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Thema: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

  1. #1
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    Standard NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Entweder haben die Antragsteller schlampig gearbeitet, oder den Überblick verloren, bzw. nie einen gehabt, oder wie soll man das verstehen?

    "Das Bundesverfassungsgericht hat den Bundesländern eine Frist bis zum 15. Mai gesetzt, um ihren Antrag auf ein NPD-Verbot zu überarbeiten. Karlsruhe fordert unter anderem mehr Beweise für die Abschaltung von V-Leuten. ....
    Das Gericht fordert überdies einen Nachweis dafür, dass das Parteiprogramm der[Links nur für registrierte Nutzer] aus dem Juni 2010 "quellenfrei" ist und dementsprechend keine V-Leute für Passagen des Programms verantwortlich sind."
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  2. #2
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Hier ist was dazu.


    Berlin/Karlsruhe. Im vom Bundesrat beantragten NPD-Verbotsverfahren reagieren die Prozeßvertreter des Länderkammer, die Juristen Christoph Möllers und Christian Waldhoff, mit “zunehmendem Unbehagen” auf die zwischenzeitliche Verfahrensdauer beim Bundesverfassungsgericht.
    Zugleich wollen sie neues angebliches Belastungsmaterial in Karlsruhe einreichen, [Links nur für registrierte Nutzer] [Links nur für registrierte Nutzer] Zur Verbesserung der Prozeßaussichten wurden die Verfassungsschutzbehörden der Länder gebeten, daß die bereits in Karlsruhe eingereichte Materialsammlung “in jedem Falle nochmals fortgeschrieben und aktualisiert” wird. Man gehe aber davon aus, daß sich Karlsruhe “nicht auf Nickligkeiten zu Beweislastfragen” einlasse, “sondern eine Grundsatzentscheidung (so oder so) darüber treffen wird, ob das vorhandene Material für eine Fortsetzung des Verfahrens reicht oder nicht”.

    Zuletzt hatte der NPD-Prozeßvertreter Peter Richter in einem Schreiben vom 4. März 2015 gegenüber den Karlsruher Richtern unter anderem das Prozedere und die Verläßlichkeit beim Rückzug der V-Leute des Verfassungsschutzes aus der Führungsebene der Partei problematisiert. Richter gehört mittlerweile selbst als Beisitzer dem NPD-Bundesvorstand an. Eine von ihm nicht ausgeschlossene Beobachtung seiner Person durch den Verfassungsschutz hatten die Rechtsvertreter des Bundesrates ausgeschlossen: “Der Prozeßvertreter der Antragsgegnerin unterliegt keiner nachrichtendienstlichen Überwachung durch Bund und Länder”. (lp)

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  3. #3
    APO Benutzerbild von Truitte
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    [Links nur für registrierte Nutzer] Der Europäische Gerichsthof für Menschenrechte legt an die Rechtmäßigkeit eines Parteiverbotes nämlich etwas andere und vor allem strengere Maßstäbe an, als es das BVerfG (bisher) getan hat.
    So fordert der EGMR z.B. dass die zu verbietende Partei nicht nur eindeutig ein Gesellschaftsmodell vertritt, das mit dem Konzept einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar ist, sondern auch dass die Partei eine realistische Chance haben muss, diese Ziele zu verwirklichen und so eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie darstellt. Und daran kann man bei den Wahlergebnissen der NPD doch Zweifel haben. ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Insofern droht m. E. die größere Gefahr für eine Blamage nicht vor dem BVerfG sondern vor dem EGMR.
    CO2 ist Leben - keine Steuer

  4. #4
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    In der BRD wurden die KPD und die Sozialistische Reichspartei von Remer verboten. Die KPD kam aber als DKP wieder. Es gibt heute als Alternativen zur NPD Die Rechte und Den dritten Weg.
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Zitat Zitat von Leseratte Beitrag anzeigen
    In der BRD wurden die KPD und die Sozialistische Reichspartei von Remer verboten. Die KPD kam aber als DKP wieder. Es gibt heute als Alternativen zur NPD Die Rechte und Den dritten Weg.

    Der dritte Weg? Was sind denn die Wege eins und zwei? Von der Partei zuvor noch nie etwas mitbekommen.
    Die Rechte? Worchs Hobbykeller, eine ANS2.0. Politisch völlig irrelevant

  6. #6
    Bundeskanzler Björn Höcke Benutzerbild von Leseratte
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Zitat Zitat von Nurmalso Beitrag anzeigen
    Der dritte Weg? Was sind denn die Wege eins und zwei? Von der Partei zuvor noch nie etwas mitbekommen.
    Die Rechte? Worchs Hobbykeller, eine ANS2.0. Politisch völlig irrelevant
    Das sind die hier.

