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Thema: Frage an die Rechtsexperten

  1. #11
    Mitglied Benutzerbild von owl eye
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Solche und andere Fragen werden einem hier => [Links nur für registrierte Nutzer] beantwortet.
    Dort verkehren sehr kompetente Experten (betr. rechtliche Angelegenheiten) ... es nennt sich zwar Erwerbslosen-Forum (ELO),
    ist aber auch beratungsfreundlich und somit Anlaufpunkt für alle anderen Leute (mit Fragen und Problemen)
    Toleranz ist die billigste Form der Feigheit !Henryk M. Broder
    "Fri ! Fri ! ... un denn Landluft un Landbrod un von morgens bet´s Abends en deipen Drunk frische Luft ..."
    Fritz Reuter ("Ut mine Festungstid", Kapitel 26; 1862) Mekelnborg-Vörpommern

  2. #12
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich habe den AV vorliegen, muss ihn nur noch "anonymisieren".

    Ich sehe es so, dass der AN bei der Menge von Überstunden aus der Gleitzone rausfällt und vollzeitbeschäftigt ist. Also müsste er entsprechend einer Vollzeitbeschäftigung entlohnt werden und der AV wäre somit nichtig...zumindest für das Arbeitsgericht.
    Ohne den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages zu kennen, kann man schlecht was dazu sagen.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  3. #13
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Ohne den genauen Wortlaut des Arbeitsvertrages zu kennen, kann man schlecht was dazu sagen.
    Ich lade den AV mal als PDF auf meinen Server. Moment...
    __________________

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    Egal was sie tun!

  4. #14
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Ich persönlich, würde mit diesem "Arbeitgeber" "außerhalb des Gesetzes" abrechnen und mir die Kohle so beschaffen. Da gibt es auch Möglichkeiten und manchmal kann man eben nichts anderes machen. Gibt es bei euch denn keine "Spezialisten", die sich um solche Probleme kümmern?
    Klagen würde ich in diesem Fall jedoch nicht, weil ich ja vermutlich selbst illegal gehandelt habe, als ich zu viele Stunden gearbeitet habe, wie ich eigentlich vom Gesetz her dürfte.
    Sicher gäbe es diesen Weg. Allerdings wollte ich nur im Vorfeld mal die rechtlichen Grundlagen auskundschaften.
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  5. #15
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Ich lade den AV mal als PDF auf meinen Server. Moment...
    Bitte:

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  6. #16
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Bitte:

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    Meine Meinung, nachdem ich den Vertrag gelesen habe:

    Laut Arbeitsvertrag erhält der Arbeitnehmer einen Stundenlohn und kein Festgehalt. Das bedeutet, dass ihm jede gearbeitete Stunde mit dem betreffenden Stundenlohn vergütet werden muss.
    Das Überschreiten der Gleitzeitgrenze hat nur Auswirkung auf den höheren SV-Beitrag, der ihm vom Lohn einbehalten und seiner Krankenkasse überwiesen wird.
    Die Erwähnung des Begriffs "Gleitzeit" im Titel des Arbeitsvertrages ist für die Zahlung des Entgeltes irrelevant.
    Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft

  7. #17
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Meine Meinung, nachdem ich den Vertrag gelesen habe:

    Laut Arbeitsvertrag erhält der Arbeitnehmer einen Stundenlohn und kein Festgehalt. Das bedeutet, dass ihm jede gearbeitete Stunde mit dem betreffenden Stundenlohn vergütet werden muss.
    Das Überschreiten der Gleitzeitgrenze hat nur Auswirkung auf den höheren SV-Beitrag, der ihm vom Lohn einbehalten und seiner Krankenkasse überwiesen wird.
    Die Erwähnung des Begriffs "Gleitzeit" im Titel des Arbeitsvertrages ist für die Zahlung des Entgeltes irrelevant.
    Vielen Dank! genau das habe ich auch so gedacht und nun bekomme ich eine Bestätigung dessen.

