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Thema: Hartz IV Verpflegungssatz

  1. #271
    Habe zwei Hercules! Benutzerbild von Herrrr Müllerrr
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    Standard AW: Hartz IV Verpflegungssatz

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ich rede von dem Teil Nebenkosten, der nicht vom Amt übernommen wird. Dies ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Zum Beispiel gibt es festgelegte Obergrenzen für Heizung, es gibt Nebenkosten, die grundsätzlich nicht erstattet werden, zum Haus aber dazugehören. Ein eventueller Stellplatz, Hausmeisterkosten oder Kosten für die Gartenanlage. Warmwasserkosten sind selber zu entrichten. Ob die Müllabfuhr in den erstattungsfähigen Nebenkosten aufgeführt ist, weiß ich nicht. Zu den selbst zu finanzierenden Nebenkosten gehört der Hausstrom und der Strom, eventuell auch die Kabelgebühr, sofern eine solche zu entrichten ist, denn es ist nicht anzunehmen, daß das Amt diese zahlt.
    Grundsätzlich sind alle Kosten die im Mietvertrag stehen zu zahlen, Heizkosten sind in voller Höhe zu übernehmen. Nur wenn die Gesamtkosten die vorgegebene Höchstgrenze überschreiten kann es passieren, dass man zur Verringerung der Miete aufgefordert wird.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Reparaturen in der Mietwohnung sind zu einem bestimmten Teil vom Vermieter zu übernehmen. Die Höhe wurde jetzt erst wieder durch Gerichtsurteile festgelegt und sie ist mittlerweile sehr üppig. Ich meinte hier aber nicht die Reparaturen in der Mietwohnung, sondern anfallende Reparaturen an Gerätschaften und Mobiliar. Beispiele: Waschmaschine, Staubsauger, also elektrische und andere Reparaturen.
    OK, es gehen aber nicht monatlich irgendwelche elektrischen Geräte kaputt.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Anschaffungen sind immer nötig, denn Geräte und Möbel - bei beiden gilt, desto billiger oder älter, desto eher - haben nur eine bestimmte Lebensdauer.
    OK, ich muss aber nicht monatlich elektrische Geräte oder Möbel anschaffen.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Kleidung, gebrauchte: Ich sehe, was hier in unserer Gegend über die Kirchen wiederverkauft wird und es ist bescheiden. Sicherlich keine Ausstattung, mit der man sich bewerben kann oder unter die Leute gehen (am gesellschaftlichen Leben teilhaben). Bestenfalls für den Hausgebrauch oder die Freizeit einsam im Wald.
    Es gibt z.B. die Bucht, Kleiderpakete zum kleinen Preis.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ein Haarschnitt will gekonnt sein. Auch hier gilt, wer sich bewerben will oder einigermaßen anständig behandelt, schaut auch, daß die Frisur annehmbar ist. Gerade die Leute, die von Sozialhilfeempfängern alles abverlangen, den größtmöglichen Einsatz und den größtmöglichen Verzicht, sind die ersten, die monieren, wenn ein Sozialhilfeempfänger ungepflegt erscheint.
    OK, man braucht nicht monatlich einen neuen Haarschnitt.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Fahrtkosten werden nicht erstattet, soweit ich mir dies angelegen habe. Nur im Ausnahmefall bekommt man Fahrtkosten erstattet. Außerdem geht die Reise nicht für jeden und immer zum Jobcenter, sondern viele müssen auch fahren, um ihre Besorgungen zu erledigen. Welche? Na, zum Beispiel den Einkauf von Lebensmitteln. Arztbesuche. Oder was auch immer.
    OK, das ist natürlich richtig.

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Zuzahlungen gelten nur für zuzahlungsfähige Medikamente. Inzwischen ist dies alles ein wenig unübersichtlich geworden. Kassen vereinbaren bestimmte Medikamente, andere sind ausgenommen. So ist es zum Beispiel bei mir in der Verwandtschaft passiert, daß ein Krebskranker, der über Magensonde ernährt wurde und nicht mehr schlucken konnte, die Arznei, die für ihn in Frage kam und in Flüssigkeit aufgelöst werden konnte, nicht in diesen Vertrag aufgenommen wurde und daher komplett selber gezahlt werden mußte (außer natürlich in der Zeit, in der er im Krankenhaus lag). Verbände werden zum Beispiel auch nicht mehr übernommen. Hilfs- und Heilmittel werden nur noch teilweise oder gar nicht mehr übernommen, was schon bei solchen Kleinigkeiten wie Brillen beginnt und sich nahtlos bis zu Rollstühlen hinzieht. Nötige Vorsorgeuntersuchungen gegen den gefährlichen Grünen Star werden nicht mehr übernommen, genauer: Die einzige Vorsorgeuntersuchung, die es gibt, ist die Augeninnendruckprüfung und die ist komplett selber zu zahlen. Somit greift die Zuzahlungsregelung an dieser Stelle nicht.
    OK, dass mag sein.Es sollte aber auch einmal geprüft werden in wieweit die Krankenkasse hier mit in das Boot geholt werden muss.

    Alles in allem kann der Steuerzahler aber nicht alle Belange des täglichen Lebens finanzieren. Ein wenig Eigenverantwortung hat noch keinem geschadet.

    Mit wenig Geld auskommen kann man lernen, ist gar nicht so schwer.
    Zickezacke Hühnerkacke Schraube locker oben nicht ganz dicht.

