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Thema: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

  1. #89061
    Ex-Flugwerker Benutzerbild von Murmillo
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Don Beitrag anzeigen
    Wieso knallten die andern ihn nicht ab? Lt. Fischeinwickelblatt konnte er zweimal abdrücken.
    War aber nix im Patronenlager. Was haben wir für Polizisten?
    Wäre das in den USA passiert, hätte der Nig keinerlei Probleme, gleich welcher Art, mehr verursacht !
    Aber dann hätten sich die Guties hier ja ganz gewiss wieder wegen Polizeibrutalität in den USA gegen Neger aufgeregt.

    „Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
    Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013




  2. #89062
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Kreuzbube Beitrag anzeigen
    Das bleibt trotzdem irgendwo`ne Wild-West-Aktion!
    Die Kurden hätten ihn ja auch auf der Flucht erschießen können?
    Oder, er hätte ja auch aus dem Flieger versuchen können zu flüchten?
    Und dabei nicht bedacht, keinen Fallschirm zu haben?

    Im "Flüchten" ist er ja schließlich geübt?
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  3. #89063
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    "Integrationsgipfel der Bundesregierung: Seehofer verärgert"

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  4. #89064
    Mitglied Benutzerbild von Buella
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Suedwester Beitrag anzeigen
    Naja, Holster sind keine Tresore. Sie muessen im Bedarfsfall die Waffe
    schnell freigeben. Die "Sicherung" besteht aus einem Druckknopf ,
    einem "Klick"-Schieber....etc..., der meist mit dem Daumen der Schusshand
    betaetigt wird. Bei einer Rangelei kann durchaus jemand im passenden
    Moment zugreifen.
    Die P7 schiesst uebrigens auch, wenn man den Abzug zieht und -danach-
    den Griffspanner drueckt, obwohl es umgekehrt vorgesehen ist.
    Die Waffe wurde gluecklicherweise nur --sehr-- locker gehalten, sonst haette es evtl.
    geknallt.
    Glück gehabt!
    Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
    Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.

  5. #89065
    Mitglied Benutzerbild von Kikumon
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    1. Ist die Ehe mit einer minderjährigen Deutschen überhaupt gültig?
    1. Einleitung
    Mit folgenden Ausführungen soll die derzeit geltende Rechtslage bezüglich der Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen sowie Ehen mit minderjährigen Ehepartnern in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt werden.
    Da zahlreiche Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten das Vorliegen einer wirksamen Ehe voraussetzen, stellt sich die Frage nach einer möglichen Anerkennung gerade nicht nur im Rahmen von familienrechtlichen Sachverhalten sondern beispielsweise auch bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug und ist mithin von großer Aktualität.

    2. Anerkennung religiös geschlossener Ehen
    Für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung erfolgt, ist zwischen im Inland und im Ausland geschlossenen Ehen
    zu unterscheiden
    .
    2.1. Im Inland geschlossene Ehen
    Seit 1875 gilt in Deutschland der Grundsatz der obligatorischen Zivilehe. Danach bedarf es für die Eingehung einer Ehe im Rechtssinne der
    staatlichen Mitwirkung. In den §§ 1310 ff. BGB 2 hat dieses Formprinzip seinen Ausdruck gefunden.

    3
    So wird eine Ehe gemäß § 1310 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die
    Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Mitwirkung des Staates durch den Standesbeamten soll der Rechtsklarheit und Publizität dienen und
    die Prüfung von Ehevoraussetzungen und Ehehindernissen sicherstellen Sie ist überdies ein konstitutives Merkmal für den verfassungsrechtli-
    chen Ehebegriff und den damit verbundenen grundrechtlichen Schutz aus Art. 6 Abs. 1 GG 4.

    [...]
    Minderjährige Ehegatten
    Das Vorliegen der Ehemündigkeit ist im deutschen Recht eine Voraussetzung, um die Ehe wirksam eingehen zu können. Die Ehemündigkeit ist in
    § 1303 BGB geregelt. Nach § 1303 Abs. 1 BGB kann eine Person die Ehe eingehen, sobald sie das18. Lebensjahr vollendet hat und damit voll-
    jährig ist (§ 2 BGB). Ist ein Ehegatte noch nicht 18 Jahre alt , kann das Familiengericht auf dessen Antrag eine Befreiung von dem Erfordernis der Volljährigkeit erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist
    (§ 13 0 3 Abs. 2 BGB).

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    Hatte die 16-Jährige denn einen Antrag gestellt, heiraten zu dürfen?


  6. #89066
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Weiss ich nicht, ist aber irrelevant, da nicht vor einem Standesbeamten geschlossen.
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

  7. #89067
    Mud dispenser Benutzerbild von Suedwester
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von wtf Beitrag anzeigen
    Ne, die bayerischen Bullen haben diese schwule P7 mit Griffsicherung VORNE. Ein ekelhaftes Ding, mit dem man nicht richtig schießen kann. Die bekommen aber bald neues Material (SFP9), womit dann auch Schutzsuchende umgehen können.

    Doch "man" kann mit der P7 sogar sehr gut schiessen.
    Sie ist halt nichts fuer Leute, die es nicht gewoehnt sind,
    mit der Schusshand "kraeftig" zuzudruecken/ das Ding
    richtig festzuhalten.

  8. #89068

    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Ich setze das mal hier rein....
    Razzia in NRW: Polizei geht gegen Internet-Hetzer vor

    das betrifft nachtürlich nur Deutsche K.......... dürfen weiter Nazischlampe, Hure , F.. deine Mutter , oder Köterrrase schreiben



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    Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"


  9. #89069
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von Kaktus Beitrag anzeigen
    Weiss ich nicht, ist aber irrelevant, da nicht vor einem Standesbeamten geschlossen.
    Die Eheschliessung NUR nach islamischen Recht hat in D keine Gültigkeit. Egal, ob minderjährig oder nicht.

    Ich musste letztens meinen Perso verlängern lassen und bei der Abholung saß so ein "Flüchtling" am Nebentisch. Der Typ vom Meldeamt erklärte ihm, dass er nur mit einer standesamtlichen Urkunde zur Eheschließung nach deutschem Recht seine Frau anmelden darf/kann.

    Üblicherweise nutzen die Herrschaften genau diesen Umstand aus. Die Zweit- oder Drittfrau gilt als alleinerziehend, Vater unbekannt, und so greifen die Leistungen ab...in großem Stil!
    __________________

    Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
    Idioten sind sich immer todsicher.
    Egal was sie tun!

  10. #89070
    Mitglied Benutzerbild von Kaktus
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    Standard AW: Sammelstrang: Flüchtlinge/ Asylbewerber

    Zitat Zitat von pixelschubser Beitrag anzeigen
    Die Eheschliessung NUR nach islamischen Recht hat in D keine Gültigkeit. Egal, ob minderjährig oder nicht.

    Ich musste letztens meinen Perso verlängern lassen und bei der Abholung saß so ein "Flüchtling" am Nebentisch. Der Typ vom Meldeamt erklärte ihm, dass er nur mit einer standesamtlichen Urkunde zur Eheschließung nach deutschem Recht seine Frau anmelden darf/kann.

    Üblicherweise nutzen die Herrschaften genau diesen Umstand aus. Die Zweit- oder Drittfrau gilt als alleinerziehend, Vater unbekannt, und so greifen die Leistungen ab...in großem Stil!
    Und ich frage mich auch, was das für Eltern sind, die so etwas mitmachen
    Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
    https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es

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