Deutschland braucht eine christlich vernünftige Politik
ohne Migrantenkuschelei und ohne die GRÜNEN!
Gut, dann kann der Handwerker ja gerne versuchen, zu "seinem Recht" zu kommen, er ist ja in der Beweispflicht. Abgesehen davon ist ein Vertrag eine übereinstimmende Willenserklärung, wenn Gärtner davon nichts weiß, wird er eine solche Willenserklärung kaum abgegeben haben. Das klingt hier stark nach Abzocke, ich würde auf keinen Fall zahlen.
Lt. Wikiartikel "Für Kostenvoranschläge werden in Deutschland ohne besondere Vereinbarung keine Entgelte fällig"
Und BGB sagt: "§ 632 Vergütung
(1) Eine Vergütung gilt als stillschweigend vereinbart, wenn die Herstellung des Werkes den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist.
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(3) Ein Kostenanschlag ist im Zweifel nicht zu vergüten."
Bei dem besagten Kostenvoranschlag für den einfachen Sichtschutzzaun würde ich nicht davon ausgehen, daß eine Vergütung als stillschweigend vereinbart anzusehen ist. Ist ja wirklich keine große Sache. Was anderes wärs, wenn der Schreiner einen Schrank speziell für dich entwirft, den Du dann doch nicht fertigen lässt.
Ich würde der Rechnung unter Angabe des obigen Paragraphen widersprechen; und dann vielleicht kulanzhalber doch ein paar Euros anbieten.
Wenns keine Einigung gibt, dürfte die Handwerkskammer der erste Ansprechpartner sein.
Ich repariere Nähmaschinen. Zeit = Aufwand. Und da gehts immer um die Reparaturkosten.
Zunächst brauche ich - theoretisch - einen unterschriebenen Reparaturauftrag, den ich aber niemals habe, weil ich nur Kunden bediene, die genauso fair zu mir sind wie ich zu ihnen bin. Meine Industriekunden kennen meine Fähigkeiten, ordern mich, ich stelle die Rechnung. Bezahlen sie nicht, dann werden sie nie wieder von mir bedient. Sind sie nicht zufrieden, ordern sie mich nicht mehr. Vorgespräche immer telefonisch oder per Mail. Ergeben sich unvorhergesehene Fakten, so redet man möglichst sofort darüber. Der Kunde muß immer genau wissen, wo er dran ist. Im Winter bin ich etwa 6 Monate nicht da, das wissen sie. Geht also nur in den Sommermonaten, und um die Weihnachtszeit, wo ich auch da bin.
Haushaltkunden verirren sich manchmal auch zu mir. Da gilt die Regel: Übliche Reparaturkosten können sich im Bereich von 35 € befinden. Über 50 € frage ich nach, ob ich die Reparatur überhaupt vornehmen soll. Allerdings ergibt sich das innerhalb von 10 Minuten, wenn ich die Maschine vor mir habe. Diese 10 Minuten sind dann kostenlos - für den Kunden, er kann seine defekte Maschine wieder kostenfrei abholen, oder mich beauftragen, sie zu verschrotten. Vielleicht kann ich dann irgendwann nach Jahren noch ein Teil verwerten.
Die lachen sich halbtot, das ist der verlängerte Arm des Gesetzgebers. Da geht nur eins: Rechnung, Mahnung, Zahlungsbefehl vom Amtsgericht, widerspricht der "Kunde" nicht, dann wird gepfändet. Widerspricht er, muß man klagen. Diesen Kunden hat man selbstverständlich verloren; was kostet die Gewinnung eines neuen Kunden? Ists das wert?
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