Volksbegehrenstext
Art. 178 der Bayerischen Verfassung bestimmt, dass der Beitritt Bayerns zur Bundesrepublik „auf einem freiwilligen Zusammenschluss der deutschen Staaten beruht, deren staatsrechtlches Eigenleben zu sichern ist.“
Dieses politische Eigenleben Bayerns wird durch die zentralistische Bundespolitik immer stärker gefährdet
. Das Bayern im europäisierten Deutschland hat mit dem Bayern der Bayerischen Verfassung nicht mehr viel gemein.
Im Europa der großen Nationalstaaten wird Bayerns Stimme zwangsläufig untergehen, der Bestand Bayerns als Staat an sich ist in Gefahr.
Um die Staatlichkeit Bayerns innerhalb Europas auch in Zukunft zu sichern, ist die Separa*tion Bayerns unerlässlich.
Der von uns vorgelegte Gesetzentwurf eröffnet die Möglichkeit zum Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik Deutschland. Dafür ist eine Änderung der Bayerischen Verfassung notwendig, neben der Verankerung eines Artikels über den Austritt aus der Bundesrepublik müssen auch die Bezüge zu Deutschland daraus entfernt werden.
Das Nähere zum Vollzug, insbesondere auch über das Bleibe- und Wohnrecht der deutschen Staatsangehörigen in Bayern wird einem Ausführungsgesetz und der Bayerischen Staatsregierung überlassen.
Problem:
Obwohl der Föderalismus in der Urfassung des Grundgesetzes weit mehr Beachtung fand als dies heute der Fall ist, lehnte der Bayerische Landtag 1949 das Grundgesetz als zu zentralistisch ab. Wir sehen die Gefahr,
dass Bayern künftig zur unmündigen Provinz degradiert wird, die dem Bundeshaushalt lediglich noch als Finanzquelle dienen darf.
Der grundgesetzlich garantierte Föderalismus wird zugunsten bundeseinheitlicher Regelungen immer weiter ausgehöhlt. Deutschland befindet sich auf dem Weg zum Zentralstaat. Stück um Stück werden die Kompetenzen der Bundes*länder – und damit auch Bayerns – abgebaut.
Wer Staaten wie Dänemark, die Schweiz oder die Niederlande betrachtet, hält es für selbstverständlich, dass die Bürger dort über die Geschicke ihres Landes selbst bestimmen können. Nicht so in Bayern: Insbesondere bei wichtigen Entscheidungen in Bezug auf die EU, aber auch in der Gesundheits-, Finanz-, oder Steuerpolitik wird der politische Wille des bayerischen Volkes und seiner Regierung allzu häufig übergangen.
Lösung:
Noch verfügt Bayern über gute Voraussetzungen, sich aus dieser Zwangslage zu befreien – jedoch nur, wenn es rechtzeitig vor seiner vollständigen Entmündigung unabhängig wird. Um den Bestand Bayerns für künftige Generationen zu sichern, müssen wir den nivellierenden Einfluss der Bundesrepublik ausschalten und Deutschland verlassen, bevor Bayern sich in einer Situation findet, aus der es sich selbst nicht mehr befreien kann.
Bayern ist unter den 27 EU-Staaten gemessen an seiner Bevölkerung der neuntgrößte und auch wirtschaftlich gesehen einer der bedeutendsten Staaten in Europa. Bayern wäre ein vollwertiger Partner innerhalb der EU und wäre im EU-Parlament mit 24 Abgeordneten vertreten. Bayern hätte einen eigenen EU-Kommissar und wäre in Kommission und Ministerrat voll stimm- und gleichberechtigt.
Die Regierung eines freien Bayern könnte sich in ihrer Politik ohne Rücksicht auf Bundeszwänge und Bundeseinheitlichkeit ausschließlich nach dem Willen und den Bedürfnissen der bayerischen Bürger richten.
Wir fordern, was für andere Länder selbstverständlich ist –
die Freiheit, selbst zu entscheiden, in welcher Gesellschaft wir leben möchten.
Alternativen:
Keine. Wenn wir jetzt nicht handeln, verlieren wir das Erbe von mehr als 1500 Jahren bayerischer Staatlichkeit.
(...)
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