Zitat Zitat von Tantalit Beitrag anzeigen
Lies mal den Paragraph 1 der STVO und dann erklär mir wie das passieren konnte ohne das du mitschuld bist?
vielleicht, weil es stockdunkel war, ausserhalb der ortschaft in einem waldgebiet. deinen §1 den kannst dir sonstwo hinschieben ...selbst der unschuldigste ist da schuldig.

aber wenn wundert das noch in diesem lande....wenn bei dir eingebrochen wird, trägst du auch immer ne mitschuld.....hast die alarmanlage ja nicht aufm neuesten stand der technik.