Entweder haben die Antragsteller schlampig gearbeitet, oder den Überblick verloren, bzw. nie einen gehabt, oder wie soll man das verstehen?
"Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesländern eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt, um ihren Antrag auf ein NPD-Verbot zu überarbeiten. Karlsruhe fordert unter anderem mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten. ....
Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm der[Links nur für registrierte Nutzer] aus dem Juni 2010 "quellenfrei" ist und dementsprechend keine V-Leute für Passagen des Programms verantwortlich sind."
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