Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS in der Partei[
[Links nur für registrierte Nutzer]]Von Teilen der Öffentlichkeit wird der Linken vorgeworfen, ehemalige Mitarbeiter des
[Links nur für registrierte Nutzer] (MfS) in höheren Ämtern zu dulden. So saßen und sitzen für die PDS und Die Linke ehemalige MfS-Mitarbeiter in den Parlamenten von der Kommunal- bis zur Bundesebene.
Vorwürfe der MfS-Tätigkeit bestehen gegen hochrangige Mitglieder der Partei, wie beispielsweise gegen den ehemaligen Parteivorsitzenden Bisky oder den Fraktionsvorsitzenden im Bundestag Gysi, die jedoch nicht juristisch nachgewiesen werden konnten. Mit dem Linken-Abgeordneten
[Links nur für registrierte Nutzer] saß zudem erstmals ein hauptamtlicher Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit im Bundestag. 2009 wurde in Brandenburg erst nach der
[Links nur für registrierte Nutzer] durch Medienberichte die MfS-Tätigkeit von drei Landtagsabgeordneten der Linken bekannt. Die Zahl der ehemaligen MfS-Mitarbeiter in der Fraktion erhöhte sich damit auf sieben, die MfS-Tätigkeit von vier weiteren Linke-Abgeordneten war bereits vor der Wahl bekannt. Dies führte zu Diskussionen über die Fortführung der
[Links nur für registrierte Nutzer] Landesregierung.
Schon Anfang der 1990er Jahre wurde in der PDS über den Umgang mit ehemaligen Mitarbeitern des MfS debattiert. Nach der Offenlegung der Stasitätigkeit des früheren Berliner Parteivorsitzenden
[Links nur für registrierte Nutzer] nahm ein Berliner Landesparteitag einen Antrag mit dem Titel „Zur konsequenten, offenen und öffentlichen Auseinandersetzung mit der Problematik Staatssicherheit“ an. Dieser sah vor, dass Parteimitglieder, die mit dem MfS zusammengearbeitet haben, diese Tätigkeit vor Übernahme eines Parteiamts oder eines Mandats in Volksvertretungen offenzulegen hatten. Im Falle, dass ein Mitglied dem nicht nachkam, war der Ausschluss aus der Fraktion vorgesehen.
[Links nur für registrierte Nutzer] Die Bundespartei übernahm später den Berliner Beschluss. Nach Problemen mit der Umsetzung und Diskussionen in der Partei, lockerte schon der nächste Parteitag die Regelung. Seither folgt auf eine nicht bekannt gemachte MfS-Tätigkeit nicht mehr automatisch ein Ausschluss aus dem Wahlgremium. Stattdessen entscheidet ein Parteigremium, beispielsweise ein Parteitag oder Vorstand, über weitere Schritte.
[Links nur für registrierte Nutzer] So überstand beispielsweise Lutz Heilmann nach seiner bekannt gewordenen Tätigkeit für das MfS eine Vertrauensabstimmung in seinem Landesverband knapp und wurde nicht aus der Bundestagsfraktion ausgeschlossen. In Brandenburg wurden die ehemaligen Mitarbeiter des MfS, die dies nicht vor der Wahl bekannt gegeben hatten, zum Mandatsverzicht aufgefordert. Die betroffenen Abgeordneten kamen dieser Forderung nach oder wurden andernfalls aus der Fraktion ausgeschlossen.