Tja, die Russen und der Rest der Welt darf Dashcams nutzen. In der BRD sieht die ganze Sache natürlich anders aus:
[Links nur für registrierte Nutzer]Mit einem Bußgeld von bis zu 300.000 Euro droht das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht Autofahrern, die Aufnahmen, die mit einer Auto-Dashcam erstellt wurden, im Internet veröffentlichen oder der Polizei geben. Update 8.10.: Die Antwort des Bayerischen Innenministeriums auf unsere Anfrage ist eingetroffen. - See more at: [Links nur für registrierte Nutzer]
Sonst heißt es doch immer: Wer nichts zu verbergen hat ...
Okay , dann haben da drüben viele keine Erfahrung oder wissen trotz Erfahrung nicht wie es geht .
Allerdings wirken diese ganzen Complications natürlich auch übertrieben , weil da halt jeder ne Kamera laufen hat ,
real ist das bei dem großen Land und der Menge bestimmt nicht so häufig , wie einem das vorkommt .
Aber die Crash Videos vor allem aus den Wintermonaten sind da echt der Hammer .
„Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
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Elfriede Handrick, SPD Brandenburg
War beides sogar erst 1976, habs eben nachgeschaut.
Tempolimit Landstraße:
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"Die Einführung der generell zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften folgte dann ab 1976."
Helmpflicht:
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"In Deutschland besteht seit 1976 eine Helmpflicht im Straßenverkehr für Fahrer und Beifahrer von Krafträdern und offenen drei- oder mehrrädrigen Kraftfahrzeugen ohne Sicherheitsgurte (§ 21a Abs.2 StVO). Die Helmpflicht für Mopedfahrer[1] wurde 1978 eingeführt."
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