Die sog. „Strahlengefahr“ bei der Kerntechnik ist eine angenommene Gefahr,
die nur bei extrem hoher Dosis in sehr kurzer Zeit (d.h. bei extrem hoher Dosisleistung) real ist.
So hat laut UNSCEAR die Kerntechnik seit Beginn von 1945 bis 2007 durch Strahlenunfälle weltweit insgesamt 147 Todesopfer gekostet,
da sind Tschernobyl und Unfälle in der Medizin mit eingeschlossen (z.B. versehentliche Bestrahlungen mit tödlicher Dosis bei der Krebstherapie),
auch der militärische Bereich in den Anfängen [6].
Bei kleiner Dosis gibt es KEINE Gefahr.
Dennoch macht man die Annahme, daß auch dort eine Gefahr existieren würde, indem man das Risiko linear bis zur Dosis NULL extrapoliert.
Natürlich benutzt man dabei den Konjunktiv!!!
Würde man diese Annahme nicht machen, dann gäbe es für Deutschland keinen Grund für den Ausstieg.
Es gibt bei westlichen Reaktoren inzwischen 15 000 Reaktorbetriebsjahre (im wesentlichen Leichtwasserreaktoren),
ohne daß ein Mensch einen gesundheitlichen Schaden durch das vorhandene spezielle Risiko der Strahlung erlitten hätte.
Das ist eine großartige Leistung der Sicherheitstechnik.
Das Restrisiko, von dem Frau Dr. Merkel in ihrer Begründung zum Abschalten der Kernkraftwerke in 2011 sprach, ist also sehr sehr klein.
Die Fachleute von UNSCEAR haben zu dem Unfall in Fukushima in dem kürzlich veröffentlichten Bericht [6] vom 2.4.2014 festgestellt,
daß dort auch in Zukunft keine gesundheitlichen Schäden durch Strahlen für Menschen (Krebs) zu erwarten sind,
also ist das Restrisiko dort tatsächlich gleich NULL.
In der Realität ist die „Strahlengefahr“ bei geringer Dosis eine negative Gefahr,
d.h. die Strahlen sind nützlich für Lebewesen [7,8].
Die weltweit seit einem halben Jahrhundert gültige Strahlenschutzphilosophie ist falsch,
sie sollte geändert werden (siehe die Profs. Becker, Feinendegen, Chen et.al., Henriksen, Muckerheide, Calabrese, und viele andere).
Professor Jaworowski nannte den heutigen Umgang mit Strahlung durch Radioaktivität „kriminell“,
weil es Schaden bringt, ein möglicher Nutzen aber behindert wird.
Wann wird der Gesetzgeber endlich seine Irrtümer erkennen und Änderungen zu bewirken?