Zunächst habe ich mich über die Zahlen des Threaderstellers gewundert und dann habe ich auf das Erstelldatum geschaut, 2014!
Mittlerweile 2019, man nehme die obige Zahl mal sechs, dann past es wieder und das sind die "offiziellen Zahlen". Was alles so kreucht und fleucht in Deutschland, ich fürchte, da hat man schon längst den Überblick verloren.
Als Mittlesender muß ich sagen daß seine Antwort klar und deutlich war und die Frage ganz klar beantwortete.
Das gleiche Problem habe ich mit meinem Chef und Mitarbeiten auch immer, sie fragen mich was und wenn ich mir ja oder nein Antworte dann sind sie beleidigt. Wenn sie eine Lösung wollen, dann müssen sie auch danach fragen und nicht nur ob man es anders oder besser machen könnte.
Wenn ich jemanden etwas frage dann will ich auch nur das hören wonach ich ihn gefragt habe, denn Rest kann er seiner Oma erzählen. Und so halte ich es auch mit meinen Antworten.
Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.
Erstens kann man geschlossen NPD wählen, und von heute auf morgen wäre alles anders. Auch mit der AfD würde sich vieles ändern.
Jetzt die Frage, was würde sich ändern? In erster Linie würde sich die Ansicht der Altetablierten über die Wähler ändern, nämlich daß das Volk bereit ist ohne wenn und aber einen anderen an die Macht zu verhelfen. Selbst dann wenn es für einige ganz schon lustig wird.
Dann hätte auch eine echte Arbeiterpartei wieder eine Chance, an so einer mangelt es leider.
Was wir brauchen ist einen Spaltung der Gesellschaft in zwei Gruppen, diejenigen welche etwas geleistet haben, bzw. leisten und Schmarotzer. Am Ende muß es um deren Beseitigung gehen. Der Kuchen wird nicht größer, es stellt sich lediglich die Frage durch wie viele er geteilt wird, und wenn das leistende Volk mehr will, dann muß eben Sack und Pack weniger bekommen. Was auch gut und richtig ist.
Für eine Trennung von Kulturen und Religionen.
schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
Ein Auszug:
Im Allgemeinen wird mit dem Begriff „Berufsunfähigkeitsversicherung“ eine privatwirtschaftliche Versicherung bezeichnet; allerdings gibt es den Begriff der „Berufsunfähigkeit“ auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung. Dieser greift jedoch nur noch für Personen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, und unter definierten Voraussetzungen mit Leistungsbeschränkungen. Für alle anderen gilt ein heute noch enger begrenzter Schutz im Rahmen der Erwerbsunfähigkeit.
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Mit bestem Dank an die SPD und die Grünen (Schröder/Fischer). Sie haben die soziale Sicherheit und Gerechtigkeit für ein Land gebracht, in dem wir gut und gerne leben.
Hier ein anderer Beitrag dazu bzw. zu den Auswirkungen der Reformen der SPD:
“Wenn ich berufsunfähig werde, dann zahlt doch eh der Staat.”
Ein gefährlicher Denkfehler. Eine Berufsunfähigkeitsrente gewährt der Staat seit dem Jahr 2001 generell nicht mehr. Es gibt nur noch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente!
Wenn irgendeine Tätigkeit für mindestens 6 Stunden täglich ausgeübt werden kann, so liegt keine Erwerbsminderung vor. Eine Verweisung auf jede Tätigkeit ist möglich – zum Beispiel das Kleben von Briefmarken, das Zusammenbauen von Kugelschreibern oder das Öffnen und Schließen einer Schranke. Ein sozialer Abstieg ist hinzunehmen!
Beispiel: Ein leitender Angestellter, Dipl. Ingenieur, kann in Folge eines Burnout nicht mehr in seinem zuletzt ausgeübten Beruf arbeiten. Er kann jedoch bis zu 6 Stunden am Tag als Pförtner arbeiten, er ist nicht erwerbsgemindert.
...wird geprüft, ob der Betroffene einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Wird dem Anspruch statt gegeben und liegt dieser unterhalb der Grundsicherung (ca. 750 Euro), wird aufgestockt.
... Erwerbsgemindert ist nicht, wer unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes mindestens sechs Stunden täglich erwerbstätig sein kann; dabei ist die jeweilige Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen.
§43 SGB VI Abs. 3
...Zudem müssen gemäß §43 SGB VI zwei weitere versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllt sein:
Sie waren mind. fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert
Sie haben in den letzten 5 Jahren mind. drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit geleistet
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Also Berufsunfähigkeit musst du selber versichern. Erblindest du und kannst deinen Beruf nicht mehr ausüben, musst du eben einen anderen Hilfsjob annehmen. Auch über 50Jährigen stehen die Behindertenwerkstätten offen.
danke, das ist ja eine prompte bedienung.
ich frage nur deshalb, weil der meinige eine lebenslange rente bekommt von der berufsgenossenschaft, bedingt durch einen schweren arbeitsunfall.
wir mußten ca. 3 jahre von pontius bis pilatus rennen, bis das durch war, aber das ist fest und geht auch schon länger, also nicht erst seit gestern.
grüßle s.
schrittchen für schrittchen wird uns die sprache genommen.
ein volk, dem die sprache genommen wird, hat irgendwann nichts mehr zu sagen
Die Menschenrechte sind erfunden worden, um die 10 Gebote zu verdrängen. (shahirrim)
Manche Wege sieht man nicht kommen, die plant man auch nicht, die geht man aber. , danke an dich
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