeit prüfen, lies das Gericht auch die Berufung nicht zu. Damit ist natürlich der Weg in die höhere Instanz zumindest vorerst versperrt. Dies wundert aber nicht, da davon ausgegangen werden kann, dass man den Weg zum Bundesverfassungsgericht versperren will. (leo köln)

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    Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichts: Sanktionen gegen Hartz IV-Empfänger sind verfassungswidrig

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    Obwohl das Verfassungsgericht schon 2010 Sanktionen für verfassungswidrig hielt. Wieso darf so ein Dorf-Sozialgericht dann überhaupt noch urteilen bzw. die arge Arge noch millionenfach sanktionieren?

    1 Million Sanktionen treffen vor allem junge Hartz IV Bezieher
    “Auch im Jahr 2013 verhängten die Jobcenter wieder über 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger, wie eine gemeinsame Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zeigte. Besonders in der Kritik stehen die Sanktionen gegen unter 25jährige, da diese eventuell verfassungswidrig sind
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    Geändert von Pillefiz (14.06.2014 um 16:02 Uhr)

  2. #2
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von heizer Beitrag anzeigen


    Mit der Ausrede eines Formfehlers, dies lässt der Kläger derzeit prüfen, lies das Gericht auch die Berufung nicht zu. Damit ist natürlich der Weg in die höhere Instanz zumindest vorerst versperrt. Dies wundert aber nicht, da davon ausgegangen werden kann, dass man den Weg zum Bundesverfassungsgericht versperren will. (leo köln)

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    Obwohl das Verfassungsgericht schon 2010 Sanktionen für verfassungswidrig hielt. Wieso darf so ein Dorf-Sozialgericht dann überhaupt noch urteilen bzw. die arge Arge noch millionenfach sanktionieren?

    1 Million Sanktionen treffen vor allem junge Hartz IV Bezieher
    “Auch im Jahr 2013 verhängten die Jobcenter wieder über 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger, wie eine gemeinsame Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zeigte. Besonders in der Kritik stehen die Sanktionen gegen unter 25jährige, da diese eventuell verfassungswidrig sind
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  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von heizer Beitrag anzeigen


    Mit der Ausrede eines Formfehlers, dies lässt der Kläger derzeit prüfen, lies das Gericht auch die Berufung nicht zu. Damit ist natürlich der Weg in die höhere Instanz zumindest vorerst versperrt. Dies wundert aber nicht, da davon ausgegangen werden kann, dass man den Weg zum Bundesverfassungsgericht versperren will. (leo köln)

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    Obwohl das Verfassungsgericht schon 2010 Sanktionen für verfassungswidrig hielt. Wieso darf so ein Dorf-Sozialgericht dann überhaupt noch urteilen bzw. die arge Arge noch millionenfach sanktionieren?

    1 Million Sanktionen treffen vor allem junge Hartz IV Bezieher
    “Auch im Jahr 2013 verhängten die Jobcenter wieder über 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger, wie eine gemeinsame Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zeigte. Besonders in der Kritik stehen die Sanktionen gegen unter 25jährige, da diese eventuell verfassungswidrig sind
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    heizer, etwa grundsätzliches für Leute wie dich und die anderen Trottel, die keine Ahnung von Gerichtsurteilen haben:

    1. Ein Gerichtsverfahren hat immer einen Verfahrensgegenstand und nur um diesen geht es in dem Verfahren.

    2. Das Urteil eines Gerichtsverfahren betrifft immer nur den Verfahrensgegenstand und es trifft nur Aussagen zu diesem und es betrifft auch nur diesen Verfahrensgegenstand.

    3. Verfahrensgegenstand hier sind Rechtsnormen bzw. Teile davon. Das Urteil und damit auch die Leitsätze in einem solchen Urteil betreffen somit auch nur diese Rechtsnorm oder deren Teile und findet auch nur auf diese Anwendung.

    4. Im besagten Bundesverfassungsgerichtsverfahren waren[Links nur für registrierte Nutzer], also die Paragraphen die Bedarf, Bedarfsermittlung und -feststellung betreffen.

    5. Wie unter Punkt 3 gesagt betrifft das Urteil somit nur diese Paragraphen bzw. betraf diese Paragraphen in ihrer Form vor 2010.

    6. Sanktionen sind in den §§ 31 bis 32 SGB II geregelt. Sie waren nicht Verfahrensgegenstand und somit kann das Urteil sie weder für verfassungswidrig erklären noch lässt sich aus dem Urteil eine rechtlich bindende Verfassungswidrigkeit dieser Paragraphen ableiten, auch wenn es ein Grundsatzurteil ist.

    So, jetzt weiter die Schnauze halten, kein "Ja, aber" oder sonstige jeder Rechtslehre widersprechende Dumminterpretation und weiter zuhören bzw. lesen, heizer.

