Luxemburg - Vorgefertigte Tabakstränge werden teurer und stehen damit wohl ganz vor dem Aus. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg wird für die "Singles" oder "Sticks" künftig statt der Steuer für losen Tabak der weit höhere Satz für Zigaretten fällig.
Die Tabakstränge, die nur noch in vorgefertigte Zigarettenhüllen geschoben werden müssen, könnten nicht mehr als Rauchtabak "für selbst gedrehte Zigaretten" angesehen werden, meinen die Luxemburger Europarichter. Sie gaben damit der EU-Kommission recht, die gegen die steuerliche Vergünstigung der Tabakstränge in Deutschland geklagt hatte.
57 statt 36 Prozent Steuern
Nach einer Europa-Richtlinie von 1992 müssen die EU-Staaten auf den Endpreis von Zigaretten eine Steuer von mindestens 57 Prozent erheben, auf losen Tabak dagegen nur 36 Prozent. Dabei gelten Tabakstränge, die durch einen "einfachen, nichtindustriellen Vorgang" zu Zigaretten gemacht werden können, als Zigaretten.
20 statt 11 Cent pro Zigarette
Bereits im Vorfeld hatte der Verband der deutschen Rauchtabakindustrie in Bonn erklärt, ein solches Urteil würde "einen Preisschub auf das Niveau der Zigaretten" und damit wohl das Aus für die "Sticks" bedeuten. Die Zigarettenindustrie schätzt den Absatz der Tabakstränge im laufenden Jahr auf gut 20 Milliarden gegenüber 100 Milliarden Fertigzigaretten.
Mit der Hülle kostet eine selbst gefertigte Zigarette der Marke "West" nach Angaben des Herstellers Reemtsma nur knapp 11 Cent, gegenüber 20 Cent für eine reguläre "West".
Quelle : AOL
Gruss von der Würfelqualle