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Thema: Kriegsschuld

  1. #461
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Warum gab es überhaupt 1919 eine Frage einer Kriegsschuld? Ging es etwa da bei um Moral und warum gab es keine Kriegsverbrecherprozesse gegen die Kriegsverlierer?

    Die Bevölkerungen der westlichen kriegsführenden Länder sahen den WK I als etwas kriminelles an, und um sich moralisch vor der eigenen Bevölkerung zu rechtfertigen musste man einen Schuldigen finden der für alles verantwortlich ist. Frankreich und GB haben ihre Länder durch den Krieg finanziell ruiniert und da man nun einen Schuldigen hatte musste man um die finanziellen Defizite zu kompensieren den Verlierer ausplündern. Nun haben Stimmen in den Siegermächten einen Kriegsverbrecherprozess gefordert und der Hauptangeklagte sollte Kaiser Willhelm sein, der deutsche Kronprinz hat sich als Angeklagten in Vertretung für seinen Vater angeboten, aber bei der Forderung nach einen Kriegsverbrecherprozess blieb es, da die Stimmung in der Bevölkerung in den beiden siegreichen Nationen nicht so war wie man es sich erhoffte. Auch die Bevölkerungen in beiden Ländern wollten einen Kriegsverbrecher Prozess aber sie wollten lieber ihre eigene Staatsführung auf der Anklagebank sehen.Das war der Grund das man auf Kriegsverbrecher Prozesse verzichtete.
    Der FC Bayern München halten sich nicht für etwas besseres, sie sind es!

  2. #462
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
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    Nun nicht nur Rosenberg hätte was beweisen können wenn man ihm gelassen hätte sondern auch die meisten Angeklagten der Siegerjustiz
    ....

    Wurde Merkel mit den Rosenberg-Tagebüchern erpresst?
    Manchmal kann Propagandamunition auch nach hinten los gehen ...



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    Die sogenannte Wannsee-Konferenz vom 20. Jan. 1942 ist gemeint, zu der das Ostamt Rosenbergs ebenfalls eine Einladung erhalten haben soll laut IMT-Chefankläger Kempners seltsamen "Eichmann-Protokolls". Genau zwischen Blatt 657 (24.12.1941) und Blatt 659 (7.Oktober 1942) des wiedergefundenen Tagebuchs, welches Kempner im IMT-Prozeß unterschlug bzw. verschwinden ließ, klafft die große Lücke mit den fehlenden Tagebucheinträgen Rosenbergs.

    Leerblatt 658 ist nur die mitkopierte Rückseite von 657. Spätere Rückseiten enthalten Briefköpfe aus dem Amt Rosenberg. Vermutlich wegen der Papierknappheit wurden für das Tagebuch Amtspapiere zweckentfremdet.
    Gehöre zu den Scharen, die zwischen Maas und Memel, Etsch und Belt, immer schon hier waren!

  3. #463
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kriegsschuld

    In Joachim Fest Hitler Biographie die er mit Hilfe von Albert Speer schrieb steht über Rosenberg.

    "Seine Wichtigtuerei brachte ihm auf die Anklagebank in Nürnberg, er wollte unbedingt immer am Tisch der großen mitsitzen, Rosenberg ging allen auf die Nerven, so das man ihm ein pseudo Amt im Osten gab"!
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  4. #464
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Zitat Zitat von smk Beitrag anzeigen
    @ Herberger

    " Die Machtjuden, die ohnehin in absehbarer Zeit von der Story wegmüssen, haben bereits vorgesorgt. Sie werden den Deutschen die Schuld an den Lügen geben, womit sie nicht ganz Unrecht haben. "

    Damit dürfen wir sie diesmal nicht durchkommen lassen. Die versuchen ja jetzt schon die alternative Rechte zu kapern weil sie wissen das sie die nationalen Erhebungen nicht mehr in den Griff kriegen... außer durch Infiltration. Petry war so ein Versuch.

    Obacht!!!
    Hier gibt es was zu lesen, wodurch die Erkenntnisgewinnung angeregt wird.

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    Da fragt man sich schon bei Lesebeginn, was der Menschheit doch für Lügen vorgesetzt wurden und weiter werden. Die wissen genau, daß die Massen mit Hilfe der Medien, welche die ja an der Leine haben, so problemlos zu dirigieren sind, damit die weiterhin die ganze Welt betrügen können.
    Was ich nun durch diese indirekte Aufklärung von denen halte, behalte ich mal für mich, weil ja die Wahrheit immer unbeliebt ist.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  5. #465
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    In Joachim Fest Hitler Biographie die er mit Hilfe von Albert Speer schrieb steht über Rosenberg.