    Tatsächlich ist es so, das man durchaus der in dem Urteil geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte und daraus theoretisch auch eine Verfassungswidrigkeit der Sanktionsparagraphen ableiten könnte. Insoweit sind die geäußerten Ansichten nicht wirklich falsch. Damit aber eine Verfassungswidrigkeit der §§ 31 bis 32 SGB II festgestellt werden kann, bedarf es eines eigenen Verfahrens.

    Leider sind es aber die Dummköpfe und Trottel, die hinter solchen Artikeln wie aus deinem Eingangsbeitrag stecken und die Dummköpfe und Trottel, die ihnen folgen, die die Möglichkeiten und den Rechtsweg zu einem solchen Verfahren mit ihren dummdreisten, jeder Rechtslehre und sonstigen juristischen Regeln widersprechenden, vor Unwissenheit strotzenden, falschen Eigeninterpretationen von Urteilen verbauen.

    Dummheit und Blödheit auf einen oder weniger begrenzt, sind ein minimales Übel, aber wenn diese Dummheit und Blödheit anderen schadet oder andere dazu verleitet sich selber zur Schaden, verdient das eigentlich mehr
    als nur rauhen Ton oder einen virtuellen Arschtrittes.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  4. #4
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    heizer, etwa grundsätzliches für Leute wie dich und die anderen Trottel, die keine Ahnung von Gerichtsurteilen haben:

    1. Ein Gerichtsverfahren hat immer einen Verfahrensgegenstand und nur um diesen geht es in dem Verfahren.

    2. Das Urteil eines Gerichtsverfahren betrifft immer nur den Verfahrensgegenstand und es trifft nur Aussagen zu diesem und es betrifft auch nur diesen Verfahrensgegenstand.

    3. Verfahrensgegenstand hier sind Rechtsnormen bzw. Teile davon. Das Urteil und damit auch die Leitsätze in einem solchen Urteil betreffen somit auch nur diese Rechtsnorm oder deren Teile und findet auch nur auf diese Anwendung.

    4. Im besagten Bundesverfassungsgerichtsverfahren waren[Links nur für registrierte Nutzer], also die Paragraphen die Bedarf, Bedarfsermittlung und -feststellung betreffen.

    5. Wie unter Punkt 3 gesagt betrifft das Urteil somit nur diese Paragraphen bzw. betraf diese Paragraphen in ihrer Form vor 2010.

    6. Sanktionen sind in den §§ 31 bis 32 SGB II geregelt. Sie waren nicht Verfahrensgegenstand und somit kann das Urteil sie weder für verfassungswidrig erklären noch lässt sich aus dem Urteil eine rechtlich bindende Verfassungswidrigkeit dieser Paragraphen ableiten, auch wenn es ein Grundsatzurteil ist.

    So, jetzt weiter die Schnauze halten, kein "Ja, aber" oder sonstige jeder Rechtslehre widersprechende Dumminterpretation und weiter zuhören bzw. lesen, heizer.

    Tatsächlich ist es so, das man durchaus der in dem Urteil geäußerten Rechtsauffassung folgen könnte und daraus theoretisch auch eine Verfassungswidrigkeit der Sanktionsparagraphen ableiten könnte. Insoweit sind die geäußerten Ansichten nicht wirklich falsch. Damit aber eine Verfassungswidrigkeit der §§ 31 bis 32 SGB II festgestellt werden kann, bedarf es eines eigenen Verfahrens.

    Leider sind es aber die Dummköpfe und Trottel, die hinter solchen Artikeln wie aus deinem Eingangsbeitrag stecken und die Dummköpfe und Trottel, die ihnen folgen, die die Möglichkeiten und den Rechtsweg zu einem solchen Verfahren mit ihren dummdreisten, jeder Rechtslehre und sonstigen juristischen Regeln widersprechenden, vor Unwissenheit strotzenden, falschen Eigeninterpretationen von Urteilen verbauen.

    Dummheit und Blödheit auf einen oder weniger begrenzt, sind ein minimales Übel, aber wenn diese Dummheit und Blödheit anderen schadet oder andere dazu verleitet sich selber zur Schaden, verdient das eigentlich mehr
    als nur rauhen Ton oder einen virtuellen Arschtrittes.

    Du scheinst das Sozialstaatsprinzip nicht ganz zu peilen - allein darum geht es. Da helfen auch keine Rechtsverdreher.
    Außerdem scheinst du den ersten Satz nicht ganz gerafft zu haben.
    Am Ende werden die Toten gezählt. Überprüf mal dein Gehirn !!!
    Les dir auch mal die Definition von Zwangsarbeit durch- da haben wir Deutschen viel Erfahrung mit - wir lassen sogar kleine Heimkinder und Behinderte Schutzbefohlene zwangsarbeiten.
    Das siehst du daran, daß die satanische Allianz (Staat und Kirche), den ehemaligen Heimkindern freiwillig 10000 Euro bezahlen. Ich bekomme mein Geld in 10 Tagen und dann werde ich noch nach dem OEG 500 Euro monatliche Opferrente beantragen - Die Chancen stehen sehr gut - danach kann der Staat mich mal .......

