Auch außerhalb der Leiharbeit werden fachliche und persönliche Schwächen bei der Lohnfindung berücksichtigt. Wo das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich ist, wird vom Arbeitgeber auf Einstellung verzichtet. Dann können sich die Betroffenen nur durch Leiharbeit oder prekäre Selbständigkeit in Arbeit bringen.