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Thema: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

  1. #21
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von Bergischer Löwe Beitrag anzeigen
    Als älterer Zeitgenosse kann ich mich noch gut an die Zeiten ohne Hartz IV und mit einer vernünftigen Grundsicherung erinnern. Aber davon ab:

    Ich werde nicht müde zu predigen: Geld erst bei Nachweis von mindestens 3 (Lehr- bzw. Ausbildungszeit gilt dafür NICHT) nahtlos aufeinanderfolgenden Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Dann allerdings in voller Höhe der alten Sozialhilfe für einen begrenzten Zeitraum - maximal 8 Jahre. Gestaffelt nach Einzahlungsdauer. Längste Bezugsdauer erst ab 20 Jahren sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung. Alle anderen, d.h. diejenigen, die keinerlei oder nicht genug sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen können, gehen leer aus. Bzw. dann mit Bezugsscheinen und Notunterkünften.

    Ich bin ebenfalls dafür, zu diffenzieren nach bisheriger Leistung. Ferner fände ich eine Niederlagegebühr vor den Sozialgerichten gut.
    Wenn jemand den Prozeß gewinnt, alles schick. Wenn er verliert, zahlt er. Dann würde diese sinnlose Klageflut eingedämmt.
    Klagen scheint eh das Hobby vieler Leistungsbezieher zu sein. Tenor in den Foren "kost ja nix".

  2. #22
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Es ist nunmal dieses EM eine abhängige Grösse, die sich an realen Entwicklung orientiert. Steigen die Kosten der Existenz, steigt auch das EM, und dann muss der EM-Satz steigen.
    Sollte die Höhe des Existenzminimums (i.F. EM) spürbar und dauerhaft sinken, sollte auch das ALG 2 dem anfgepasst werden, ja, warum denn nicht?

    Bei Sammelunterkünften und Gutscheinen würde das BVerfG wegen Art. 1 womöglich Einspruch erheben.
    Is' aber ein anderes Thema, so wie die Ausgestaltung oder Wünschenswertigkeit von Sozialstaatlichkeit es ist.

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Der Regelsatz ist eine Pauschale. Damit darf der Leistungsbezieher wirtschaften, sprich: er kann disponieren.
    Senken wir den Regelsatz, wenn zB Sprit billiger ist? Nö.

    Ferner hat sogar das BVerfG im Kallay-Urteil vom *glaub* 09.02.2010 festgestellt, daß der Staat zwar das Minimum
    garantieren muss, es ihm aber freigestellt ist, wie er das macht.
    Insofern wären sogar ausschließlich Gutscheine und Sammelunterkünfte denkbar anstatt Gelder.
    Und wenn irgendwann eine Möglichkeit gefunden wird, die dadurch entstehende Bürokratie zu stemmen,
    dann kommt das. Hoffentlich.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  3. #23
    Verloren Benutzerbild von Brathering
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Ich bin ebenfalls dafür, zu diffenzieren nach bisheriger Leistung. Ferner fände ich eine Niederlagegebühr vor den Sozialgerichten gut.
    Wenn jemand den Prozeß gewinnt, alles schick. Wenn er verliert, zahlt er. Dann würde diese sinnlose Klageflut eingedämmt.
    Klagen scheint eh das Hobby vieler Leistungsbezieher zu sein. Tenor in den Foren "kost ja nix".
    2% der Klagegebühr würden sogar ausreichen, das wäre menschlich (als auch abschreckend genug) und die berechtigten Klagen könnten schneller bearbeitet werden.
    Gehst du zum Griechen, vergiss die Peitsche nicht!

  4. #24
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist nunmal dieses EM eine abhängige Grösse, die sich an realen Entwicklung orientiert. Steigen die Kosten der Existenz, steigt auch das EM, und dann muss der EM-Satz steigen.
    Sollte die Höhe des Existenzminimums (i.F. EM) spürbar und dauerhaft sinken, sollte auch das ALG 2 dem anfgepasst werden, ja, warum denn nicht?

    Bei Sammelunterkünften und Gutscheinen würde das BVerfG wegen Art. 1 womöglich Einspruch erheben.
    Is' aber ein anderes Thema.

    Die genaue Höhe des Existenzminimums ist mWn nirgends definiert.
    Wie gesagt: Pauschale, disponieren, wirtschaften, selber mitdenken und -handeln.

    Zitat Zitat von Brathering Beitrag anzeigen
    2% der Klagegebühr würden sogar ausreichen, das wäre menschlich (als auch abschreckend genug) und die berechtigten Klagen könnten schneller bearbeitet werden.
    Einfach so, wie bei allen anderen Verfahren auch. Wer unterliegt, zahlt. Ende.

  5. #25
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Der Staat bezahlt bereits den Strom für Sozialleistungsempfänger, im Regelsatz.

    Ansonsten: müssen sie sich halt umschauen und evtl mal das eine oder andere Teil ausgeschaltet lassen.

    btw: ich hab letzte Woche von EON Post bekommen, mein Strompreis sinkt ab 01.04.15.
    Vorher zwanzig Prozent erhöht und nun eine Ermäßigung von 0,5 Prozent oder so ähnlich. Hier spricht der Kaufmann in eigener Sache.

    Generell gilt, daß die Wahrscheinlichkeit, eine Preisermäßigung zu erhalten, mit der Hochpreisigkeit der Ware oder Dienstleistung steigt. Dann aber nach obigem Muster. Es ist wahrscheinlich, daß der teuerste der Anbieter auch am ehesten seine Preise ermäßigt.