    Ansonsten ist das alles Müll was du schreibst !!!
    Geändert von heizer (15.06.2014 um 16:17 Uhr)

  5. #5
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von heizer Beitrag anzeigen

    Du scheinst das Sozialstaatsgebot nicht ganz zu peilen - allein darum geht es. Da helfen auch keine Rechtsverdreher.
    Außerdem scheinst du den ersten Satz nicht ganz gerafft zu haben.
    Am Ende werden die Toten gezählt. Überprüf mal dein Gehirn !!!
    Ja, wir sehen jeden Tag verhungerte Hartzer vor dem Eingang zum Real rumliegen.

  6. #6
    Enfant terrible Benutzerbild von Cinnamon
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Ohne Sanktionsmöglichkeiten würde eine ganze Reihe von Menschen trotz Arbeitsfähigkeit nicht mehr arbeiten gehen, da das Amt ja so blöde ist und den Lebensunterhalt bezahlt....... Im Unterhaltsrecht gibt es ja auch bei arbeitsunwilligen Personen, die Barunterhalt an ein Kind zu leisten haben, die Möglichkeit, das erzielbare Einkommen anzurechnen.
    Mit Zimt und Zucker

  7. #7
    12.10.2024 RÜCKKEHR JESUS Benutzerbild von heizer
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von Cinnamon Beitrag anzeigen
    Ohne Sanktionsmöglichkeiten würde eine ganze Reihe von Menschen trotz Arbeitsfähigkeit nicht mehr arbeiten gehen, da das Amt ja so blöde ist und den Lebensunterhalt bezahlt....... Im Unterhaltsrecht gibt es ja auch bei arbeitsunwilligen Personen, die Barunterhalt an ein Kind zu leisten haben, die Möglichkeit, das erzielbare Einkommen anzurechnen.

    Das ist Blödsinn - les mal die Studien über Bedingungsloses Grundeinkommen durch. Es gab Feldversuche in den USA und anderen Ländern. Die Leute arbeiten trotzdem weiter - ich empfehle auch Götz Werner (DM-Markt) anzuhören etc..

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von heizer Beitrag anzeigen

    Du scheinst das Sozialstaatsprinzip nicht ganz zu peilen - allein darum geht es. Da helfen auch keine Rechtsverdreher.
    Außerdem scheinst du den ersten Satz nicht ganz gerafft zu haben.
    Am Ende werden die Toten gezählt. Überprüf mal dein Gehirn !!!
    Les dir auch mal die Definition von Zwangsarbeit durch- da haben wir Deutschen viel Erfahrung mit - wir lassen sogar kleine Heimkinder und Behinderte Schutzbefohlene zwangsarbeiten.
    Das siehst du daran, daß die satanische Allianz (Staat und Kirche), den ehemaligen Heimkindern freiwillig 10000 Euro bezahlen. Ich bekomme mein Geld in 10 Tagen und dann werde ich noch nach dem OEG 500 Euro monatliche Opferrente beantragen - Die Chancen stehen sehr gut - danach kann der Staat mich mal .......

    Ansonsten ist das alles Müll was du schreibst !!!
    Mein lieber heizer, dann belege mal warum meine Ausführungen Müll sein sollen?
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Valdyn
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    Zitat Zitat von heizer Beitrag anzeigen

    Das ist Blödsinn - les mal die Studien über Bedingungsloses Grundeinkommen durch. Es gab Feldversuche in den USA und anderen Ländern. Die Leute arbeiten trotzdem weiter - ich empfehle auch Götz Werner (DM-Markt) anzuhören etc..
    Der große Witz ist ja, daß die Leute (FDP, CDU), die sonst unablässig behaupten, Arbeiten sei essentiell für die Menschenwürde und lieber für 1 Euro arbeiten als gar nicht, gleichzeitig behaupten, die Leute gingen dann nicht mehr arbeiten. Auch jetzt wieder in der Rentendiskussion sehr schön zu hören.

    Was denn nun?

  10. #10
    Mitglied
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    Standard AW: Kriminelles Sozialgericht Köln hält Hartz4-Sanktionen für verfassungskonform

    ...Auch im Jahr 2013 verhängten die Jobcenter wieder über 1 Millionen Sanktionen gegen Hartz IV Empfänger, wie eine gemeinsame Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen und der Linken zeigte.
    ...
    Was mich wirklich interessieren würde ist wie viel Prozent davon Ausländer sind.
    Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.

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