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07.11.2013, 12:46 Uhr[Links nur für registrierte Nutzer]
Verfolgte Homosexuelle haben Recht auf Asyl
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Wie soll die EU mit Homosexuellen umgehen, die in ihren Heimatländern verfolgt werden? Die Betroffenen haben ein Recht auf Asyl, hat jetzt der Europäische Gerichtshof entschieden - sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg hat entschieden: Wenn Flüchtlingen in ihren Herkunftsländern Haftstrafen wegen homosexueller Handlungen drohen und diese dort auch verhängt werden, haben sie in der EU ein Recht auf [Links nur für registrierte Nutzer].
Im konkreten Fall (Aktenzeichen: C-199/12, C-200/12, C201/12) hatten drei schwule Männer aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal in den Niederlanden um eine Anerkennung als Flüchtlinge gestritten. In ihren Heimatländern steht [Links nur für registrierte Nutzer] unter Strafe. Diese reichen laut Gerichtshof von hohen Geldstrafen bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen.
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