  6. #26
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Ich bin ebenfalls dafür, zu diffenzieren nach bisheriger Leistung. Ferner fände ich eine Niederlagegebühr vor den Sozialgerichten gut.
    Wenn jemand den Prozeß gewinnt, alles schick. Wenn er verliert, zahlt er. Dann würde diese sinnlose Klageflut eingedämmt.
    Klagen scheint eh das Hobby vieler Leistungsbezieher zu sein. Tenor in den Foren "kost ja nix".
    Damit würdest du den Bürgern aber ein wichtiges Instrument nehmen, sich gegen den Staat zu wehren. Es klagen ja nicht nur Sozialhilfeempfänger.

  7. #27
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Die genaue Höhe des Existenzminimums ist mWn nirgends definiert.
    Wie gesagt: Pauschale, disponieren, wirtschaften, selber mitdenken und -handeln.
    Hat nicht das BVerfG im genannten Urteil angemahnt, dass die Berechnung des EM nachvollziehbar sein muss?
    Da hätten wir dann doch eine Art Def. im Ergebnis.
    Aktueller Kalenderspruch: "Feminism" is the name we give to the 20th century betrayal of women. (Doug Wilson)

  8. #28
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Vorher zwanzig Prozent erhöht und nun eine Ermäßigung von 0,5 Prozent oder so ähnlich. Hier spricht der Kaufmann in eigener Sache.

    Generell gilt, daß die Wahrscheinlichkeit, eine Preisermäßigung zu erhalten, mit der Hochpreisigkeit der Ware oder Dienstleistung steigt. Dann aber nach obigem Muster. Es ist wahrscheinlich, daß der teuerste der Anbieter auch am ehesten seine Preise ermäßigt.

    Letztes Jahr billiger, dieses Jahr wieder.


    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Damit würdest du den Bürgern aber ein wichtiges Instrument nehmen, sich gegen den Staat zu wehren. Es klagen ja nicht nur Sozialhilfeempfänger.
    Ist doch scheissegal. Wer überzeugt ist, im Recht zu sein, wird das ja wohl in Kauf nehmen.

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Hat nicht das BVerfG im genannten Urteil angemahnt, dass die Berechnung des EM nachvollziehbar sein muss?
    Da hätten wir dann doch eine Art Def. im Ergebnis.
    Dann nenn doch mal das Existenzminimum. *wart*

  9. #29
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von purple Beitrag anzeigen
    Der Regelsatz ist eine Pauschale. Damit darf der Leistungsbezieher wirtschaften, sprich: er kann disponieren.
    Senken wir den Regelsatz, wenn zB Sprit billiger ist? Nö.

    Ferner hat sogar das BVerfG im Kallay-Urteil vom *glaub* 09.02.2010 festgestellt, daß der Staat zwar das Minimum
    garantieren muss, es ihm aber freigestellt ist, wie er das macht.
    Insofern wären sogar ausschließlich Gutscheine und Sammelunterkünfte denkbar anstatt Gelder.
    Und wenn irgendwann eine Möglichkeit gefunden wird, die dadurch entstehende Bürokratie zu stemmen,
    dann kommt das. Hoffentlich.
    Du solltest anderen Menschen erstens nicht die Butter auf dem Brot neiden und zweitens nicht zu viel schlechtes wünschen, denn schon Morgen kannst auch du betroffen sein. Man muß nur ernsthaft krank werden und schon dreht sich die Abwärtsspirale.
    Die Zeit zum Handeln jedesmal verpassen nennt ihr die Dinge sich entwickeln lassen.
    Was hat sich denn entwickelt, sagt mir an, das man zur rechten Stunde nicht getan?


    Emanuel Geibel

  10. #30
    Katastrophentouristin Benutzerbild von purple
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    Standard AW: Staat soll Hartz-IV-Empfängern Strom bezahlen

    Zitat Zitat von Rumburak Beitrag anzeigen
    Du solltest anderen Menschen erstens nicht die Butter auf dem Brot neiden und zweitens nicht zu viel schlechtes wünschen, denn schon Morgen kannst auch du betroffen sein. Man muß nur ernsthaft krank werden und schon dreht sich die Abwärtsspirale.

    Wer nicht erwerbsfähig ist, hat eh nix im SGB II zu suchen.

    Ich hab mich abgesichert, hab ich so von daheim mitgekriegt. Sogar von meinem Zeitungsaustragslohn damals (vor der Sintflut) wurde ein Teil
    für Vorsorge weggenommen. Fand ich damals schon sinnvoll.

    Der Großteil der Steuerzahler hat Vermögen angespart, das erst aufgebraucht
    werden müsste. Dafür isses ja da.

    ALGII ist das Nachrangigste, vorher greifen durchaus auch andere Träger. Krankengeld, Erwerbsminderungsrente.

    Es geht darum, daß ganze Generationen im Sozialleistungsbezug gezüchtet werden. Das kanns nicht sein.
    Die lernen das ja nicht anders. Wofür arbeiten, wenns eh Geld gibt. Und wenn dann noch der Strom für lau ist,
    lebt sichs halt noch schicker.
    Und wer nie gearbeitet hat, sollte einfach keine Ansprüche auf die Kohle anderer haben. Beim Rest die Laufzeit nach
    der bisherigen Leistung berechnen.

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