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Thema: "Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich"

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  1. #1
    §130 Demokratie pur ! Benutzerbild von Systemhandbuch
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Kaltduscher Beitrag anzeigen
    [...]Dazu paßt auch, daß die Ukraine 20 000 Schußwesten geliefert bekommt, während Berliner Polizisten wegen Geldmangel leer ausgehen!
    Ja wenn schon bei den Bundeswehreinsätzen irgendwo in Südland die Kameraden zur ISIS überlaufen, kann es dann so schlecht sein, die Mihigru-Polizisten im bunten Berlin nicht zu gut auszurüsten ?

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
    ......
    In der Tat, selten so einen dämlichen Schwachsinn gelesen!

    Allerdings bei Ihnen, werter "Zirrus".

    Führen Sie sich mal die Ausführungen aus unten stehendem Link zu Gemüte, versuchen Sie das Geschriebene gedanklich zu verstehen, begreifen und einzuordnen, probieren Sie dann noch das Denken bzw. Nachdenken zu beginnen und rühren sich gegebenenfalls nochmal.

    Traurig, das Ihr Intelligenzniveau praktisch das der deutschen Masse widerspiegelt.

    Sehr traurig sogar.

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  3. #3
    AfD, was denn sonst ?! Benutzerbild von Bruddler
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
    Am 2. Oktober 1990 erklärten die vier Alliierten, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands an ausgesetzt werden, bis sie durch die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages ganz abgeschafft werden.
    Am 15. März 1991 tritt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten in Kraft. Der Deutschlandvertrag tritt damit endgültig außer Kraft und Deutschland hat damit wieder seine endgültige und volle Souveränität wiedererlangt.


    Was die fremden Truppen in Deutschland an belangt, so sind die hier, weil Deutschland das für richtig und gut hält. Auch wenn solche „Hobby-Strategen“ wie du keine Ahnung davon haben.


    Einen Auszug aus dem Truppenstationierungsrecht (den gesamten Vertrag findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes).


    I. Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland


    Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt
    und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt
    ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die
    konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.


    Das Recht zum Aufenthalt


    Der Aufenthaltsvertrag von 1954


    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
    Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das
    Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
    (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von
    Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in
    Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
    auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990,
    Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).


    Deine abenteuerlichen und lügnerischen Behauptungen, dass es der Bundesregierung untersagt sei, diese militärischen Einrichtungen zu betreten entstammen wohl deines Chaos-Hirns. Es ist der deutschen Administration zu jeder Zeit gestatte die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen zu inspizieren – auch unangemeldet. Steht alles im Truppenstationierungsvertrag, man muss es nur lesen. Die militärischen Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Botschaften nämlich kein exterritoriales Gebiet!
    Ja ja, die „Besatzungskosten“. 30 Milliarden Euro oder neuste Nachrichten aus dem Tollhaus! Das einige Rechenschwächen haben und deshalb nicht mit großen Zahlen zurecht kommen, das kommt schon mal vor. Man sollte aber nicht voraus setzen, dass derartige Schwächen auch bei anderen Forenteilnehmern vorhanden sind.
    Die USA trägt in der Nato die größte Last. Zu dieser Last gehört auch, das die USA ein sehr großes strategischen Nuklearwaffenprogramm unterhalten muss. Und es ist nur gerecht, wenn wir uns als Nutznießer dieser Technologien auch ein wenig an die Kosten beteiligen. So was nennt man einen Lastenausgleich!
    Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.
    Wieder so ein "Arnold"....
    >>> DEM DEUTSCHEN VOLKE <<<

  4. #4
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Bruddler Beitrag anzeigen
    Wieder so ein "Arnold"....
    Nicht ärgern, die sterben nicht aus, weil nicht NACHGEDACHT wird.
    Wenn ich dann noch lese "Vertragspartner", schwillt mir nach allem, was ich darüber lesen konnte, der "Kamm". Das ist ein total Ausgerichteter.
    Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer

    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
    Kurt Tucholsky

  5. #5
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
    Am 2. Oktober 1990 erklärten die vier Alliierten, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands an ausgesetzt werden, bis sie durch die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages ganz abgeschafft werden.
    Am 15. März 1991 tritt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten in Kraft. Der Deutschlandvertrag tritt damit endgültig außer Kraft und Deutschland hat damit wieder seine endgültige und volle Souveränität wiedererlangt.


    Was die fremden Truppen in Deutschland an belangt, so sind die hier, weil Deutschland das für richtig und gut hält. Auch wenn solche „Hobby-Strategen“ wie du keine Ahnung davon haben.