    "Seine Wichtigtuerei brachte ihm auf die Anklagebank in Nürnberg, er wollte unbedingt immer am Tisch der großen mitsitzen, Rosenberg ging allen auf die Nerven, so das man ihm ein pseudo Amt im Osten gab"!
    IMT Nürnberg

    GÖRING: Eine gewisse Zusammenarbeit bezüglich des Arbeitseinsatzes muß zwischen dem Amt Sauckel und den Dienststellen Rosenbergs bestanden haben. Aber in dem Sinne, daß Rosenberg hätte die Anwerbung der Ostarbeiter im Gegensatz zum Befehl des Führers verbieten können, davon kann natürlich gar keine Rede sein.

    DR. THOMA: Ist Ihnen bekannt, daß Rosenberg beim Führer wiederholt auch für eine kulturelle Förderung der osteuropäischen Völker, besonders der ukrainischen, vorstellig geworden ist?

    GÖRING: Ich war einmal dabei, als Rosenberg von der verschiedenartigen Behandlung der besetzten Ostgebiete und der dort wohnenden Völker sprach und ihrer kulturellen Betreuung. Und soweit ich mich erinnere, ging das Gespräch um die Errichtung oder Weiterführung einer Universität in Kiew. Der Führer sagte in seiner Gegenwart, glaube ich, zu. Und als er raus war, sagte er zu mir: »Der Mann hat auch besondere Sorgen. Es gibt jetzt wichtigere Dinge für uns als Universitäten in Kiew.« Daran erinnere ich mich.
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  6. #466
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    Standard AW: Kriegsschuld

    IMT Nürnberg so sieht die Wahrheitsfindung der Sieger aus. Das ähnelt mehr der Zeugen Beseitigung.


    DR. FRITZ SAUTER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON RIBBENTROP: Herr Präsident, ich bitte, einen Antrag stellen zu dürfen. Ich bin Dr. Sauter und Verteidiger des Angeklagten von Ribbentrop. Am 30. Oktober hat der Angeklagte von Ribbentrop beantragt, daß seine frühere Sekretärin, Margarete Blank, die damals im Untersuchungsgefängnis in Nürnberg interniert war, ihm zur Verfügung gestellt wird, damit er seine Erwiderung auf die Anklageschrift und eine genaue Darstellung seiner Amtsführung während der letzten sieben bis acht Jahre diktieren kann.

