O.k.
Den Schülern sollte halt bewusst sein, dass man sich dem Rektor fügt, weil und wenn er für Ordnung sorgt.
Nutzt er die Schule für abseitige Sonderinteressen (Bereicherung, Angrabbeln von SchülerInnen odgl.), bleibt als Gehorsamsgrund nur das wohlverstandene Eigeninteresse im Sinne des Sich-Fügens vor der Gewalt. Und das auch nur so lange, wie man den Rektor nicht durch kollektive Aktion los wird.