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    Es geht doch darum, was draus werden könnte, wenn es die NPD nicht mehr geben würde.
    Björn Höcke:

    Sie müssen sich mal Bundesjustizminister Heiko Maas angucken, als ich die Nationalflagge, dieses zentrale nationale Symbol, herausgeholt habe. Es war so, als ob man Graf Dracula ein mit Knoblauchknollen geschmücktes Kreuz in die Visage gehalten hätte!

    Leseratte gehört der Rechtsfraktion an.

  7. #7
    GESPERRT
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Zitat Zitat von Leseratte Beitrag anzeigen
    Das sind die hier.

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    Es geht doch darum, was draus werden könnte, wenn es die NPD nicht mehr geben würde.

    Die NPD hat einen entscheidenden Vorteil: Sie ist nahezu flächendeckend vertreten. Und dass muss eine Partei erst mal hinbekommen.

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Zitat Zitat von Truitte Beitrag anzeigen
    [Links nur für registrierte Nutzer] Der Europäische Gerichsthof für Menschenrechte legt an die Rechtmäßigkeit eines Parteiverbotes nämlich etwas andere und vor allem strengere Maßstäbe an, als es das BVerfG (bisher) getan hat.
    So fordert der EGMR z.B. dass die zu verbietende Partei nicht nur eindeutig ein Gesellschaftsmodell vertritt, das mit dem Konzept einer demokratischen Gesellschaft unvereinbar ist, sondern auch dass die Partei eine realistische Chance haben muss, diese Ziele zu verwirklichen und so eine unmittelbare Gefahr für die Demokratie darstellt. Und daran kann man bei den Wahlergebnissen der NPD doch Zweifel haben. ([Links nur für registrierte Nutzer])
    Insofern droht m. E. die größere Gefahr für eine Blamage nicht vor dem BVerfG sondern vor dem EGMR.
    Truitte, in diesem Fall spielt es keine Rolle was der EGMR entscheidet. Man will nur vermeiden, den Mitgliedern des Europarates vor den Kopf zu stoßen, wenn man ein Urteil nicht befolgt.

    Ihr vergesst zwei Dinge, nämlich auf welcher Ebene sich Urteile des EGMR bewegen und wie Urteile des EGMR verfahrenstechnisch umgesetzt werden.

    Nehmen wir zunächst einfach ein Problem der Verfahrenstechnik. Urteile des EGMR werden vereinfacht dargestellt durch nationale Behörden und Gerichte umgesetzt in dem eine Entscheidung aufgehoben wird, das Verfahren wieder aufgenommen und dann unter Berücksichtigung des EGMR-Urteils erneut entschieden.
    Das dumme ist, als einziges deutsches Gericht/deutsche Behörde kennt das Bundesverfassungsgericht keine Wiederaufnahme des Verfahrens und es gibt auch keine Rechtsgrundlage dazu. Das Parteiverbotsverfahren ist und bleibt aber ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Das war Problem 1.

    Rechtshierachisch bewegen sich Urteile des EGMR auf Ebene der Bundesgesetze bzw. darüber, aber unterhalb des Verfassungsrechtes und somit dem GG. Zwar sind die deutschen Gerichte und Behörden an die Urteile des EGMR gebunden, aber eben nicht "zu jedem Preis". Das hat das BVerfG im [Links nur für registrierte Nutzer].

    Natürlich ist die Bedeutung der Leitsätze für Leute die sich kaum mit Recht auskernen, schwer zu erkennen, aber ich spare mir jetzt lange erklärende Erläuterungen und bringe alles in einen Satz zusammen:

    Es ist scheiß egal, was der EGMR entscheidet, das letzte Wort hat immer das Bundesverfassungsgericht.

    Das Urteil des BVerfG im Fall Görgülü hat schon für Unruhe bei den Mitgliedern des Europarates gesorgt, weil es die Vertragstreue der Bundesrepublik in Frage stellt. Man hat sich nämlich politisch zu eine 100% Unterwerfung unter die Urteile des EGMR entschieden ohne deren rechtliche Bedeutung und Wirkung auf die jeweilige nationale Rechtsordnung zu berücksichtigen oder besser gesagt juristisch zu durchdenken und das BVerfG hat die deutschen Politiker mit besagtem Urteil dafür abgewatscht.

