Zitat von
Gehirnnutzer
Langsam nervt es, dieses dummes Zeug zu hören Hamburger, denn der 130er ist weder rechtswidrig noch durch Intervention der Siegermächte gemacht worden.
1. Die ursprünglichen Absätze 1 und 2 des 130er gab es schon im Kaiserreich.
2. Die ursprünglichen Absätze 3 und 4 wurden erst 1994 eingeführt, davor wurde die HCL nach § 185 ff. StGB verfolgt.
3. Der 130er ist weder rechtswidrig nach nationalem Recht noch nach dem Völkerrecht. Die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes müsste bekannt sein, deswegen spare ich mir Ausführungen darüber. Okay wer will kann im Gegensatz zum faulen hamburger nach Wunsiedelurteil etc. pp.. googlen.
Für gewisse dummer Leute, eine kleine Information, die UN-Menschenrechtscharta ist nicht rechtsverbindlich. Rechtsverbindlich ist der [Links nur für registrierte Nutzer]. Über dessen Einhaltung wacht der UN-Menschenrechtsausschuss. Ich zitiere aus Artikel 19:
Das du Artikel 19 Absatz 3 Punkt a nicht gerne lesen möchtest ist klar.
Interessant, dieses Dokument. Ich empfehle dir, eine Kopie davon in die USA zu schicken:
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Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.
Die neu ernannte Leiterin der CIA kennt sich mit Folterungen bestens aus
Ob sich das neue bayerische PAG mit dem Artikel 9 des o.g. Dokumentes verträgt, wage ich zu bezweifeln.
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(1) Alle Menschen sind vor Gericht gleich. Jedermann hat Anspruch darauf, dass über eine gegen ihn erhobene strafrechtliche Anklage oder seine zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen durch ein zuständiges, unabhängiges, unparteiisches und auf Gesetz beruhendes Gericht in billiger Weise und öffentlich verhandelt wird. Aus Gründen der Sittlichkeit, der öffentlichen Ordnung (ordre public) oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft oder wenn es im Interesse des Privatlebens der Parteien erforderlich ist oder - soweit dies nach Auffassung des Gerichts unbedingt erforderlich ist - unter besonderen Umständen, in denen die Öffentlichkeit des Verfahrens die Interessen der Gerechtigkeit beeinträchtigen würde, können Presse und Öffentlichkeit während der ganzen oder eines Teils der Verhandlung ausgeschlossen werden; jedes Urteil in einer Straf- oder Zivilsache ist jedoch öffentlich zu verkünden, sofern nicht die Interessen Jugendlicher dem entgegenstehen oder das Verfahren Ehestreitigkeiten oder die Vormundschaft über Kinder betrifft.
(2) Jeder wegen einer strafbaren Handlung Angeklagte hat Anspruch darauf, bis zu dem im gesetzlichen Verfahren erbrachten Nachweis seiner Schuld als unschuldig zu gelten.
Tja, lt. PAG kannst du schon eingebuchtet werden, wenn die Polizei denkt,dass du eine strafbare Handlung begehen könntest (Konjunktiv!)
Obama war ein Präsident, der den kurzen Dienstweg liebte: den Umweg über ein Gericht hat er sich gespart - er gab den Befehl, gleich zu lynchen (Mord per Drohne)
(1) Niemand darf willkürlichen oder rechtswidrigen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder rechtswidrigen Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden.
(2) Jedermann hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen.
Was ist mit der Belagerung von Höckes Haus, der einer nicht verbotenen Partei angehört? Was ist mit den ständigen Schmutzkampagnen gegen Mitglieder der AfD?
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) Jedermann hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Dieses Recht umfasst die Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung eigener Wahl zu haben oder anzunehmen, und die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung allein oder in Gemeinschaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Gottesdienst, Beachtung religiöser Bräuche, Ausübung und Unterricht zu bekunden.
(2) Niemand darf einem Zwang ausgesetzt werden, der seine Freiheit, eine Religion oder eine Weltanschauung seiner Wahl zu haben oder anzunehmen, beeinträchtigen würde.
(3) Die Freiheit, seine Religion oder Weltanschauung zu bekunden, darf nur den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die zum Schutz der öffentlichen Sicherheit, Ordnung, Gesundheit, Sittlichkeit oder der Grundrechte und -freiheiten anderer erforderlich sind.
(4) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern und gegebenenfalls des Vormunds oder Pflegers zu achten, die religiöse und sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen.
