Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie
Inwieweit ist ein Hartzer mit einem 450,-- Euro-Job besser gestellt als ein Aufstocker? Ich dachte, der Aufstocker könnte das gleiche Geld von seinem Lohn zusätzlich zum errechneten Bedarfssatz behalten wie ein auf Minijobbasis Dazuverdienender und zusätzlich würde dem Aufstocker noch pro soundsoviel verdientem Geld eine Pauschale verbleiben?
?
Umschulungen sind letztlich reguläre Ausbildungen, mit ganz normalen anerkannten Abschlüssen. Der einzige Unterschied zur regulären Ausbildung ist, daß Umschulungen oft etwas verkürzt sind und nicht der Betrieb die Kosten trägt, sondern im Falle von Leistungsempfängern der Staat finanziell einspringt.
So jemand steht in der Regel finanziell nicht viel schlechter, eher noch besser da, als ein normaler Azubi.
Das ist nicht zu sabotieren. Über diese Möglichkeit, einen Berufsabschluß nachzuholen oder einen weiteren zu erwerben sollte jeder dankbar sein.
Das ist auch kein Zwang. Derartige Weiterbildungsmöglichkeiten bekommen logischerweise im allgemeinen nur Leute angeboten und finanziert, die das auch möchten und dazu in der Lage sind. Weder die Ämter, noch die Betriebe haben ein Interesse Leute in eine Ausbildung zu schicken und das zu finanzieren, wo die Aussichten auf einen erfolgreichen Berufsabschluß am Ende gleich null ist.
Geht`s noch?
Die Wahrheit ist:
Ein älterer Arbeitssuchender (>55J.) wird wohl kaum noch in den Genuss einer Weiterbildung kommen und die noch freien Stellen für Pförtner bzw. Werkschutz sind inzwischen auch nur noch rar gesät.
Diese Tatsache haben auch die Politiker erkannt, deren Zauberformel heißt, wie wir alle wissen:
"Rente mit 63"
>>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<
@ Graf Zahl
AlsoAlsoAlso
Nein ! Rente mit 63 betrifft nur die Jahrgänge 1951 und 52 ! D.h., es wird die Rente mit 63 nur dieses und nächstes Jahr geben.Alle anderen müssen wieder länger arbeiten. Ich zum Beispiel, Jahrgang 1961, bis mindestens 64,5 und alle 1964 oder später Geborenen dann bis mindestens 65 .
Tabelle: Eintrittsalter für die vorzeitige abschlagsfreie Altersrente nach 45 Beitragsjahren (Rente ab 63).
Geburtsjahr Mögliches Renteneintrittalter 1951 63 Jahre 1952 63 Jahre 1953 63 Jahre + 2 Monate 1954 63 Jahre + 4 Monate 1955 63 Jahre + 6 Monate 1956 63 Jahre + 8 Monate 1957 63 Jahre + 10 Monate 1958 64 Jahre 1959 64 Jahre + 2 Monate 1960 64 Jahre + 4 Monate 1961 64 jahre + 6 Monate 1962 64 Jahre + 8 Monate 1963 64 Jahre + 10 Monate 1964 65 Jahre 1965 und später 65 Jahre
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
also ich würde gerne schon jetzt in Rente gehen, darf aber nicht,...und die Großbanken wollen mir auch keine Millionen Euros schicken - was Sie könnten um das als Abschreibung zu verbuchen...damit ich ein gutes Leben führen kann, - doch leider wollen diese Elemente das nicht.
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