Zitat von
Gärtner
Das wäre jetzt die Frage, inwieweit der Gerichtstand Columbus/Ohio die Zuständigkeit besitzt, darüber überhaupt zu entscheiden.
Ich halte es überdies für gewagt, jedes Geschäft, das zwischen 1933 und 1945 getätigt wurde, unter den Vorbehalt der Ungesetzmäßigkeit stellen zu wollen, Das entspricht nämlich nicht der Rechtswirklichkeit, die ja in großen Teilen auf demselben BGB beruhte wie vor der Machtübernahme de Nazis. Es muß also geklärt werden, ob der Ankauf 1935 durch den Preußischen Kulturbesitz entsprechende Kriterien der Ungesetzlichkeit erfüllt, eine pauschale Aussage "damals war alles ungesetzlich" reicht m.E. hierzu nicht aus.