    Mit Beschluß vom 11. November 1945 hat der Gerichtshof diese Bitte genehmigt. Der Angeklagte von Ribbentrop hat daraufhin einige Stunden lang der Sekretärin diktieren können. Dann wurde das aber wieder eingestellt aus Gründen, die dem Angeklagten von Ribbentrop nicht bekannt sind. Ribbentrop hat auch das, was er seiner Sekretärin diktiert hat, nicht bekommen, weder im Stenogramm noch in Übertragung auf Schreibmaschine. Er hat auch Fräulein Blank nicht mehr diktieren können.
    Ribbentrop hat dann seine Bitte hinsichtlich des Fräuleins Blank am 15. November wiederholt. Fräulein Blank wurde ihm aber bisher nicht wieder zur Verfügung gestellt. Der Angeklagte von Ribbentrop läßt deshalb den Herrn Präsidenten bitten, anordnen zu wollen, daß ihm seine frühere Sekretärin Margarete Blank zur Aufnahme der erforderlichen Diktate wieder zur Verfügung gestellt wird. Diese Erlaubnis erscheint zur ordnungsgemäßen Vorbereitung des Angeklagten von Ribbentrop auf seine eigene Vernehmung und auf die Vernehmung der Entlastungszeugen unbedingt notwendig.
    Gerade im Falle Ribbentrop ist der zu behandelnde Stoff derart umfangreich, daß eine andere Sachbehandlung uns nicht möglich erscheint.
    Sodann hätte der Angeklagte von Ribbentrop noch eine weitere Bitte. Er hat wiederholt gebeten, daß einige seiner früheren Mitarbeiter, insbesondere der Botschafter Gaus, der Botschafter von Rintelen, der Gesandte von Sonnleitner, Professor Fritz Berber und der Unterstaatssekretär Henke als Zeugen nach Nürnberg gebracht werden, und daß er die Erlaubnis bekommt, in Gegenwart seiner Verteidigung mit diesen Zeugen zu sprechen. Diese Bitte ist zwar vom Gerichtshof zum Teil mit Beschluß vom 10. November bereits abgelehnt, zum anderen Teil noch nicht entschieden.
    [287] Nun ist es dem Angeklagten von Ribbentrop ganz unmöglich, über die gesamte deutsche Außenpolitik in den letzten sieben bis acht Jahren eine klare und erschöpfende Auskunft zu geben, wenn ihm hierfür nichts zur Verfügung steht, außer einem Bleistift und einem Notizblock, denn auch die Weißbücher des Auswärtigen Amtes, um die er gebeten hat, konnten ihm nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Angeklagte von Ribbentrop kann sich bei dem großen Umfang des Stoffes, den die auswärtige Politik Deutschlands während der letzten sieben bis acht Jahre darstellt, unmöglich an alle einzelnen Daten, Ereignisse, Urkunden und so weiter aus dem freien Gedächtnis wieder erinnern, wenn nicht sein Gedächtnis durch die Aussprache mit seinen früheren Mitarbeitern aufgefrischt und gestützt wird.
    Dazu kommt, daß der Angeklagte von Ribbentrop in den letzten vier Jahren sehr viele Schlafmittel, besonders Brom, zu sich genommen hat, und daß dadurch sein Gedächtnis gelitten hat. Es wäre für die Erforschung der geschichtlichen Wahrheit auf einem Gebiet, das nicht nur das Gericht, sondern auch die Weltöffentlichkeit besonders interessiert, wenig damit gedient, wenn von Ribbentrop bei seiner Vernehmung immer wieder erklären müßte, er könne sich auf diese Einzelheiten nicht mehr erinnern.
    Ribbentrop läßt deshalb den Gerichtshof bitten, anzuordnen, daß die angegebenen Mitarbeiter zur Stelle gebracht werden, und Ribbentrop die Erlaubnis erhält, mit ihnen zwecks Vorbereitung der weiteren Verhandlungen den Prozeßstoff durchzusprechen.
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  7. #467
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    Standard AW: Kriegsschuld

    IMT Nürnberg Zeuge Kaltenbrunner, was Kaltenbrunner anschneidet sind die Beziehungen der SS mit dem US Geheimdienst OSS ab 1943 in der Schweiz.


    DR. KAUFFMANN: Ich nenne den Namen Dulles. Haben Sie mit diesem mittelbar oder unmittelbar in Verbindung gestanden und welchen Zweck hatte die Aufnahme dieser Verbindung?

    KALTENBRUNNER: Ja, ich bin in Verbindung mit Mr. Dulles gestanden, und zwar über Höttl. Seit Mai 1943 habe ich mit Höttl und anderen die österreichischen politisch oppositionellen Kreise schrittweise gewonnen und ihre Friedensfühler nach dem Ausland kennengelernt. Auf diesem Wege ist der Beauftragte des Präsidenten Roosevelt für Mitteleuropa – ich glaube es war sein Wirtschaftsbeauftragter, ein Mr. Dulles – in der Schweiz mir berichtsmäßig in Erscheinung getreten.

    DR. KAUFFMANN: Dazu eine Zwischenfrage: Was wäre geschehen, wenn Hitler oder Himmler von dieser Ihrer Haltung Kenntnis bekommen hätten?

    KALTENBRUNNER: Mein Befehl an Höttl und mein Wissen um dessen Tätigkeit ist nach strenger Auslegung ein hochverräterisches gewesen, weil mir damals die Einstellung des Führers bekannt gewesen ist, die dahin ging, keinerlei Friedensfühler und keinerlei [333] Friedensgespräche aufzunehmen. Diese Meinung hat Hitler mir gegenüber in Gegenwart eines gewissen Wolf erst am 15. April 1945 geändert gehabt.
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  8. #468
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Zitat Zitat von herberger Beitrag anzeigen
    In Joachim Fest Hitler Biographie die er mit Hilfe von Albert Speer schrieb...]
    Ich habe mich schon länger gewundert, warum Herr Fest nicht erkennen will, dass der Name "Hittler" alias Hüttler nur ein Deckname ist und mit dem wirklichen Namen des böhmischen Gefreiten nichts zu tun hat. Dieser sehr grosse Mann, man sieht es auf den Fotos aus den Zeiten des ersten Weltkrieges, ist an seiner Gasvergiftung verstorben. Er hiess in Wirklichkeit Alois Schicklgruber. Dass der Herr Fest das aber auch gar nicht erkennen wollte. Und auch nicht die unterschiedliche Körpergrösse zwischen dem Diktator und dem Gefreiten. Ist das noch gute Historikerarbeit?