    Einen Auszug aus dem Truppenstationierungsrecht (den gesamten Vertrag findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes).


    I. Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland


    Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt
    und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt
    ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die
    konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.


    Das Recht zum Aufenthalt


    Der Aufenthaltsvertrag von 1954


    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
    Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das
    Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
    (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von
    Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in
    Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
    auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990,
    Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).


    Deine abenteuerlichen und lügnerischen Behauptungen, dass es der Bundesregierung untersagt sei, diese militärischen Einrichtungen zu betreten entstammen wohl deines Chaos-Hirns. Es ist der deutschen Administration zu jeder Zeit gestatte die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen zu inspizieren – auch unangemeldet. Steht alles im Truppenstationierungsvertrag, man muss es nur lesen. Die militärischen Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Botschaften nämlich kein exterritoriales Gebiet!
    Ja ja, die „Besatzungskosten“. 30 Milliarden Euro oder neuste Nachrichten aus dem Tollhaus! Das einige Rechenschwächen haben und deshalb nicht mit großen Zahlen zurecht kommen, das kommt schon mal vor. Man sollte aber nicht voraus setzen, dass derartige Schwächen auch bei anderen Forenteilnehmern vorhanden sind.
    Die USA trägt in der Nato die größte Last. Zu dieser Last gehört auch, das die USA ein sehr großes strategischen Nuklearwaffenprogramm unterhalten muss. Und es ist nur gerecht, wenn wir uns als Nutznießer dieser Technologien auch ein wenig an die Kosten beteiligen. So was nennt man einen Lastenausgleich!
    Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.
    Wer die Pfeife ist, wollen wir mal noch nicht genau festlegen.
    Es sollte mal dort zugehört werden, was Deutschland dadurch "erblühen" kann und vor allem sollte man überlegen, wie solche Verträge überhaupt zustande gekommen sind.
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    "In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
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  6. #6
    food for thought Benutzerbild von houndstooth
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    [///].
    ..................

  7. #7
    ALEA IACTA EST Benutzerbild von Commodus
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Ich habe mir erlaubt, dein stumpfsinniges Bla bla auf ein erträgliches Maß zu reduzieren. Frag am besten x-beliebiges Mitglied der Bundesregierung. Am besten Schäuble selbst. Der wird dich über die Souveränität Deuschlands bestens aufklären können.

    Glaubst du wirklich und wahrhaftig du hättest auch nur den Hauch einer Chance, hier die Forenschaft für dumm verkaufen zu können? DU ?
    Es war, man kann es nicht anders nennen - ein sehr weit verbreitetes Gefühl der Erlösung und Befreiung von der Demokratie

  8. #8
    endlich zuhause Benutzerbild von Sprecher
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.
    Ach und welchen Vorteil hat Deutschland davon auf eigene Atomwaffen zu verzichten und sich lieber von den Amis abhängig zu machen du Vollkoffer?

  9. #9
    Doppeldenk öm de Eck. Benutzerbild von Tantalit
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Deutschland ist souverän, die BRD nicht merkst du was?

    Wir alle leben heute in der BRD das wirst du schon noch merken.
    Rechtschreibfehler dürft ihr suchen, ihr findet eh nie alle.

  10. #10
    Mitglied Benutzerbild von houston
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    Standard AW: Besatzungskosten belaufen sich auf über 30 Milliarden Euro jährlich

    Zitat Zitat von Zirrus Beitrag anzeigen
    Selten habe ich solch einen Schwachsinn gelesen. Wie kommst du Pfeife darauf, dass Deutschland nicht souverän sei?
    Im Jahre 1951 erklärten die Westmächte den Krieg mit Deutschland in einseitiger Erklärung für beendet. Das gleiche tat die damalige Sowjetunion 1955.
    Am 2. Oktober 1990 erklärten die vier Alliierten, dass die Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands an ausgesetzt werden, bis sie durch die Ratifizierung des Zwei-plus-Vier-Vertrages ganz abgeschafft werden.
    Am 15. März 1991 tritt der Zwei-plus-Vier-Vertrag nach der Ratifizierung durch alle Vertragsstaaten in Kraft. Der Deutschlandvertrag tritt damit endgültig außer Kraft und Deutschland hat damit wieder seine endgültige und volle Souveränität wiedererlangt.


    Was die fremden Truppen in Deutschland an belangt, so sind die hier, weil Deutschland das für richtig und gut hält. Auch wenn solche „Hobby-Strategen“ wie du keine Ahnung davon haben.


    Einen Auszug aus dem Truppenstationierungsrecht (den gesamten Vertrag findet man auf der Seite des Auswärtigen Amtes).


