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Thema: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

  1. #1
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?

    Neuburg/Donau - Ein Notarzteinsatz zur Rettung eines Kleinkinds in Lebensgefahr soll einen Mediziner teuer zu stehen kommen. Der Notarzt war im April 2014 von der Rettungsleitstelle Ingolstadt ins nahe Karlshuld geschickt worden. Ein zweijähriges Mädchen hatte Schnellkleber verschluckt und drohte zu ersticken. Auf der Fahrt mit Blaulicht und Martinshorn musste der Mediziner mehrmals Autos überholen. Die Fahrer zweier entgegenkommender Autos fühlten sich dadurch bedrängt und zeigten den Arzt an.

    Das hatte Folgen: Am 15. Januar flatterte dem Notarzt Post ins Haus - ein Strafbefehl über 4500 Euro wegen Verkehrsgefährdung. Der Mediziner habe sich als ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs erwiesen, wird ihm darin bescheinigt. Ihm droht damit auch der Führerscheinentzug für sechs Monate. Weil der 51-Jährige die Strafe des Amtsgerichts Neuburg a. d. Donau nicht akzeptieren will, kommt es nun zum Prozess, wie der Leiter der Staatsanwaltschaft Ingolstadt, Helmut Walter, [Links nur für registrierte Nutzer] bestätigte.

    Der Notarzt hat nach eigenen Angaben in den letzten 23 Jahren insgesamt 5500 Einsätze gefahren. Doch der leitende Oberstaatsanwalt rechtfertigt das Vorgehen seiner Behörde. "Auch wenn man Sonderrechte in Anspruch nimmt, muss es verhältnismäßig sein", sagte er der Zeitung.
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    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Neugier72
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Relativ einfach, § 35 und 38 StVO erzielen keinen rechtsfreien Raum. Zumal dieser Strafbefehl eh hauptsächlich in die Nötigung nach StGB zielt.
    Das ist ein Thema was zwar emotional verstehbar sein mag, basierend auf Tatsachen geht es scheinbar in Ordnung.

  3. #3
    Meisterdiener Benutzerbild von Flaschengeist
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von Neugier72 Beitrag anzeigen
    Relativ einfach, § 35 und 38 StVO erzielen keinen rechtsfreien Raum. Zumal dieser Strafbefehl eh hauptsächlich in die Nötigung nach StGB zielt.
    Das ist ein Thema was zwar emotional verstehbar sein mag, basierend auf Tatsachen geht es scheinbar in Ordnung.
    Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
    Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.

  4. #4
    Ehemals Kaltduscher Benutzerbild von Esreicht!
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Der Notarzt hat laut Zeugen "mehrere Autos" überholt. Wo ist das Problem?
    Die Staatsanwaltschaften sind teilweise derart überlastet, daß Schwerstverbrecher wegen Fristüberschreitung nicht mehr angeklagt werden können. Andererseits wird ein Strafverfahren durchgezogen, das gar keines sein kann. Der Notarzt fuhr mit Blaulicht, hatte einen lebensrettenden Einsatz zu fahren und soll bereits 5500 Einsätze unfallfrei gefahren haben in 23 Jahren.

    Dem leitenden Oberstaatsanwalt ist zu wünschen, daß er mit einer lebensgefährlichen Verletzung zu spät vom Notarzt erreicht wird, weil dieser "verhältnismäßig" fährt, was auch immer darunter zu verstehen ist!

    kd
    Ukraine:"Es werden über 10 Millionen Menschen vermisst. Ich schätze, dass die Verluste in die Millionen gehen, nicht in die Hunderttausende. Es gibt keine Ressourcen in diesem Land, es gibt niemanden um zu kämpfen...Die Ukrainer verlieren diesen Krieg"
    Rajmund Andrzejczak, General und bis Oktober 2023 Chef des Generalstabs der polnischen Armee (19.03.24 RT)

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Neugier72
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
    Das Ganze ist wesentlich komplizierter, was du jetzt mit Sonderrechten nach der StVO meinst, da braucht man noch nicht mal Blaulicht für.

  6. #6
    Schaf im Wolfspelz
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    In einem (fast) vergleichbaren Fall hat ein (normaler) Hausarzt bei uns wegen eines dösigen Park-Knöllchens die kostenlose Versorgung von Asylanten eingestellt.

    Anders kann man nicht mit den gierigen Juristen verhandeln!



    Wenn Du in der Fremde bist, fühl Dich wie zu Hause - aber benimm Dich nicht so!


  7. #7
    Deutschland! Benutzerbild von Arcona
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
    Doch. Aber auch unter Anspruchnahme von Wegerechten (Blaulicht, Martinshorn) darf man nicht wie der letzt Stockcar-Pilot durch die Gegend heizen. Zumal betreffender Notarzt vermutlich in seinem Privat-Pkw unterwegs war - offizielle Notarzteinsatzfahrzeuge werden nicht von Notärzten gefahren, sondern von Rettungsassistenten - und er somit noch aufmerksamer und vorsichtiger hätte fahren müssen. Zivile Pkw mit aufmontiertem Blaulich sieht man nämlich echt beschissen, als Autofahrer.

    Junge Alternative.


  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von jack000
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von Flaschengeist Beitrag anzeigen
    Heißt das, dass Rettungswagen keine Sonderrechte in der STVO haben?
    Doch schon, aber es gibt auch Grenzen. Man darf nicht andere Verkehrsteilnehmer in Gefahr bringen/nötigen.
    In diesem Fall beklagte ein Autofahrer, dass er ein gefährliches Ausweichmanöver durchführen musste. Das geht natürlich zu weit.
    1. Serve the public trust.
    2. Protect the innocent.
    3. Uphold the law.

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Neugier72
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Soweit richtig Arcona, es gibt aber gerade in Bayern noch Selbstfahrer als NA, nicht gut ist aber so. Diese nutzen im Allgemeinen durchaus richtige NEF.

  10. #10
    ....oder 100$ zahlen! Benutzerbild von Geronimo
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    Standard AW: Notarzt soll für Rettungseinsatz 4500 Euro zahlen

    Zitat Zitat von opppa Beitrag anzeigen
    In einem (fast) vergleichbaren Fall hat ein (normaler) Hausarzt bei uns wegen eines dösigen Park-Knöllchens die kostenlose Versorgung von Asylanten eingestellt.

    Anders kann man nicht mit den gierigen Juristen verhandeln!

    Dafür gehört er schwerstens bestraft.
    „Dieses Jahr erforschten wir das Scheitern der Demokratie, wie die Sozialwissenschaftler unsere Welt an den Rand des Chaos brachten. Wir sprachen über die Veteranen, wie sie die Kontrolle übernahmen und die Stabilität erzwangen, die mittlerweile seit Generationen anhält.“
    Robert A. Heinlein „Starship Troopers“

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