Völkermord durch Überfremdung und Umvolkung
7. November 2011 von beim Honigmann zu lesen
von
Oliver Beckstein
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Gemäß § 220a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 3 StGB begeht unter anderen Völkermord, “wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,
• die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
• Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen.“
Die Absicht, die nationale Gruppe der Deutschen durch die Ansiedlung von Millionen Artfremder zu zerstören und dadurch die Fortpflanzungsbereitschaft der überfremdeten Deutschen zu untergraben, ist in subjektiver Hinsicht nicht einfach nachweisbar. Gleichwohl wird durch die Landnahme von artfremden Menschenmassen die rechtmäßige deutsche Urbevölkerung objektiv zerstört. Auch belegen Untersuchungen, daß sich die in der Regel zivilisatorisch höheren deutschen Ureinwohner in eine Verweigerungshaltung begeben haben, mit den artfremden Eindringlingen in einen Fortpflanzungswettlauf einzutreten.
Diese Abhandlung soll dazu beitragen, den subjektiven Tatbestand des Völkermordes, i. e. die Absicht, zu beweisen. Es soll beweisen, dass das deutsche Volk über Jahrzehnte systematisch von der Viererbande von CDU/CSU, SPD, F.D.P. und „Grüne“ mit wohlfeilen Worten eingeschläfert wurde, während in tatsächlicher Hinsicht genauso das Gegenteil, nämlich dessen gezielte Vernichtung, betrieben wurde....
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