„Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat heute schriftlich die Staatsanwaltschaft Berlin um Prüfung gebeten, inwieweit die Anzeige des Grünen-Bundestagsabgeordneten Volker Beck gegen die Dresdner Ermittler wegen Strafvereitelung im Amt die Straftatbestände der falschen Verdächtigung, der üblen Nachrede und Beleidigung erfüllt“, so der Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz…
„Wir wissen nicht, woher Herr Beck sein gefährliches Halbwissen über polizeiliche Ermittlungsarbeit im Allgemeinen und über diesen Fall im Besonderen hat. Die Defizite seines fehlenden juristischen oder polizeilichen Backgrounds wurden schon mehrfach in seinen Äußerungen deutlich, finden nun aber einen Höhepunkt in der selbstverliebten und populistischen Anzeige gegen die Polizei und Staatsanwaltschaft in Dresden“, so BDK-Chef Schulz…
„Diese haltlosen Mutmaßungen eines Bundestagsabgeordneten aus seinem Elfenbeinturm in Berlin sind unverschämt, unangemessen und eine Beleidigung für jeden Ermittler. Beck agiert als geistiger Brandstifter und hat seiner Partei und der Politik insgesamt einen Bärendienst geleistet. Herr Beck wäre gut beraten, wenn er sich umgehend für seine Kurzschlusshandlung entschuldigen und die weiteren Ermittlungen abwarten würde. Im Gegensatz zu Herrn Beck habe ich vollstes Vertrauen in die Fähigkeiten der Dresdner Polizei und der Staatsanwaltschaft“, so Schulz abschließend.