Vielleicht kommt auch die Sklaverei bald.
* Sklave wird man nur durch Abstammung von Sklaven oder als in Kriegsgefangenschaft geratener, nicht unter Schutzvertrag stehender Nichtmuslim;
doch macht Übertritt zum Islam einen Sklaven nicht frei;
* der Sklave ist Sache und Mensch zugleich, er kann verkauft, verschenkt, verliehen, vererbt usw. werden;
er hat kein Eigentumsrecht, was er erwirbt, gehört seinem Herrn;
* er ist grundsätzlich geschäftsunfähig, kann aber mit Genehmigung seines Herrn heiraten, und Aufträge ausführen;
* der Herr kann seine Sklavin zur Konkubine nehmen, sie heiraten aber nur, wenn sie gläubig geworden ist;
Quelle: Lexikon der Islamischen Welt, Kohlhammer, Stuttgart, Berlin, Köln, Mainz, 3. Band, 1974, Seite 110
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