Igno-ProllBank: Stalker ManfredM, et al...
Die Elektromobilität treibt gar putzige Blüten. Die neueste ist der Fahrradcharger:
Eine besondere Idee haben drei Gründer umgesetzt, sie soll der Verbreitung der Elektromobilität helfen. Ihre Firma „chargery“ bringt den Strom zum E-Fahrzeug. Und zwar mit einem Fahrrad, samt Anhänger. Dieser ist 150 Kilogramm schwer und e-getrieben, um dem Pedalisten nicht zum Schwerstarbeiter zu machen. In diesen 150 Kilogramm sind dann 24 Kilowattstunden Strom sauber gestapelt, was nach einem etwa vierstündigen Ladevorgang in einer Berliner Nebenstraße für 160 Kilometer Fahrt reichen sollte.
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„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Schrecklich! Ich muss schon woechentlich die Reste von Fahrradkurieren
vom Unterboden meines Landrover Defenders kaerchern. Wenn sich die
krude Idee des Fahrradbatterieservice durchsetzt muss man hoellisch
aufpassen um den Fahrradfahrer von der Seite zu erwischen damit man
die Batterie des des Fahrradanhaengers nicht trifft.
Das koennte sonst uebel enden!
Nun in wieder ernsthaft: Batterietransporte gelten als Gefahrgut. Ich
bin gespannt wie die innovativen Jungunternehmer die Genehmigung
fuer die Umsetzung der idiotischen Geschaeftsidee bekommen.
" Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
Und sagt Weihnachten ab! "
(Sheriff von Nottingham)
Dier Batterie als Einzelteil vielleicht schon. Aber ich nehme an, dass damit ja auch, der Beschreibung nach, das ganze Dreirad elektrisch angetrieben wird. Somit gilt es als batteriebetriebenes Fahrzeug und unterliegt wieder ganz anderen Bestimmungen. Ist schon eigenartig, aber ist eben so.
Beispielsweise war es lt. Heise online für einen deutschen Akkuproduzenten unmöglich, eine neue Hochleistungsbatterie für einen Elektro-Gabelstapler regelkonform gemäß UN3480 transportieren zu lassen: Sie sprengte für alle darin definierten sicheren Umverpackungen schlicht die zulässigen Gewichtsbeschränkungen. Die Abhilfe bestand darin, die Batterie nicht alleine zu versenden: Das Unternehmen besorgte sich einen Gabelstapler und übergab dann diesen samt dem darin eingesetzten Akku einer Spedition. Das ging, weil jetzt UN3481 (Abschnitt „Batteriebetriebenes Fahrzeug“) zutreffend war, die für Versandobjekte mit eingebauten Akkus keine Gewichtsobergrenze vorsieht.
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Sehr gut, schon allein wegen der Korrosion und der steigenden Geruchsbelästigung, wenn die Fetzen zu lange im Rahmen hängen.
Hmm. Das ist eigentlich kein Batterietransport, sondern ein Ladestationtransport. Also einfach nur eine Powerbank für's eMobil.
Nicht an Größe und Gewicht, dafür aber am Leistungsinhalt mit einem 5-Liter-Kanister Diesel vergleichbar.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
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