Zitat von
GSch
Religion ist ein Sonderfall der freien Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2(1) GG). Religionsfreiheit fällt unter das Diskriminierungsverbot nach Artikel 3 (3). Insofern steht die religiöse Überzeugung gleichwertig neben der politischen oder sonstwie weltanschaulichen.
Es ist ja im Einzelfall schwierig, festzulegen, wo die Religion aufhört und die Politik anfängt. Bei einer Religion, die ich sonntags für die Kirche aus dem Schrank hole und sie vor dem Mittagessen bis nächste Woche wieder reinhänge, ist das kein Problem. Bei einer Überzeugung oder einem Wertesystem, das den gesamten Menschen prägt, schon eher. Das Christentum ist ein solches oder sollte es jedenfalls sein. Verbieten wir das demnächst auch? Immerhin finden wir da folgende geradezu totalitäre Aussage seiner Anführer (Apostelgeschichte 5,29):
Ist das jetzt ein Fall für den Verfassungsschutz?