  9. #469
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    Standard AW: Kriegsschuld

    Zitat Zitat von Parabellum Beitrag anzeigen
    Nein.
    du hast dir den ja nicht mal angehört ein paar Detailfehler sind drin, aber im großen und ganzen hat er recht, gegenlesen bei Nahum Goldmann - Das jüdische Paradox hülft da
    1.6.22 11:40 im Bundestag Claudia Roth: Journalisten sind Fachkräfte der Demokratie
    Ich glaube heißt übersetzt: Ich wees nüscht (Ruprecht)
    mabac (wirre Details) 22.6.1941 260Div der RA , 20.000 Panzer, 18.000 Flugzeuge, 68.000 Kanonen > 5cm gegen das DR aufmarschiert
    DR: 150Div., 3600 Panzer, 2500 Flugzeuge, 7000 Kanonen > 5cm


  10. #470
    Mitglied Benutzerbild von herberger
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    Standard AW: Kriegsschuld

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    IMT Nürnberg


    DR. ALFRED SEIDL, VERTEIDIGER DER ANGEKLAGTEN HESS UND FRANK: Herr Zeuge! Am 23. August 1939 wurde zwischen Deutschland und der Sowjetunion ein Nichtangriffsvertrag abgeschlossen. Wurden außer diesem Nichtangriffsvertrag an diesem Tage zwischen den beiden Regierungen auch noch andere Abmachungen getroffen?
    GENERAL R. A. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender! Der Zeuge wurde zur Beantwortung bestimmter Fragen, welche im Antrag von Dr. Siemers enthalten sind, vorgeladen. Meiner Ansicht nach hat die Frage, die ihm jetzt durch den Verteidiger Dr. Seidl vorgelegt wird, nichts mit dem von uns untersuchten Fall zu tun, und sie sollte daher abgewiesen werden.

    VORSITZENDER: Sie können die Frage stellen, Dr. Seidl, die Sie stellen wollten.

    DR. SEIDL: Ich frage Sie nochmal, Herr von Weizsäcker, wurden am 23. August 1939 zwischen den beiden Regierungen auch noch andere Abmachungen getroffen, die nicht im Nichtangriffspakt enthalten sind?

    VON WEIZSÄCKER: Ja.

    DR. SEIDL: Worin waren diese Abmachungen enthalten?

    VON WEIZSÄCKER: Diese Abmachungen waren enthalten in einem Geheimprotokoll.

    DR. SEIDL: Haben Sie selbst dieses geheime Protokoll in Ihrer Eigenschaft als Staatssekretär im Auswärtigen Amt gelesen?

    VON WEIZSÄCKER: Ja.
    DR. SEIDL: Ich habe in meinen Händen einen Text, von dem der Botschafter Gaus kaum einen Zweifel hat, daß hier diese Abmachungen richtig wiedergegeben sind.
    Ich werde Ihnen diesen Text vorhalten.

    VORSITZENDER: Einen Augenblick, welches Dokument legen Sie ihm vor?

    DR. SEIDL: Es handelt sich um das geheime Zusatzprotokoll vom 23. August 1939.

    VORSITZENDER: Ist das nicht das Dokument... Was ist das für ein Dokument, das Sie jetzt dem Zeugen vorlegen? Es gibt ein Dokument, welches Sie bereits dem Gerichtshof vorgelegt haben und welches zurückgewiesen worden ist. Ist das dasselbe Dokument?

    [315] DR. SEIDL: Es ist das Schriftstück, das ich im Dokumentenbeweis dem Gericht unterbreitet habe, und das vom Gericht als Dokument abgelehnt wurde, und zwar offenbar – ich nehme an – deshalb, weil ich mich geweigert habe, die Herkunft dieses Dokuments anzugeben. Das Gericht hatte mir aber genehmigt, daß ich eine neue eidesstattliche Versicherung des Botschafters Gaus vorlege zu diesem Gegenstande.