In D sind wir bereits so weit, dass Kinder in der Schule ausgegrenzt werden und als "Christenschlampe" beschimpft werden. Wo schreitet der Staat da ein? Was ist mit der Würde dieser derart beschimpften Kinder?
Da dir der Art. 19 so gut gefällt:
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(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäusserung; dieses Recht schliesst die Freiheit ein, ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a)für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;b)für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.
@a) Für den Fall, dass mit dem Holocaust etwas nicht stimmt, so wie er uns präsentiert wird: was ist dann mit dem Recht und dem Ruf der Deutschen?
@b) Wie steht es mit dem Schutz der nationalen Sicherheit durch den Massenansturm grösstenteils illegaler Zuwanderer, die Merkel durchgewunken hat? Die öfftl. Ordnung ist ohne im A...
Noch zum Thema freie Meinungsäusserung:
Bereits das Denken kann strafbar sein
Als [Links nur für registrierte Nutzer] 1988 einen Artikel der DDR-Verfassung auf ein Plakat schrieb und sogar die Quelle des Textes nannte, ging sie davon aus, dass man sie dafür sicher nicht verhaften würde. Die Textstelle aus Artikel 27 lautete „Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern.“ Verhaftet hat man sie dennoch. Als Begründung diente jedoch nicht der Inhalt ihres Plakates, sondern der „Zusammenrottungsparagraph“. Sicher, Vera Lengsfeld sei allein verhaftet worden, meinte die Stasi – aber sie hätte an Zusammenrottung „gedacht“! Das genügte bereits.
So wie in der DDR Vermutungen über die Gedanken der Menschen in handfeste geheimpolizeiliche Maßnahmen und Freiheitsberaubungen mündeten, stellen unsere Gerichte heute Vermutungen über die Gedanken der Väter und Mütter unseres Grundgesetzes an und begründen mit diesen Schlussfolgerungen ihre Urteile. Alles in mir sträubt sich dagegen, die DDR-Justiz mit der der Bundesrepublik zu vergleichen und im Großen und Ganzen verbietet sich dieser Vergleich auch. Noch. Und dennoch kommt es in letzter Zeit immer häufiger zu Entscheidungen der Gerichte, deren Rechtsauffassung eher der Position des Staates zuneigt, ganz gleich, wie schwach diese sind, als die Bürger wirksam vor dem Zugriff dieses Staates zu schützen. Ich sage nur noch „[Links nur für registrierte Nutzer]“. Die Rolle des wohlwollenden Beschützers, in der sich alle staatlichen Institutionen gern sehen, füllen sie nämlich denkbar schlecht aus. Das Versagen ist mit Händen zu greifen und allgemein bekannt....
https://www.achgut.com/artikel/machtworte_jetzt_mit-nichtanwendungs_erlass
Gedankenpolizei kennen wir aus "1984"
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(1) Jede Kriegspropaganda wird durch Gesetz verboten.
In der letzten Zeit mal Nachrichten gesehen, Zeitung gelesen? Das ist in meinen Augen Kriegspropaganda pur.
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(1) Die Familie ist die natürliche Kernzelle der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
(2) Das Recht von Mann und Frau, im heiratsfähigen Alter eine Ehe einzugehen und eine Familie zu gründen, wird anerkannt.
(3) Eine Ehe darf nur im freien und vollen Einverständnis der künftigen Ehegatten geschlossen werden.
Was ist mit Kinderehen, die in D bzw. überhaupt (dieses Papier ist ja international!) geschlossen werden? Ich habe nicht den Eindruck, dass das Jemanden kümmert
Art. 27 wird in vielen Staaten auch nicht eingehalten. Auf D passt er ausnahmsweise nicht.
Und zum Abschluss sei noch Folgendes erwähnt: Die BRD ist kein Rechtsstaat mehr. Das Oberlandesgericht Koblenz hat in seinem Urteil[Links nur für registrierte Nutzer] entschieden, dass gegen diesen illegal eingereisten Moslem kein Urteil ergehen würde. Bergündung:„Die rechtsstaatliche Ordnung in der Bundesrepublik ist in diesem Bereich jedoch seit rund eineinhalb Jahren außer Kraft gesetzt und die illegale Einreise ins Bundesgebiet wird momentan de facto nicht mehr strafrechtlich verfolgt.“
Und das ist nicht das einzige Gebiet, wo die BRD kein Rechtsstaat mehr ist! Fazit: Die BRD ist immer dann ein "Rechtsstaat", wenn es den Regierenden und dem tiefen Staat nützt. Es regiert das 2-Klassen-Recht: Die Bürger sollen sich daran halten, der Staat, also die Regierung hat das nicht nötig.