    Das BVerfG selber kann also schon rein verfahrenstechnisch einem EGMR-Urteil selber folge leisten noch erlaut dies das GG bzw. die nationale Rechtsordnung es dem BVerfG.

    Es steht also absolut fest, verbietet das BVerfG die NPD, war es das für die NPD. Das einzige, was man zu vermeiden versucht ist eine Situation in der man den Mitgliedern des Europarates vor den Kopf stößt und die Vertragstreue der Bundesrepublik in Frage stellt.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  9. #9
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
    Truitte, in diesem Fall spielt es keine Rolle was der EGMR entscheidet. Man will nur vermeiden, den Mitgliedern des Europarates vor den Kopf zu stoßen, wenn man ein Urteil nicht befolgt.

    Ihr vergesst zwei Dinge, nämlich auf welcher Ebene sich Urteile des EGMR bewegen und wie Urteile des EGMR verfahrenstechnisch umgesetzt werden.

    Nehmen wir zunächst einfach ein Problem der Verfahrenstechnik. Urteile des EGMR werden vereinfacht dargestellt durch nationale Behörden und Gerichte umgesetzt in dem eine Entscheidung aufgehoben wird, das Verfahren wieder aufgenommen und dann unter Berücksichtigung des EGMR-Urteils erneut entschieden.
    Das dumme ist, als einziges deutsches Gericht/deutsche Behörde kennt das Bundesverfassungsgericht keine Wiederaufnahme des Verfahrens und es gibt auch keine Rechtsgrundlage dazu. Das Parteiverbotsverfahren ist und bleibt aber ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht.
    Das war Problem 1.

    Rechtshierachisch bewegen sich Urteile des EGMR auf Ebene der Bundesgesetze bzw. darüber, aber unterhalb des Verfassungsrechtes und somit dem GG. Zwar sind die deutschen Gerichte und Behörden an die Urteile des EGMR gebunden, aber eben nicht "zu jedem Preis". Das hat das BVerfG im [Links nur für registrierte Nutzer].

    Natürlich ist die Bedeutung der Leitsätze für Leute die sich kaum mit Recht auskernen, schwer zu erkennen, aber ich spare mir jetzt lange erklärende Erläuterungen und bringe alles in einen Satz zusammen:

    Es ist scheiß egal, was der EGMR entscheidet, das letzte Wort hat immer das Bundesverfassungsgericht.

    Das Urteil des BVerfG im Fall Görgülü hat schon für Unruhe bei den Mitgliedern des Europarates gesorgt, weil es die Vertragstreue der Bundesrepublik in Frage stellt. Man hat sich nämlich politisch zu eine 100% Unterwerfung unter die Urteile des EGMR entschieden ohne deren rechtliche Bedeutung und Wirkung auf die jeweilige nationale Rechtsordnung zu berücksichtigen oder besser gesagt juristisch zu durchdenken und das BVerfG hat die deutschen Politiker mit besagtem Urteil dafür abgewatscht.

    Das BVerfG selber kann also schon rein verfahrenstechnisch einem EGMR-Urteil selber folge leisten noch erlaut dies das GG bzw. die nationale Rechtsordnung es dem BVerfG.

    Es steht also absolut fest, verbietet das BVerfG die NPD, war es das für die NPD. Das einzige, was man zu vermeiden versucht ist eine Situation in der man den Mitgliedern des Europarates vor den Kopf stößt und die Vertragstreue der Bundesrepublik in Frage stellt.

    Sehr gut erklärt.
    Ich sehe in der Aufforderung der Karlsruher Richter an die Antragsteller nachzubessern, eine Bereitschaft der Richter- und Signal an die Antragsteller für ein Verbot. Man würde gerne liebe Antragsteller, fehlt nur noch ... also macht mal. Ist der NPD-Bundesvorstand seit 2003/04 nachweisbar ohne V-Leute, wird die NPD verboten werden. Ist alles nur eine Frage der "richtigen" Formulierung.

    Die ganze V-Mann Geschichte zeigt aber auch wie leicht es ist ein Parteienverbot zu umgehen. Eine von einem Verbot bedrohte Partei erhält sich V-Männer um sie zum richtigen Zeitpunkt auffliegen zu lassen.

  10. #10
    Landbesitzer Benutzerbild von Apart
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    Standard AW: NPD-Verbot, BVG fordert Nachbesserungen

    Nie im Leben wird die NPD verboten.

    Das System braucht die NPD, um sie alle paar Jahre mal wieder verbieten zu wollen und somit die Unwählbarkeit rechts von CDU ins Volkshirn zu meißeln.

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