    VORSITZENDER: Haben Sie das nicht getan? Sie haben es nicht getan?
    DR. SEIDL: Nein, ich möchte aber jetzt zur Unterstützung des Gedächtnisses des Zeugen, im Zuge der Zeugenvernehmung, diesen Text verlesen und im Anschluß daran den Zeugen fragen, ob nach seiner Erinnerung in diesem Schriftstück diese geheimen Abmachungen richtig wiedergegeben sind.

    GENERAL RUDENKO: Hoher Gerichtshof! Ich möchte gegen diese Frage aus zwei Gründen protestieren:
    Erstens behandeln wir hier den Fall der deutschen Hauptkriegsverbrecher und nicht die Außenpolitik von anderen Staaten.
    Zweitens wurde das Dokument, das Dr. Seidl dem Zeugen vorzulegen versucht, bereits vom Gerichtshof abgewiesen, da es eigentlich ein gefälschtes Dokument ist und deshalb keinen Beweiswert haben kann.

    DR. SEIDL: Darf ich dazu vielleicht folgendes sagen, Herr Präsident. Dieses Dokument ist ein wesentlicher Bestandteil des Nichtangriffsvertrages, der von der Anklage bereits als Beweisstück vorgelegt wurde unter GB-145. Wenn ich nun dem Zeugen den Text vorlege...

    VORSITZENDER: Die einzige Frage ist, ob es das Dokument ist, welches vom Gerichtshof zurückgewiesen wurde. Ist es nun das Dokument, das vom Gerichtshof abgelehnt wurde?
    DR. SEIDL: Es wurde als Beweisstück im Rahmen des Dokumentenbeweises nicht zugelassen.

    VORSITZENDER: Gut, dann ist die Antwort »Ja«.

    DR. SEIDL: Aber es scheint mir ein Unterschied zu bestehen zu der Frage, ob bei der Zeugenvernehmung dem Zeugen dieses Dokument vorgehalten werden kann. Ich möchte diese Frage deshalb bejahen, weil die Anklagevertretung im Kreuzverhör ihrerseits die Möglichkeit hat, dem Zeugen das in ihren Händen befindliche Dokument vorzuhaben, und es wird sich dann auf Grund der Aussagen des Zeugen ergeben, welcher Text der richtige ist, oder ob die beiden Texte übereinstimmen.

    VORSITZENDER: Wo kommt das Dokument, das Sie jetzt vorlegen wollen, her?

    [316] DR. SEIDL: Ich habe das Dokument vor einigen Wochen bekommen, von einem mir zuverlässig erscheinenden Mann von der alliierten Seite. Ich habe es aber nur unter der Bedingung bekommen, daß ich die genauere Herkunft nicht angebe, und es scheint mir das auch durchaus verständlich.

    VORSITZENDER: Sie sagen, Sie hätten es vor einigen Momenten bekommen?

    DR. SEIDL: Vor einigen Wochen.
    VORSITZENDER: Ist es dasselbe Dokument, von dem Sie eben gesagt haben, Sie hätten es dem Gerichtshof vorgelegt und der Gerichtshof habe es zurückgewiesen?

    DR. SEIDL: Ja, aber das Gericht hat auch entschieden, daß ich über diesen Gegenstand eine neue eidesstattliche Versicherung des Botschafters Gaus vorlegen darf, und diese Entscheidung hat ja nur dann einen Sinn...

    VORSITZENDER: Ich weiß, aber Sie taten es nicht. Wir wissen nicht, welches Affidavit Dr. Gaus gegeben hat.

    DR. SEIDL: Ich habe bereits die eidesstattliche Versicherung des Botschafters Gaus, die neue; sie ist aber noch nicht übersetzt worden.

    MR. DODD: Herr Präsident! Ich stimme mit General Rudenko durchaus überein, wenn er Einspruch gegen die Verwendung dieses Dokuments erhebt. Wir wissen heute, daß es aus irgendeiner anonymen Quelle stammt. Die Quelle kennen wir überhaupt nicht. Jedenfalls steht es nicht fest, daß dieser Zeuge sich nicht selbst erinnert, was dieser angebliche Vertrag betraf. Ich weiß nicht, warum er ihn nicht befragen kann, wenn er das will.

