Wir haben ja keine anderen Sorgen........
Bundesverfassungsgericht muss entscheiden
Verstößt Verbot von Kinderehen gegen das Grundgesetz?
Andreas Voßkuhle (M.), Präsident des Bundesverfassungsgerichts, muss mit seinen Kollegen entscheiden, ob ein generelles Verbot von Kinderehen rechtmäßig ist
14.12.2018 - 14:41 Uhr
Eigentlich wollte der Bundestag schon im vergangenen Jahr für Klarheit in Sachen Kinderehen sorgen: Es sollte keine Ausnahmen mehr in Deutschland geben.
Jetzt legten die Richter des Bundesgerichtshofs (BGH) ihren Kollegen vom Bundesverfassungsgericht einen Fall zur Klärung vor, der die Gültigkeit einer Kinderehe behandelt.
Der BGH setzte den Fall aus und will von den Verfassungsrichtern wissen, inwieweit rechtmäßig im Ausland geschlossene Kinderehen in Deutschland generell unwirksam sind. (AZ: XII ZB 292/16)
▶︎ Im konkreten Fall ging es um ein syrisches Flüchtlingspaar, welches im August 2015 über die Balkan-Route nach Deutschland geflohen ist. Das Paar hatte zuvor am 10. Februar 2015 vor einem syrischen Scharia-Gericht rechtmäßig geheiratet. Der Ehemann war zum Hochzeitstag 21 Jahre alt, seine Frau war mit 14 Jahren noch minderjährig. Nach deutschem Recht ist die Ehe damit nicht gültig – das ist aber nach Einschätzung des BGH verfassungswidrig.
Keine Ausnahmen mehr möglich
In Deutschland wurde das Ehepaar getrennt. Die minderjährige Frau wurde in einer Jugendhilfeeinrichtung für weibliche, minderjährige, unbegleitete Flüchtlinge untergebracht. Das Jugendamt wurde zum Vormund bestellt.
Dem Ehemann war der Aufenthaltsort seiner Frau unbekannt. Er beantragte daher die „Überprüfung der Inobhutnahme“ und die Rückführung der Frau. Das Amtsgericht ordnete an, dass der Ehemann an den Wochenenden begleiteten Umgang mit seiner Frau haben kann. Eine Zwangsehe lag laut Amtsgericht nicht vor.
Zur Bekämpfung von Kinderehen hatte der Bundestag im Vorjahr ein Gesetz beschlossen, nach dem das Alter für die Ehemündigkeit auf 18 heraufgesetzt wurde. Ausnahmen durch Entscheidungen von Familiengerichten sind seitdem nicht mehr möglich.