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Thema: Meinungsfreiheit?

  1. #971
    Mitglied Benutzerbild von Rhino
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Deine Sichtweise - es genügt jedoch bereits weitestgehend, wenn Mord- und sonstige Gewaltandrohungen im WWW unterbleiben.
    Bei Morddrohungen brauchst Du kein "Massnahmenpaket", da reicht der normale Gang von Justiz und Polizeiarbeit voellig aus. Oder sind die etwa mit anderen Dingen ueberlastet?

    Allerdings drohen da auch einige mit Gerichtsverfahren, denen sich eine Hinrichtung anschliessen kann. Sowas kann natuerlich zur juristischen Zwickmuehle werden.
    Wahrheit Macht Frei!

  2. #972
    Mitglied Benutzerbild von romeo1
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Deine Sichtweise - es genügt jedoch bereits weitestgehend, wenn Mord- und sonstige Gewaltandrohungen im WWW unterbleiben.
    Geh' scheißen Du Schwätzer.

  3. #973
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von romeo1 Beitrag anzeigen
    Aber eigentlich ist das ein Maßnahmepaket gegen jegliche regierungskritische Äußerung.
    Natürlich. Hat irgendwer geglaubt, dass es auch die linken Hetzer treffen könnte? Die forcieren doch genau diese Nummer. Kahane und Konsorten! Die Stasi lebt.
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  4. #974
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Rhino Beitrag anzeigen
    Bei Morddrohungen brauchst Du kein "Massnahmenpaket", da reicht der normale Gang von Justiz und Polizeiarbeit voellig aus. (…)
    Anscheinend nicht, deswegen sollen nämlich die Betreiber der sog. Medien nicht nur zur Löschung von zweifelhaften Kommentaren gesetzlich gezwungen werden, sondern auch zur Preisgabe der dazugehörigen Nutzerdaten. Hierzu soll eine eigene Abteilung beim BKA eingerichtet werden.
    Whatever you do, do no harm!

  5. #975
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Anscheinend nicht, deswegen sollen nämlich die Betreiber der sog. Medien nicht nur zur Löschung von zweifelhaften Kommentaren gesetzlich gezwungen werden, sondern auch zur Preisgabe der dazugehörigen Nutzerdaten. Hierzu soll eine eigene Abteilung beim BKA eingerichtet werden.
    Ja. Nachdem der Zwang zur Löschung missliebiger Kommentare kaum Aufschrei erzeugt hat, setzt man nun ne Schippe drauf.

  6. #976
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Anscheinend nicht, deswegen sollen nämlich die Betreiber der sog. Medien nicht nur zur Löschung von zweifelhaften Kommentaren gesetzlich gezwungen werden, sondern auch zur Preisgabe der dazugehörigen Nutzerdaten. Hierzu soll eine eigene Abteilung beim BKA eingerichtet werden.
    Da gibt's nur eins: Beschäftigt sie - vorzugsweise mit linken Hassparolen aus dem Netz
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  7. #977
    GESPERRT
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Meinungsfreiheit, Grundgesetz und Realität in der BRD

    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Art 3


    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.



    Position des Bundesverbandes der Arbeiterwohlfahrt e.V. zum Umgang mit der Partei Alternative für Deutschland (AfD)

