Die Grünen und die Pädophilie
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Die Grünen waren es, die gleich 1980 auf ihrem zweiten Parteitag die Streichung des § 176 debattierten, der die Sexualität mit Kindern unter 14 Jahren unter Strafe stellt, sowie den § 174 (sexueller Missbrauch von minderjährigen Schultzbefohlenen).
Fünf Jahre später winkte der Landesparteitag der Grünen in NRW den SchwuP-Antrag durch. Mit 76 zu 53 Stimmen wurde die Legalisierung von Sex Erwachsener mit Kindern unter 14 beschlossen, sofern es sich um "einvernehmlichen Sex" handele. Die Grünen NRW kamen nicht in den Landtag.
Inspiriert worden war der Antrag u.a. von der grünen BAG SchwuP (Bundesarbeitsgemeinschaft Schwule, Päderasten und Transsexuelle). Der Koordinator der SchwuP, Dieter Ullmann, war da wegen Kindesmissbrauchs schon mehrfach im Gefängnis gewesen. Und übrigens war bei der SchwuP auch der Grüne Volker Beck aktiv - oder, um es mit seinen heutigen Worten zu sagen: "ein, zweimal da".
Auf der Basis des § 176, der Kindesmissbrauch mit bis zu 10 Jahren Gefängnis bestraft, wurden damals laut Spiegel jährlich 20-25.000 Täter verurteilt. Bedenkt man, dass das nur die Spitze des Eisberges ist - weil die meisten kindlichen Opfer zu verwirrt, eingeschüchtert oder abhängig sind, um sich überhaupt zu wehren -,dann ahnt man das Ausmaß des Verbrechens.
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