Liebe Gemeinde, ich hätte zu den Kosten eines KVAs bzw. zu folgendem Sachverhalt eine Frage: ich hatte bei einem Handwerker den KVA für einen Sichtschutzzaun angefragt, er hatte mir einige Tage später vorab telefonisch einen recht gesalzenen Preis genannt. Daher sagte ich ihm ab, woraufhin er mir 80 Euro plus Märchensteuer in Rechnung stellen will. Er sagt, er habe mich beim ersten Gespräch darauf hingewiesen, ich erinnere mich daran jedoch nicht.
Mich interessiert nun, ob ich zuvor nicht eine entsprechende Vereinbarung schriftlich abschließen muß, auf die sich der Handwerker berufen kann. Denn eine solche liegt ja nicht vor, weshalb ich ungern zahlen würde. (Vgl. [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 3 BGB "Vergütung")
Bitte erleuchtet mich!