Dass es Einfuhrbeschränkungen gibt ist eine irrige Meinung. Es gibt für den Privatgebrauch und -verbrauch keine Mengenbegrenzung. Dein Beispiel mit dem Tank ist nicht passend - Du darfst auch so nicht hunderte von Liter Krafstoff in Deinem Kofferraum transportieren.
Es ist auch völlig schnuppe, ob man nun kontrollieren kann ob Du es selber verbrauchst oder Handel damit betreibst. Man muss Dir (noch) Deine Schuld beweisen (also gewerblicher Handel) und nicht Du musst Deine Unschuld (also Privatgebrauch) beweisen.
Was glaubst Du, was sich einmal im Jahr im Kofferraum meines Benz befindet, wenn ich aus dem Ausland kommen? Jahresbedarf an Zigaretten, Jahresbedarf an kaffee, Jahresbedarf an ausgewählten Alkoholika etc....sind ein paar tausend Euro, was ich mir da spare...gut, sollte ich ´mal kontrolliert werden wird es wohl zu einer längeren gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Bundesrepublik Deutschland kommen - aber so what - für was habe ich Rechtsschutz.
Ich bin weder Schmuggler noch Straftäter - ich befinde mich mit meinem Tun in Einklag mit dem freien warenverkehr in der EU - egal was da eine deutsche Bundesregierung bzw. deren untergeordneten Behörden an "illegalen" Verwaltungsvorschriften erlassen oder versuchen durchzusetzen.
Gut, hat jetzt mit dem Thema nichts zu tun - nur zur Klarstellung und wer mir nicht glaubt - auf der Zollseite kann man ja ´mal an den Zoll die Frage stellen, welche Mengenbegrenzung denn Waren für den Privatgebrauch aus dem EU-Ausland unterliegen
[Links nur für registrierte Nutzer]Beachten Sie bitte, dass Kraftstoff nur energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat eingeführt werden darf, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeuges oder in mitgeführten Reservebehältern befindet. Dabei wird eine Höchstmenge an Kraftstoff (Benzin, Diesel) von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.
„Die Windflügel sind Sakralbauten für ein neues Glaubensbekenntnis.“ (Hans-Werner Sinn)
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
Du hast keine Berechtigung, um die Liste der Namen zu sehen.