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„Falls Sie in einem Land leben, in dem Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das volle Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.“
Miloš Zeman, Präsident der Tschechischen Republik seit 2013
Terror, vornehmlich gegen unschuldige Zivilisten, ist Krieg.
Krieg ist die schlimmste Form des Terrors, weil es vornehmlich unschuldige Zivilisten trifft, die einfach nur das Pech haben, dort zu leben.
"Integrationsgipfel der Bundesregierung: Seehofer verärgert"
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1. Einleitung
Mit folgenden Ausführungen soll die derzeit geltende Rechtslage bezüglich der Anerkennung von religiös geschlossenen Ehen sowie Ehen mit minderjährigen Ehepartnern in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt werden.
Da zahlreiche Vorschriften aus unterschiedlichen Rechtsgebieten das Vorliegen einer wirksamen Ehe voraussetzen, stellt sich die Frage nach einer möglichen Anerkennung gerade nicht nur im Rahmen von familienrechtlichen Sachverhalten sondern beispielsweise auch bei der Entscheidung über eine Aufenthaltserlaubnis zum Ehegattennachzug und ist mithin von großer Aktualität.
2. Anerkennung religiös geschlossener Ehen
Für die Frage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen eine Anerkennung erfolgt, ist zwischen im Inland und im Ausland geschlossenen Ehen
zu unterscheiden
.
2.1. Im Inland geschlossene Ehen
Seit 1875 gilt in Deutschland der Grundsatz der obligatorischen Zivilehe. Danach bedarf es für die Eingehung einer Ehe im Rechtssinne der
staatlichen Mitwirkung. In den §§ 1310 ff. BGB 2 hat dieses Formprinzip seinen Ausdruck gefunden.
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So wird eine Ehe gemäß § 1310 Abs. 1 Satz 1 BGB nur dadurch geschlossen, dass die Eheschließenden vor dem Standesbeamten erklären, die
Ehe miteinander eingehen zu wollen. Die Mitwirkung des Staates durch den Standesbeamten soll der Rechtsklarheit und Publizität dienen und
die Prüfung von Ehevoraussetzungen und Ehehindernissen sicherstellen Sie ist überdies ein konstitutives Merkmal für den verfassungsrechtli-
chen Ehebegriff und den damit verbundenen grundrechtlichen Schutz aus Art. 6 Abs. 1 GG 4.
[...] Minderjährige Ehegatten
Das Vorliegen der Ehemündigkeit ist im deutschen Recht eine Voraussetzung, um die Ehe wirksam eingehen zu können. Die Ehemündigkeit ist in
§ 1303 BGB geregelt. Nach § 1303 Abs. 1 BGB kann eine Person die Ehe eingehen, sobald sie das18. Lebensjahr vollendet hat und damit voll-
jährig ist (§ 2 BGB). Ist ein Ehegatte noch nicht 18 Jahre alt , kann das Familiengericht auf dessen Antrag eine Befreiung von dem Erfordernis der Volljährigkeit erteilen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist
(§ 13 0 3 Abs. 2 BGB).
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Hatte die 16-Jährige denn einen Antrag gestellt, heiraten zu dürfen?
Weiss ich nicht, ist aber irrelevant, da nicht vor einem Standesbeamten geschlossen.
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
Ich setze das mal hier rein....
Razzia in NRW: Polizei geht gegen Internet-Hetzer vor
das betrifft nachtürlich nur Deutsche K.......... dürfen weiter Nazischlampe, Hure , F.. deine Mutter , oder Köterrrase schreiben
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Ich möchte nicht, dass das Land meiner Enkel und Urenkel zu großen Teilen muslimisch ist, dass dort über weite Strecken Türkisch und Arabisch gesprochenwird, die Frauen ein Kopftuch tragen und der Tagesrhythmus vom Rufder Muezzine bestimmt wird. Wenn ich das erleben will, kann ich eineUrlaubsreise ins Morgenland buchen "Sarrazin"
Die Eheschliessung NUR nach islamischen Recht hat in D keine Gültigkeit. Egal, ob minderjährig oder nicht.
Ich musste letztens meinen Perso verlängern lassen und bei der Abholung saß so ein "Flüchtling" am Nebentisch. Der Typ vom Meldeamt erklärte ihm, dass er nur mit einer standesamtlichen Urkunde zur Eheschließung nach deutschem Recht seine Frau anmelden darf/kann.
Üblicherweise nutzen die Herrschaften genau diesen Umstand aus. Die Zweit- oder Drittfrau gilt als alleinerziehend, Vater unbekannt, und so greifen die Leistungen ab...in großem Stil!
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Ein Zeichen von Intelligenz ist der stetige Zweifel.
Idioten sind sich immer todsicher.
Egal was sie tun!
Die Geschützten müssen vor den Ungeschützten geschützt werden, indem man die Ungeschützten zwingt, sich mit dem Schutz zu schützen, der die Geschützten nicht geschützt hat
https://www.youtube.com/watch?v=1WzJviSbqcE. Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem...https://www.youtube.com/watch?v=aQhOrgzY3es
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