    Hast Du ne Ahnung, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen? Ich meine, im Zweifel für den Arbeitnehmer...war doch bisher so, oder?

    Zumindest ein Hoffnungsschimmer für meinen geplagten Bekannten.
    __________________

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  8. #18
    Mitglied
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Vielen Dank! genau das habe ich auch so gedacht und nun bekomme ich eine Bestätigung dessen.

    Hast Du ne Ahnung, wie Arbeitsgerichte in solchen Fällen urteilen? Ich meine, im Zweifel für den Arbeitnehmer...war doch bisher so, oder?

    Zumindest ein Hoffnungsschimmer für meinen geplagten Bekannten.
    Wenn dein Bekannter eine Rechtsschutzversicherung hat, dann würde ich auch einen Anwalt aufsuchen, und so wie sich mir der Fall darstellt, wird die Versicherung auch evtl. Gerichtskosten übernehmen, da die Wahrscheinlichkeit, den Streit vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen, sehr hoch ist.
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  9. #19
    Mitglied Benutzerbild von Carl von Cumersdorff
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Gesetzt den Fall, dass ein Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag erhält, der tarifliche Bezahlung nach BG Holz von 13,80 €(Tariflohn für Einsatzort Berlin) für 61 Stunden und eine Beschäftigung in der Gleitzone bis 850,- € schriftlich vorsieht.
    Der AG bezahlt allerdings nur 5,- Euro die Stunde für die gesamte Arbeitsleistung von etwa 180 Stunden im Monat. Also etwa 900,- €.
    Kann der AN beim Arbeitsgericht die vom AG nicht erbrachte Entlohnung über die 61 Stunden auf Tarifbasis einklagen? Macht sich der AN strafbar, wenn er sich mit den 5,- € (Schwarzgeld für einen Vollzeitjob) abgibt? Wie sähe eine ordentliche Abrechnung der Überstunden aus? Tarifgebunden in der Gleitzone oder anders?
    Zur Erklärung:
    Der AN ist auf tariflicher Grundlage laut AV eingestellt in der sogenannten Gleitzone. Heißt beim Einsatzort Berlin 13,80 € Brutto bis 850,- €(61 Stunden mtl.). Er erreicht aber im Regelfall jeden Monat etwa 180 Stunden.
    Muss nun, der tariflich festgelegte Lohn auch für die Überstunden Brutto gezahlt werden und fällt der AN somit aus der Gleitzone?
    Ich würde es so sehen und der AG wäre verpflichtet den AN nach Tarif auch für die "Überstunden" zu bezahlen, oder denke ich da falsch?!
    Für Informationen dazu wäre ich sehr dankbar.
    Der AG zahlt für eine Leistung von 180 Std. etwa 900 €. Du hast 61 Std. weniger geleistet. Ist dies so richtig verstanden? Wenn ja, dann muss dein AG dir auch die nicht geleisteten Std. bezahlen. Ist das Problem des AG. Er hätte dich die 180 Std. arbeiten lassen können. Aber AV genau lesen, dass keine Klausel vereinbart wurde. Gleitzone, Strafbarkeit, ist alles Schnuppe. Überstunden müssen auch mit den gleichen Std-Lohn bezahlt werden.

  10. #20
    Verschwörungspraktiker Benutzerbild von pixelschubser
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    Standard AW: Frage an die Rechtsexperten

    Zitat Zitat von Stanley_Beamish Beitrag anzeigen
    Wenn dein Bekannter eine Rechtsschutzversicherung hat, dann würde ich auch einen Anwalt aufsuchen, und so wie sich mir der Fall darstellt, wird die Versicherung auch evtl. Gerichtskosten übernehmen, da die Wahrscheinlichkeit, den Streit vor dem Arbeitsgericht zu gewinnen, sehr hoch ist.
    Danke. Ich leite das mal so weiter.
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