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Thema: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen wg Beihilfe angeklagt

  1. #31
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Ein rechtsstaatliches Gericht in Deutschland wird darüber befinden ,ob der Mann in Auschwitz "nur anwesend war". Ja wir leben in einem Rechtsstaat und Gott sei Dank nicht in einer nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur.

  2. #32
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    ...
    Dieser sogenannte Mord kann wie in allen anderen, ähnlichen Fällen niemals nachgewiesen werden.
    ...
    Sehr wohl, z.B. mitttels Telefon-Ueberwachung.
    Whatever you do, do no harm!

  3. #33
    lässt sich nicht impfen Benutzerbild von Freidenkerin
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Warte ... Du fragst mich jetzt im vollen Ernst, wofür ein SS-KZ-Angestellter vors Gericht gestellt werden soll?! Oder habe ich da gerade was falsch verstanden?
    Nein, da hast du nichts falsch verstanden. Denn selbst im Artikel steht ja, dass er nur Gepäck weggeräumt hat. Was soll daran "strafbar" sein? Und zudem, wieso fällt denen das JETZT ein, nach Jahrzehnten?

  4. #34
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Freidenkerin Beitrag anzeigen
    Was ist daran "begrüßenswert", einen alten Opi allen Ernstes wegen "Beihilfe zum Mord" anzuklagen, nur weil er im KZ mal an der Rampe stand und Gepäck von A nach B geräumt hat?
    Das Gepäck haben in Auschwitz bestimmt keine SS Leute von A nach B geräumt .Du solltest dich mal ein wenig mit Geschichte beschäftigen ,bevor du hier solchen Unfug schreibst.
    leben und leben lassen

  5. #35
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Ein rechtsstaatliches Gericht in Deutschland wird darüber befinden ,ob der Mann in Auschwitz "nur anwesend war". Ja wir leben in einem Rechtsstaat und Gott sei Dank nicht in einer nationalsozialistischen oder kommunistischen Diktatur.
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert. Selbst wenn er dort Hausmeister, oder Gärtner gewesen wäre, würde er deswegen verurteilt.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  6. #36
    GESPERRT
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von tabasco Beitrag anzeigen
    Warte ... Du fragst mich jetzt im vollen Ernst, wofür ein SS-KZ-Angestellter vors Gericht gestellt werden soll?! Oder habe ich da gerade was falsch verstanden?
    "KZ-Angestellter" ist keine Straftat, du Nuss.

  7. #37
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Das Gepäck haben in Auschwitz bestimmt keine SS Leute von A nach B geräumt .Du solltest dich mal ein wenig mit Geschichte beschäftigen ,bevor du hier solchen Unfug schreibst.
    Warum ist er dann deswegen angeklagt?

    Die Staatsanwaltschaft Hannover wirft Oskar Gröning vor, 1944 im Vernichtungslager Auschwitz zurückgelassenes Gepäck angekommener Häftlinge weggeschafft zu haben.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  8. #38
    Mitglied
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von arnd Beitrag anzeigen
    Mord verjährt nicht und es ist vollkommen richtig solche Mörderschergen noch heute zu verfolgen .
    Es ist immer einfach in einer gesicherten Demokratie den Stab über einen Menschen zu brechen, welcher in einem totalitären System aufgewachsen ist und gelebt hat.

    Bei Hitlers Machtergreifung war der Mann wie alt - 12 Jahre - in einem Alter also, wo staatliche Indoktrination auf sehr fruchtbaren Boden trifft und dass das NS-Regime es nicht verständen hätte diese Kinder und Jugendlichen in einem sehr hohen Maße staatlicher Indoktrination auszusetzen wird wohl Niemand mit gesunden Menschenverstand bestreiten.

    Ist der Mann also Täter - oder Opfer?
    Täter mag der Mann sein, da er scheinbar zum Lagerpersonal von Ausschwitz gehört hat - aber wohl auch Opfer.
    Opfer eines menschenverachtendes Systems, welche ihm diese "menschenverachtenden Wertvorstellungen" schon in der Schule und in seiner Freizeit beigebracht hat.

    Nun stelle ich die einfache Frage - wer von sich kann behaupten, dass er in solch einem System (sei es nun das NS- oder, in neuerer Zeit das SED-Regime) nicht mitgemacht hätte, nachdem man die Indoktrinationsmaschinerie durchlaufen hat?

    Ich für mich will und kann nicht ausschließen, dass ich da nicht ebenso mitgemacht hätte...

  9. #39
    Mitglied Benutzerbild von Kurti
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Wie gesagt reicht Anwesenheit um ihn wegen Beihilfe zum Mord zu verurteilen. Dafür wurde das Gesetz geändert. Selbst wenn er dort Hausmeister, oder Gärtner gewesen wäre, würde er deswegen verurteilt.
    Der absolute Traumberuf aller SS-KZ-Schergen war offenbar Koch!
    Whatever you do, do no harm!

  10. #40
    Mitglied Benutzerbild von Rumburak
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    Standard AW: SS-Mann (93) in 300 000 Mord-Fällen angeklagt

    Zitat Zitat von Kurti Beitrag anzeigen
    Sehr wohl, z.B. mitttels Telefon-Ueberwachung.
    Klar. Davon hat er die letzten Jahrzehnte jedem Anrufer berichtet.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

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