    VORSITZENDER: Dr. Seidl, Sie können den Zeugen fragen, wie weit er sich dieses Abkommens noch entsinnen kann, ohne ihm das Dokument vorzulegen. Fragen Sie ihn, ob er sich an den Vertrag oder an das Protokoll erinnert.

    DR. SEIDL: Herr Zeuge! Schildern Sie dann den Inhalt des Abkommens, so wie er in Ihrer Erinnerung noch vorhanden ist.

    VON WEIZSÄCKER: Es handelte sich um ein sehr einschneidendes und sehr weitgreifendes geheimes Zusatzabkommen zu dem damals geschlossenen Nichtangriffspakt. Die Tragweite dieses Dokuments war deswegen sehr groß, weil es eine Interessensphäreneinteilung betraf, die eine Grenze zog zwischen denjenigen Gebieten, die unter gegebenen Umständen der sowjetrussischen, und denjenigen, die in einem solchen Falle der deutschen Sphäre angehören sollten. Zur sowjetrussischen Sphäre sollte gehören: Finnland, Estland, Lettland, ein östlicher Teil von Polen und meiner Erinnerung nach war auch über gewisse Gebiete Rumäniens Bestimmung [317] getroffen worden. Was wesentlich westlich von den eben genannten Gebieten lag, sollte zur deutschen Interessensphäre gehören. Allerdings ist dieses Geheimabkommen in dieser Form nicht aufrechterhalten geblieben. Es ist bei einer späteren Gelegenheit entweder im September oder im Oktober des gleichen Jahres eine gewisse Veränderung, ein Amendement zu den damaligen Geheimabkommen zustande gekommen, wobei der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Dokumenten nach meiner Erinnerung darin bestand, daß Litauen, oder wenigstens der größere Teil von Litauen, zur sowjetrussischen Interessensphäre geschlagen wurde, während umgekehrt auf dem polnischen Gebiet die Trennungslinie der beiden Interessensphären um ein erhebliches Stück nach Osten gerückt wurde.
    Ich glaube damit, den wesentlichen Inhalt des Geheimabkommens und des späteren Zusatzabkommens angegeben zu haben.

    DR. SEIDL: Ist es richtig, daß für den Fall einer territorialen Umgestaltung eine Demarkationslinie im Gebiet des polnischen Staates vereinbart wurde?

    VON WEIZSÄCKER: Ob der Ausdruck Demarkationslinie in diesen Protokollen enthalten war, oder ob es sich um eine Trennungslinie der Interessensphäre dem Wortlaut nach handelte, das könnte ich nicht mehr angeben.

    DR. SEIDL: Es wurde aber eine Linie bezeichnet.

    VON WEIZSÄCKER: Eben die Linie, von der ich soeben sprach, und ich glaube auch, mich zu besinnen, daß diese Linie später bei der Verwirklichung dieses Abkommens im großen innegehalten wurde, im Detail vielleicht nicht.

    DR. SEIDL: Ist Ihnen erinnerlich – das ist meine letzte Frage –, ob in diesem geheimen Zusatzprotokoll vom 23. August 1939 auch noch eine Vereinbarung in Bezug auf das künftige Schicksal Polens enthalten war?

    VON WEIZSÄCKER: Dieses Geheimabkommen schloß ja eine völlige Neuregelung des polnischen Schicksals in sich. Es kann also sehr wohl sein, daß explizite oder implizite eine solche Neuregelung durch das Abkommen vorgesehen war. Auf den Wortlaut möchte ich mich nicht festlegen.

    DR. SEIDL: Herr Vorsitzender! Ich habe keine weiteren Fragen mehr.

    VORSITZENDER: Zeuge! Haben Sie das Original des Geheimvertrages gesehen?

    VON WEIZSÄCKER: Ich habe eine Photokopie davon gesehen, vielleicht auch das Original. Jedenfalls die Photokopie, die habe ich in der Hand gehabt, wiederholt sogar. Ich hatte ein Exemplar, eine Photokopie, in meinem persönlichen Safe eingeschlossen.

    [318] VORSITZENDER: Würden Sie eine Kopie davon erkennen, wenn man sie Ihnen zeigen würde?

    VON WEIZSÄCKER: Oh, das glaube ich bestimmt. Es waren auch die Originalunterschriften darunter, auch daran würde man sie ja ohne weiteres erkennen.
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