Türkische Staatsbürger, die zu ihrem Ehepartner nach Deutschland ziehen wollen, müssen künftig keine Deutschkenntnisse mehr nachweisen. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass die Sprachtests gegen ein Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Türkei verstoßen. Die sogenannte Stillhalteklausel aus den 1970er Jahren verbietet neue Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit.
In ihrer Urteilsbegründung sagten die Richter, die Regelung gehe zu weit. Ein nicht bestandener Deutschtest mache den Nachzug des Ehegatten unmöglich, ohne dass die Umstände im Einzelfall noch einmal geprüft würden. Dadurch erschwere die Regelung die Zusammenführung von Familien. Gerade das Familienleben verbessert aber nach Überzeugung der Richter für türkische Erwerbstätige, die in der EU arbeiten, die "Qualität ihres Aufenthalts". Darüber hinaus fördere es ihre Integration in den jeweiligen EU-Staaten.
Sprachtests für Integration und gegen Zwangsehen?
Die Bundesregierung hatte die Sprachtests 2007 eingeführt und ebenfalls eine bessere Integration als Argument angeführt. Demnach sollte Ehepartnern, die grundlegende Deutschkenntnisse nachweisen können, die Eingewöhnung in Deutschland leichter fallen. Darüber hinaus wollte Berlin mit dem Test Zwangsehen erschweren.
Mit dem Urteil gab der Europäische Gerichtshof der Klage einer Türkin statt. Ihr Antrag auf ein Visum war 2012 von der deutschen Botschaft in Ankara zum wiederholten Mal abgewiesen worden, weil sie nicht über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügte. Ihr Ehemann lebt seit 1998 in Deutschland.