    I. Rechtsstellung der ausländischen Streitkräfte in Deutschland


    Der Zugang ausländischer Streitkräfte zu und Aufenthalt in deutschem Hoheitsgebiet beruht auf besonderen Rechtsgrundlagen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen dem Recht zum Aufenthalt
    und dem Recht des Aufenthalts unterschieden. Das Recht zum Aufenthalt ergibt sich aus der notwendigen förmlichen Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zum Aufenthalt
    ausländischer Streitkräfte in ihrem Hoheitsgebiet und betrifft also die Frage, ob ausländische Streitkräfte sich überhaupt in Deutschland aufhalten dürfen. Das Recht des Aufenthalts umfasst die
    konkreten Rechte und Pflichten ausländischer Streitkräfte (das "Wie" ihres Aufenthalts) in Deutschland.


    Das Recht zum Aufenthalt


    Der Aufenthaltsvertrag von 1954


    Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs gründete sich der Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in Deutschland zunächst auf das Besatzungsrecht. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages über die
    Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten, vom 26. Mai 1952 (des sogenannten Deutschlandvertrags; Bundesgesetzblatt 1955 II S. 303) endete das
    Besatzungsregime am 5. Mai 1955. Bereits zuvor jedoch, am 23. Oktober 1954 wurde mit dem Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland
    (Bundesgesetzblatt 1955 II S. 253) zwischen Deutschland und acht Vertragspartnern (Belgien, Dänemark, Frankreich, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Vereinigtes Königreich von
    Großbritannien und Nordirland, Vereinigte Staaten von Amerika) eine vertragliche Grundlage für den weiteren, dauerhaften Aufenthalt der ausländischen Stationierungsstreitkräfte in
    Deutschland geschaffen. Der auf unbegrenzte Zeit abgeschlossene Aufenthaltsvertrag gilt auch nach Abschluss des Zwei-plus-Vier-Vertrags (Vertrag über die abschließende Regelung in bezug
    auf Deutschland vom 12. September 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1317) weiter, er kann nun aber mit einer zweijährigen Frist gekündigt werden (Notenwechsel vom 25. September 1990,
    Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1390 und vom 16. November 1990, Bundesgesetzblatt 1990 II S. 1696).


    Deine abenteuerlichen und lügnerischen Behauptungen, dass es der Bundesregierung untersagt sei, diese militärischen Einrichtungen zu betreten entstammen wohl deines Chaos-Hirns. Es ist der deutschen Administration zu jeder Zeit gestatte die militärischen Einrichtungen der ausländischen Truppen zu inspizieren – auch unangemeldet. Steht alles im Truppenstationierungsvertrag, man muss es nur lesen. Die militärischen Einrichtungen sind im Gegensatz zu den Botschaften nämlich kein exterritoriales Gebiet!
    Ja ja, die „Besatzungskosten“. 30 Milliarden Euro oder neuste Nachrichten aus dem Tollhaus! Das einige Rechenschwächen haben und deshalb nicht mit großen Zahlen zurecht kommen, das kommt schon mal vor. Man sollte aber nicht voraus setzen, dass derartige Schwächen auch bei anderen Forenteilnehmern vorhanden sind.
    Die USA trägt in der Nato die größte Last. Zu dieser Last gehört auch, das die USA ein sehr großes strategischen Nuklearwaffenprogramm unterhalten muss. Und es ist nur gerecht, wenn wir uns als Nutznießer dieser Technologien auch ein wenig an die Kosten beteiligen. So was nennt man einen Lastenausgleich!
    Was die Nuklearwaffen angeht, hier sollte man wissen, dass Deutschland (und einige andere Staaten in Europa) ein Abkommen mit den USA geschlossen haben. Diese Abkommen nennt sich „Nukleare-Teilhabe“ und es besagt, dass Deutschland auf die Entwicklung und Herstellung von Nuklearwaffen verzichtet und die USA als Gegenleistung diese Potenziale zu Verfügung stellt. Das ist auch der Grund, weshalb die Bundeswehr Kampfflugzeuge als Träger für zirka zwanzig Atombomben einsatzbereit hält.
    Die BRD ist der Verwalter des deutschen Reiches im Auftrag der Siegermächte (GG Art 133)
    Welcher Souveräne Staat hat den sonst noch Besatzungskosten in seiner Verfassung niedergeschrieben ???? (GG Art 120) ??
    ]Ich bin (noch) ein "Besatzungs Republik Deutschland" ler !

    Ich bin das Pack... und stolz auf unsere deutsche Vergangenheit

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