Du musst nicht jemanden schwer verletzen um in Untersuchungshaft zu kommen....
Stimmt. Es reicht bereits völlig aus, wenn du als Ausländer (zu Unrecht) verdächtigt wirst, einen Einbruch begangen zu haben.
(Selbsterfahrung 1971 in der Schweiz)
Ich glaube, der Wetterfrosch Jörg Kachelmann musste in Deutschland ähnliche Erfahrungen machen?
Worte, Worte, nichts als Worte! Dazwischen manchmal ein Gedanke.
(Marcel Reich-Ranicki)
Stimmt. Es reicht bereits völlig aus, wenn du als Ausländer (zu Unrecht) verdächtigt wirst, einen Einbruch begangen zu haben.
(Selbsterfahrung 1971 in der Schweiz)
Ich glaube, der Wetterfrosch Jörg Kachelmann musste in Deutschland ähnliche Erfahrungen machen?
Nein die Untersuchungshaft hängt von anderen Faktoren ab....
Schon möglich, aber meine ganz persönlichen Erfahrungen damit sind eben anders.
die U-Haft ist keine Strafmassnahme(kann sie nach Rechtstaatlichen Prinzip), sie kann zwar mit den später Strafe verrechnet werden, aber im Augenblick wo sie verhängt ist sie kein Teil der Strafe sind ist eine Vorsichtsmassnahmen sondern um verdunklungsgefahr besteht.