    Die Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat sich im Jahr 2013 gegründet. Ihre anfängliche Ausrichtung war geprägt durch die Euro-Rettungspolitik. Mit dem Führungswechsel in der Parteispitze im Juli 2015 sowie den Flüchtlingsbewegungen seit dem Spätsommer 2015 hat sich die Partei aus Sicht der AWO zunehmend hin zum politisch rechten Rand orientiert und positioniert.
    Führende Personen aus dem Kreis der AfD machen wiederholt mit völkischen, rassistischen und menschenverachtenden Parolen in der Öffentlichkeit Stimmung gegen schutzsuchende Menschen und auch gegen Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik mit Migrationshintergrund. Das steht im unvereinbaren Widerspruch zu den Grundwerten der AWO. Die wiederholten Äußerungen von AfD-Führungspersonen unterstreichen zusehends die Ausrichtung der Partei. Die AWO wird dieser Partei aktiv entgegentreten und ihr Gedankengut bekämpfen.
    Auch wenn es unwahrscheinlich ist, dass Mitarbeiter/-innen der AWO auch Mitglied bei der AfD sind, gilt es im Einzelfall zu prüfen, inwiefern der oder die Mitarbeiter/-in die teilweise rechtspopulistischen, völkischen und rechtsextremen Haltungen der Partei unterstützt. Das gleiche gilt für Engagierte und Mitglieder der AWO.
    Die Vereinbarkeit einer Beschäftigung und einer Mitgliedschaft bei der AWO mit einer Mitgliedschaft bei der Partei Alternative für Deutschland (AfD) wird im Einzelfall entschieden. Grundlage für die Einschätzung muss das persönliche Gespräch und der jeweilige Einsatzort sein. Sollte ein/e Mitarbeiter/in oder ein Mitglied sich zu rechtsextremen, rassistischen und menschenverachtenden Äußerungen bekennen, ist eine Kündigung oder eine Auflösung der Mitgliedschaft anzustreben.
    Für die Arbeiterwohlfahrt ist klar, dass sie geschlossen in allen Bereichen und auf allen Ebenen eine offene Auseinandersetzung mit der AfD sucht. Vor dem Hintergrund ihrer Werte wird die AWO Haltung zeigen und für gesellschaftlichen Zusammenhalt einstehen – gegen Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtsextremismus.
    Präsidium Bundesverband Arbeiterwohlfahrt e.V.
    10.06.2016
    Berufsverbot?

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  8. #978
    Rufer in der Wüste Benutzerbild von Merkelraute
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Meinungsfreiheit, Grundgesetz und Realität in der BRD





    Berufsverbot?

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    Die Awo Opas wollen sich nur wichtig vorkommen. Der Verein muss in 10 Jahren eh wegen fehlender Mitglieder aufgelöst werden. Braucht eh keiner.

  9. #979
    GESPERRT
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

    Zitat Zitat von Merkelraute Beitrag anzeigen
    Die Awo Opas wollen sich nur wichtig vorkommen. Der Verein muss in 10 Jahren eh wegen fehlender Mitglieder aufgelöst werden. Braucht eh keiner.
    Na dann ......ist das ja halb so schlimm....!

  10. #980
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    Standard AW: Meinungsfreiheit?

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    Arbeitsrecht

    AfD beklagt „latente Berufsverbote“ für Mitglieder




    ###

    Laut der AfD werden viele ihrer Leute am Arbeitsplatz aus politischen Gründen unter Druck gesetzt. Das betreffe nicht nur die Arbeiterwohlfahrt. Sondern auch den Staat und die Privatwirtschaft.

    Meist sind es nur Worte. Aber mit denen lässt sich schon einiger Druck ausüben. Etwa auf Matthias Manthei, den Landesvorsitzenden der AfD in Mecklenburg-Vorpommern.
    Manthei arbeitet als Richter am Amtsgericht Greifswald, ist überwiegend mit Familiensachen befasst – und dabei den Justizbehören bisher nicht unangenehm aufgefallen. Dennoch meinte im vergangenen Herbst der Grünen-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Jürgen Suhr, dass Mantheis Rolle als Richter „überaus bedenklich“ sei. Denn Manthei, so Suhr, könne nicht unbefangen urteilen, wenn ein Demonstrant gegen eine AfD-Versammlung „als Beschuldigter vor Herrn Manthei treten“ müsse.
    Mal davon abgesehen, dass es für solche Fälle das juristische Allerweltsinstrument des Befangenheitsantrags geben würde: Kann die Unbefangenheit eines Richters nicht mindestens ebenso sehr beeinträchtigt sein, wenn er bloß wegen der Tätigkeit für eine nicht verfassungsfeindliche Partei infrage gestellt wird?

    Eine solche Frage nach der Schwächung eines Amtsträgers aus politischen Gründen lässt sich auch im Fall eines Hamburger Schulleiters stellen. Über ihn berichtet der AfD-Landesverband in der Hansestadt, dass dem Mann in der Behörde signalisiert worden sei, er könne nicht Schulleiter bleiben, wenn er sich weiterhin aktiv in [Links nur für registrierte Nutzer] betätige.


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