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Thema: Erbrecht

  1. #1
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard Erbrecht

    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von Tryllhase
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    Persönliche Rechtsberatung ist leider nicht erlaubt. Man könnte nur einen Fall konstruieren.

  3. #3
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    Standard AW: Erbrecht

    Hat der Vater eine Ehefrau?

  4. #4
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Veruschka Beitrag anzeigen
    Hat der Vater eine Ehefrau?
    Ist vor Jahren gestorben.

  5. #5
    GESPERRT
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    wenn kein Testament, dann gesetzliche Erbfolge!

    Beispiele für die gesetzliche Erbfolge

    a) B stirbt und hinterlässt seine Ehefrau und zwei Kinder. Die Eheleute haben im gesetzlichen Güterstand gelebt und keinen Ehevertrag geschlossen. Die Ehefrau erbt im gesetzlichen Güterstand 1/2-Anteil, die Kinder je 1/4-Anteil.

    b) Witwe B hat zur Zeit ihres Todes zwei Kinder, der Ehemann ist bereits vor 20 Jahren verstorben. Beide Kinder erben zu gleichen Teilen. Nur wenn ein Kind unter Hinterlassung von Enkelkindern bereits vorverstorben ist, erhalten die Enkelkinder gemeinsam den auf das vorverstorbene Kind entfallenden Erbanteil.

    c) Student S ist zum Zeitpunkt seines Todes unverheiratet und hat keine Kinder. Er wird von seinen beiden Eltern zu je ½ beerbt. Falls ein Elternteil bereits vorverstorben ist, fällt dessen Erbanteil an die Geschwister des S.

    d) C stirbt und hinterlässt seine Ehefrau. Die Ehe war kinderlos, die Eltern des Ehemanns leben noch. Für die Ehe galt der gesetzliche Güterstand. In diesem Fall wird die Ehefrau Erbin zu 3/4, die Eltern des C erhalten je 1/8-Anteil.
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  6. #6
    SÖDER MUSS WEG! Benutzerbild von Heinrich_Kraemer
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen.
    Au, das wird sehr teuer, sofern Anwälte am Streitwert schmarotzen!

    Wie wäre es das ganze viel besser gütlich über die Bühne zu bringen, v.a. hinsichtlich der Steuern?! Also bestens den Steuerberater hierfür verpflichten, der kostet einen Bruchteil eines Anwalts und schaut darauf, daß am wenigsten der Erbmasse verloren geht, an Hände dritter. Zudem wenn ein OE vorliegt! Man muß sich jedoch einig sein. Rumstreiterei bringt im Gros gar nichts, füllt nur dick die Kassen der Anwälte für ein zwei Brieflein.
    Heizerist in Ben Ephraims Gemeinde.

  7. #7
    sticht zu Benutzerbild von Würfelqualle
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    Standard AW: Erbrecht

    Wenn beide Kinder zu gleichen Teilen erben, dann können die Gläubiger nicht an der Erbteil meiner Ex ?

  8. #8
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Erbrecht

    Nein, ihr steht die hälfte zu, fertig.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  9. #9
    GESPERRT
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Wenn beide Kinder zu gleichen Teilen erben, dann können die Gläubiger nicht an der Erbteil meiner Ex ?
    Nein!

  10. #10
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Erbrecht

    Zitat Zitat von Würfelqualle Beitrag anzeigen
    Folgene Situation :

    Der Vater meiner Ex ist sehr krank und wird wohl bald sterben. Er besitzt ein Haus im Wert von etwa 200.000 € und eim Barvervögen von etwa 100.000 €. Meine Ex hat noch einen Bruder. Wie verhält sich das Erben, wenn kein Testament aufgesetzt wurde ? Ihr Bruder hat zudem noch einen Offenbarungseid leisten müßen und meine Ex hat nun Angst, das sie gar nichts bekommt, weil sich die Gläubiger zuerst auf das Erbe stürzen würden.

    Einen Anwalt wird sie auf jeden Fall noch in Anspruch nehmen
    .
    Bei diesem Streitwert sollte ein Anwalt unbedingt vermieden werden,-
    sonst bekommen am Ende Deine Schwester und ihr Bruder Recht,-
    und der Anwalt bekommt das Geld....

    ( Nur tote Anwälte sind gute Anwälte )
    Auf , deutsches Volk , erwache !

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