Vergleiche selbst, das Internet bietet hierzu ungeahnte Möglichkeiten und evtl. verfügst du ja sogar über eigene Erfahrungen. [Links nur für registrierte Nutzer]
Falls der Verfassungsschutz mit dir "auch" etwas "machen" sollte, so steht dir der Klageweg offen - und von deinem Einkommen abhängig, steht dir sogar Prozesskostenhilfe zu.
Falls der Verfassungsschutz mit dir "auch" etwas "machen" sollte, so steht dir der Klageweg offen - und von deinem Einkommen abhängig, steht dir sogar Prozesskostenhilfe zu.
Man darf klagen, wenn man vom Verfassungsschutz bespitzelt wird? Nach welcher Rechtsgrundlage?
Man darf klagen, wenn man vom Verfassungsschutz bespitzelt wird? Nach welcher Rechtsgrundlage?
Du darfst grundsätzlich gegen alle staatlichen Maßnahmen klagen, die du als staatliche Willkür empfindest. Sogar ein Rechtsanwalt deiner Wahl ist dir gestattet - nicht etwa ein Stasi-Anwalt, wie der Gysi.
Du darfst grundsätzlich gegen alle staatlichen Maßnahmen klagen, die du als staatliche Willkür empfindest. Sogar ein Rechtsanwalt deiner Wahl ist dir gestattet - nicht etwa ein Stasi-Anwalt, wie der Gysi.
Und man bekommt natürlich auch immer Recht.
Wiem lange willst du mich mit deinen dummen Phrasen eigentlich noch langweilen? Hast du keine Frau?
Such dir selbst welche im Internet - ich bin nicht dein Rechtsstaat-Lehrer!
Ende der Diskussion!
Wer Behauptungen aufstellt muss auch Belege bringen. Ich bin nicht dazu verpflichtet, deine Märchen nach ihrem Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Merk dir das endlich, du Troll!
Wer Behauptungen aufstellt muss auch Belege bringen. Ich bin nicht dazu verpflichtet, deine Märchen nach ihrem Wahrheitsgehalt zu überprüfen. ...
Ein prominenter Linker, der erfolgreich gegen dessen Überwachung durch den Verfassungsschutz prozessierte, sollte dir eigentlich bestens bekannt sein. Letztes Wort!