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Thema: Kostenvoranschlag

  1. #21
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Danke für den Link, aber es geht mir nicht darum, daß der Handwerker den für seine Dienstleistungen vereinbarten Preis übersteigt, sondern darum, ob er schon für den KVA selbst Geld verlangen kann.
    Nein, kann er nicht !!!

    Sollten allerdings vorher grössere Planungen erforderlich sein, sind die Planungen zu vergüten, allerdings nur, wenn darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen worden ist.
    Nur ein Hinweis auf eigene Vertragsbedingungen zählen nicht.
    Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
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  2. #22
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Verträge müßen doch nicht schriftlich sein und wenn ein Handwerker beauftragt wird einen Kostenvoranschlag zu erstellen, so ist das ein Vertrag. Schließlich kostet das Erstellen Zeit und damit Geld.
    Gut, dann kann der Handwerker ja gerne versuchen, zu "seinem Recht" zu kommen, er ist ja in der Beweispflicht. Abgesehen davon ist ein Vertrag eine übereinstimmende Willenserklärung, wenn Gärtner davon nichts weiß, wird er eine solche Willenserklärung kaum abgegeben haben. Das klingt hier stark nach Abzocke, ich würde auf keinen Fall zahlen.

  3. #23
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Verträge müßen doch nicht schriftlich sein und wenn ein Handwerker beauftragt wird einen Kostenvoranschlag zu erstellen, so ist das ein Vertrag. Schließlich kostet das Erstellen Zeit und damit Geld.
    Das stimmt schon, aber deine ersten Ausführungen sind nicht aktuell und durchsetzbar.
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  4. #24
    Ur-Deutscher † 06.03.2021 Benutzerbild von latrop
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Bolle Beitrag anzeigen
    Die Frage ist doch hier beantwortet: [Links nur für registrierte Nutzer]

    Eine Akquise, eine Angebot und das ist ein Kostenvoranschlag, ist für Verbraucher nicht Kostenpflichtig, warum auch, dann könnte mancher nur von den Kostenvoranschlägen leben.
    Ein Angebot ist kein Kostenvoranschlag - juristisch gesehen.
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  5. #25
    lässt nicht locker Benutzerbild von Bulldog
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Wie gesagt, ich erinnere mich an keinen derartigen Hinweis, schon gar nicht an die genannte Summe. Die Frage ist halt, ob es dazu nicht einer schriftlichen Vereinbarung bedarf, damit der Handwerker für KVA eine Gebühr berechnen darf. Und ich hab nix unterschrieben.
    Hinweis??? Das muss er dir schriftlich in Vertragsform geben.

    Rechtsanwälte z.B. weisen ihre Klienten ausdrücklich vertraglich darauf hin, dass schon das erste Gespräch mit ihnen Gebührenpflichtig ist.

  6. #26
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von latrop Beitrag anzeigen
    Ein Angebot ist kein Kostenvoranschlag - juristisch gesehen.
    Ein am Telefon genannter Preis ist auch kein Kostenvoranschlag!

  7. #27
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Danke für den Link, aber es geht mir nicht darum, daß der Handwerker den für seine Dienstleistungen vereinbarten Preis übersteigt, sondern darum, ob er schon für den KVA selbst Geld verlangen kann.
    Lt. Wikiartikel "Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig"

    Und BGB sagt: "§ 632 Vergütung
    (1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
    .....................................
    (3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."

    Bei dem besagten Kostenvoranschlag für den einfachen Sichtschutzzaun würde ich nicht davon ausgehen, daß eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist. Ist ja wirklich keine große Sache. Was anderes wärs, wenn der Schreiner einen Schrank speziell für dich entwirft, den Du dann doch nicht fertigen lässt.

    Ich würde der Rechnung unter Angabe des obigen Paragraphen widersprechen; und dann vielleicht kulanzhalber doch ein paar Euros anbieten.

    Wenns keine Einigung gibt, dürfte die Handwerkskammer der erste Ansprechpartner sein.

  8. #28
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Verträge müßen doch nicht schriftlich sein und wenn ein Handwerker beauftragt wird einen Kostenvoranschlag zu erstellen, so ist das ein Vertrag. Schließlich kostet das Erstellen Zeit und damit Geld.
    Ich repariere Nähmaschinen. Zeit = Aufwand. Und da gehts immer um die Reparaturkosten.

    Zunächst brauche ich - theoretisch - einen unterschriebenen Reparaturauftrag, den ich aber niemals habe, weil ich nur Kunden bediene, die genauso fair zu mir sind wie ich zu ihnen bin. Meine Industriekunden kennen meine Fähigkeiten, ordern mich, ich stelle die Rechnung. Bezahlen sie nicht, dann werden sie nie wieder von mir bedient. Sind sie nicht zufrieden, ordern sie mich nicht mehr. Vorgespräche immer telefonisch oder per Mail. Ergeben sich unvorhergesehene Fakten, so redet man möglichst sofort darüber. Der Kunde muß immer genau wissen, wo er dran ist. Im Winter bin ich etwa 6 Monate nicht da, das wissen sie. Geht also nur in den Sommermonaten, und um die Weihnachtszeit, wo ich auch da bin.

    Haushaltkunden verirren sich manchmal auch zu mir. Da gilt die Regel: Übliche Reparaturkosten können sich im Bereich von 35 € befinden. Über 50 € frage ich nach, ob ich die Reparatur überhaupt vornehmen soll. Allerdings ergibt sich das innerhalb von 10 Minuten, wenn ich die Maschine vor mir habe. Diese 10 Minuten sind dann kostenlos - für den Kunden, er kann seine defekte Maschine wieder kostenfrei abholen, oder mich beauftragen, sie zu verschrotten. Vielleicht kann ich dann irgendwann nach Jahren noch ein Teil verwerten.

  9. #29
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Liebe Gemeinde, ich hätte zu den Kosten eines KVAs bzw. zu folgendem Sachverhalt eine Frage: ich hatte bei einem Handwerker den KVA für einen Sichtschutzzaun angefragt, er hatte mir einige Tage später vorab telefonisch einen recht gesalzenen Preis genannt. Daher sagte ich ihm ab, woraufhin er mir 80 Euro plus Märchensteuer in Rechnung stellen will. Er sagt, er habe mich beim ersten Gespräch darauf hingewiesen, ich erinnere mich daran jedoch nicht.

    Mich interessiert nun, ob ich zuvor nicht eine entsprechende Vereinbarung schriftlich abschließen muß, auf die sich der Handwerker berufen kann. Denn eine solche liegt ja nicht vor, weshalb ich ungern zahlen würde. (Vgl. [Links nur für registrierte Nutzer] Abs. 3 BGB "Vergütung")



    Bitte erleuchtet mich!
    Ist zunehmend üblich. Der Aufwand für ein Angebot oder Kostenvoranschlag ist enorm. Verklagen wird er dich dafür jedoch bestimmt nicht.

  10. #30
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    Standard AW: Kostenvoranschlag

    Zitat Zitat von Nikolaus Beitrag anzeigen

    Wenns keine Einigung gibt, dürfte die Handwerkskammer der erste Ansprechpartner sein.
    Die lachen sich halbtot, das ist der verlängerte Arm des Gesetzgebers. Da geht nur eins: Rechnung, Mahnung, Zahlungsbefehl vom Amtsgericht, widerspricht der "Kunde" nicht, dann wird gepfändet. Widerspricht er, muß man klagen. Diesen Kunden hat man selbstverständlich verloren; was kostet die Gewinnung eines neuen Kunden? Ists das wert?

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