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Thema: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

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  1. #1
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    Standard Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Merkel sagt selber: „Wir müssen akzeptieren, dass die Zahl der Straftaten bei jugendlichen Migranten besonders hoch ist." Man weiss also, dass je mehr Ausländer, Migranten, Einwanderer um so mehr Gewalt kommt aufs deutsche Volk herab. Dies wird BEWUSST geduldet, ja sogar durch weitere Einlassung gefördert. Wie sieht das rechtlich aus?
    Geändert von DetlefFröbe (05.04.2015 um 07:06 Uhr)

  2. #2
    Mitglied Benutzerbild von mick31
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Alles ist rechtlich in Ordnung bis ein Richter das Gegenteil sagt, aber darauf kannst du bei unseren Richtern lange warten.

    Wo ist Merkels Stasiakte?

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Kater
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Frau Bundeskanzlerin, haben Sie nicht geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu regieren? DANN TUN SIE DAS!
    An einem Baum hängen 15 Äpfel. Malte holt sich einen runter. Wie viele Äpfel hängen jetzt am Baum?

  4. #4
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Kater Beitrag anzeigen
    Frau Bundeskanzlerin, haben Sie nicht geschworen, zum Wohle des deutschen Volkes zu regieren? DANN TUN SIE DAS!
    Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, dass der Amtseid von Politikern keine rechtlich bindende Wirkung habe (ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht mehr, aber vielleicht erinnert sich ein Forist noch an dieses Urteil und kann meine Aussage bestätigen).

    Kennst Du den bayrischen Schwur mit gekreuzten Fingern einer Hand hinter dem Rücken?
    So ungefähr muss man sich das vorstellen.

    Frohe Ostern wünsche ich allen - und dies sogar ohne gekreuzte Finger hinter dem Rücken....

  5. #5
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, dass der Amtseid von Politikern keine rechtlich bindende Wirkung habe (ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht mehr, aber vielleicht erinnert sich ein Forist noch an dieses Urteil und kann meine Aussage bestätigen).
    Richtig, lt. gängiger Rechtssprechung ist ein Amtseid eines Mandatsträger eine unverbindliche Willenserklärung für die Zukunft aus welcher kein einklagbarer Rechtsanspruch auf Einhaltung entsteht (gilt übrigens für Beamte - Ausnahmen politische Beamte - nicht).

    Für die ehemaligen Wehrdienstleistenden, welche einen "Fahneneid" geschworen haben - schreibt an das Bundesverteidigungsministerium, dass Ihr den "Fahneneid" aus niederen Motiven geleistet habt und Ihr diesen "Fahneneid" als nicht verbindlich anseht bzw. als nie geleistet betrachtet - ich zumindest hatte meinen Spaß dabei - Vorladung zum Kreiswehrersatzamt und ich wurde am Ende des "Verfahrens" offiziell von der Bundeswehr ausgeschlossen...ich böser Bube

  6. #6
    Mitglied Benutzerbild von Dalmatin
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Es gibt ein Gerichtsurteil, das besagt, dass der Amtseid von Politikern keine rechtlich bindende Wirkung habe (ich finde das Urteil auf die Schnelle nicht mehr, aber vielleicht erinnert sich ein Forist noch an dieses Urteil und kann meine Aussage bestätigen).
    Solch ein Urteil ist mir nicht bekannt. Soweit ich mich entsinne, hat mal ein Ruheständler aus NRW versucht, diesen Amtseid gegen Kohl strafrechtlich geltend zu machen. Zu einem Prozess - und somit zu einem Urteil - kam es da meines Wissens aber erst gar nicht, weil das Verfahren im Vorfeld von der Staatsanwaltschaft eingestellt wurde (mit späterer Bestätigung der Generalanwaltschaft, nach Anrufung des Landesjustizministeriums), da die Eide gem. Art. 56 und Art. 64 GG nicht strafbewehrt sind, somit von der Strafvorschrift des § 154 des Strafgesetzbuches nicht erfasst werden, sondern lediglich als politisches Versprechen zu verstehen sind. Rechtlich durchwegs legitim. Viel eher stellt sich die Frage, ob man sich von dieser hohlen, weil rein formellen Tradition der Amtseide von Bundespräsidenten, Bundeskanzler und Bundesministern nicht gänzlich verabschieden sollte.

  7. #7
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    .
    Daß die derzeitige „Einwanderungspolitik“ der Bundesregierung geeignet ist, das Deutsche Volk auszulöschen, wurde auch von akademischer Seite aus festgestellt. Am 17. Juni 1981 – am noch damaligen „Tag der Deutschen Einheit“ – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer an die Öffentlichkeit:

    „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (…) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (…) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.“

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    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  8. #8
    islamophob Benutzerbild von Baghira
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    .
    Daß die derzeitige „Einwanderungspolitik“ der Bundesregierung geeignet ist, das Deutsche Volk auszulöschen, wurde auch von akademischer Seite aus festgestellt. Am 17. Juni 1981 – am noch damaligen „Tag der Deutschen Einheit“ – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer an die Öffentlichkeit:

    „Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (…) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (…) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.“

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Das war 1981? Das würden die sich heut nicht mehr trauen, das garantier ich dir. Jetzt darf man noch viel viel weniger sagen als damals..

  9. #9
    NICHT GEHIRNGEWASCHEN Benutzerbild von Strandwanderer
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Baghira Beitrag anzeigen
    Das war 1981? Das würden die sich heut nicht mehr trauen, das garantier ich dir. Jetzt darf man noch viel viel weniger sagen als damals..

    Du hast Recht.

    Das Manifest wurde selbstverständlich längst als "rassistisch" und "rechtsradikal" eingestuft.

    Diese Einstufung hat z. B. Wikipedia vorgenommen, ganz zu schweigen von den zahllosen Seiten und Blogs, die nur existieren, um überall "Nazis" zu wittern.
    .„Es gibt Verbrechen gegen und Verbrechen für die Menschlichkeit. Die Verbrechen gegen die Menschlichkeit werden von Deutschen begangen. Die Verbrechen für die Menschlichkeit werden an Deutschen begangen.“ Carl Schmitt, deutscher Staatsrechtler und Philosoph

    "Der Sieg ging an die Alliierten, der soldatische Ruhm an die Deutschen." Drew Middleton, amerikanischer Militärpublizist

  10. #10
    islamophob Benutzerbild von Baghira
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    Standard AW: Bewusste Einlassung von mehr Gewalt ins Land rechtlich ok?

    Zitat Zitat von Strandwanderer Beitrag anzeigen
    Du hast Recht.

    Das Manifest wurde selbstverständlich längst als "rassistisch" und "rechtsradikal" eingestuft.

    Diese Einstufung hat z. B. Wikipedia vorgenommen, ganz zu schweigen von den zahllosen Seiten und Blogs, die nur existieren, um überall "Nazis" zu wittern.
    Haha.

    Das "Komische" ist ja, dass es jetzt noch viel viel viel mehr Ausländer sind als damals...!

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