So wie es aussieht, sind die Kombilöhner diesbezüglich etwas besser gestellt, siehe [Links nur für registrierte Nutzer]
Fraglich ist aber, welche Urlaubsansprüche ein prekäres Arbeitsverhältnis gewährt.[...]Für Hartz IV Aufstocker gelten nochmals andere Urlaubs-Regelungen. Geht man einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach und erhält zusätzliche Hartz IV Leistungen, so hat man einen regulären Anspruch auf seinen Urlaub. Je nachdem wieviel Urlaubsanspruch man durch seinen Arbeitgeber hat, so darf man auch in den Urlaub fahren.[...]
Und für Hartz IV Empfänger gilt:[...]Auch Hartz IV Betroffene und Arbeitslosengeld I (ALG I) Empfänger haben einen Anspruch auf Urlaub. Zuvor muss man sich allerdings eine Genehmigung von der Arge einholen. Insgesamt hat man einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub pro Kalenderjahr. Wichtig ist , dass sich Erwerbslose vorher rechtzeitig bei der Arbeitsagentur ordnungsgemäß abmelden. Wenn das geschehen ist, können sich Erwerbslose während dieser Zeit außerhalb ihres Wohnortes oder auch im Ausland aufhalten. In der so genannten Erreichbarkeits-Anordnung (EAO) werden die Einzelheiten geregelt.[...]