  2. #272
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    Standard AW: Hartz IV Verpflegungssatz

    Plus: man darf sich ja was hinzuverdienen. 100 Euro mehr ist bei insgesamt nur 395€ eine Menge Geld.
    Wenn man davon die Hälfte weg legt jeden Monat, dürfte eine Klobrille, eine neue Frisur und andere Kleinigkeiten ab und an schon finanzierbar sein. Vielen scheint an dem Extrageld aber nichts gelegen zu sein, daher muss man wohl schlussfolgern, dass Hartz IV durchaus für ein bescheidenes Leben reicht

  3. #273
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Hartz IV Verpflegungssatz

    Zitat Zitat von Herrrr Müllerrr Beitrag anzeigen
    Grundsätzlich sind alle Kosten die im Mietvertrag stehen zu zahlen, Heizkosten sind in voller Höhe zu übernehmen. Nur wenn die Gesamtkosten die vorgegebene Höchstgrenze überschreiten kann es passieren, dass man zur Verringerung der Miete aufgefordert wird.
    Heizkosten SIND in voller Höhe zu übernehmen, schreibst du. Ist dies eine Anweisung oder eine militant formulierte Hoffnung? Tatsächlich gibt es Heizobergrenzen, die von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, außerdem werden - dies wahrscheinlich auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich - lange nicht alle Nebenkosten übernommen. So las ich auf jeden Fall aus Streitigkeiten zwischen Amt und Bürger.

    OK, es gehen aber nicht monatlich irgendwelche elektrischen Geräte kaputt.
    Nein, der Bedarfssatz dürfte auch kaum für eine Reparatur oder eine Neuanschaffung reichen. Aber der Bedarfssatz reicht eben auch nicht aus, um Ansparungen in der Höhe vorzunehmen, wie sie erforderlich wären, um Reparaturen oder Neuanschaffungen zu bezahlen. Nun verstanden?

    OK, ich muss aber nicht monatlich elektrische Geräte oder Möbel anschaffen.
    Du wiederholst dich. Hier hilft der Taschenrechner. Du wirst erstaunt sein, wenn du deine Neuanschaffungen und Reparaturen über einen bestimmten Zeitraum auflistest und monatlich umschlägst. Natürlich kauft ein Bedürftiger auf niedrigerem Niveau, weswegen du deine Kosten nicht 1:1 übertragen kannst. Aber es gilt, je billiger die Ware, desto kurzlebiger ist sie und desto eher steht eine Reparatur oder in diesem Fall eher Neuanschaffung an.


    Es gibt z.B. die Bucht, Kleiderpakete zum kleinen Preis.
    Ich weiß nicht, was es bei euch gibt und welchen Maßstab du anlegst. Wie getragen darf die Kleidung sein, muß sie passen, ist sie geeignet, den Hilfsbedürftigen wieder in Brot und Arbeit zu bringen oder im Fall zum Beispiel älterer Menschen, ihnen wenigstens ein Aussehen zu verleihen, das ihnen ein respektvolles Entgegenkommen ihrer Mitmenschen ermöglicht?

    OK, man braucht nicht monatlich einen neuen Haarschnitt.
    Nein, das braucht man nicht, aber man braucht von Zeit zu Zeit sicherlich einen. Auch diese Kosten gilt es monatlich umzulegen. Apropos: Wir landeten beim Friseur, weil irgendjemand den guten Tipp an die Bedürftigen gab, ihre Haare doch selber zu schneiden.





    OK, dass mag sein.Es sollte aber auch einmal geprüft werden in wieweit die Krankenkasse hier mit in das Boot geholt werden muss.

    Alles in allem kann der Steuerzahler aber nicht alle Belange des täglichen Lebens finanzieren. Ein wenig Eigenverantwortung hat noch keinem geschadet.

    Mit wenig Geld auskommen kann man lernen, ist gar nicht so schwer.
    Du hast wieder falsch verstanden. Der Krebskranke war nicht bedürftig, wohl aber krankenversichert, und verfügte über ausreichendes Einkommen. Trotzdem kann und darf es nicht sein, daß die Kasse sich hier aus Leistungen verabschiedet. Im konkreten Fall ging es um einen Patienten mit Halsröhrenschnitt und Sondenernährung, der infolgedessen Medikamente nicht mehr oral einnehmen konnte, durch die Sondenernährung aber darauf angewiesen war, bestimmte Medikamente zu nehmen, die den Verdauungsprozeß unterstützten und die Magenwand auskleideten. Daher brauchte er dieses Medikament in einer Form, die sich in Flüssigkeit auflöst und in den Magen gespritzt werden konnte. Und genau dieses Medikament mußte er selber bezahlen, weil die Kasse nur Medikamente bezahlte, die nicht löslich waren.

    Du siehst also, daß es hier um eine Kassenleistung geht. Ein Bedürftiger ist insofern genauso betroffen, als das Amt nicht ins Boot geholt werden kann, weder in diesem Fall, noch in anderen Fällen.

  4. #274
    Mitglied
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    Standard AW: Hartz IV Verpflegungssatz

    - Hartz4 wird wahrscheinlich schon in den nächsten Monaten stark gekürzt bzw. ganz abgeschafft werden, weil man nun aufrüsten muss, denn der Krieg in der Ukraine hat, nach den geplatzten jüngsten Verhandlungen, das Zeug zum Weltkrieg zu werden. Ein Trost bleibt: Dieser Krieg erwischt auch die Geld und Macht geilen Eliten.

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