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Thema: „Wälder brauchen Windräder“

  1. #61
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von Maitre Beitrag anzeigen
    Das Thema hatten wir ja vorhin auch schon einmal. Ich denke, dass die Anlage sich für die Betreiber nicht mehr lohnen wird, wenn sie all diese eigentlich selbstverständlichen Regelungen treffen (Die sie rein rechtlich ja sogar treffen müssten). Von daher wird dem glücklichen Verpächter in Aussicht gestellt, dass er in 20 Jahren reich werden wird, weil der tolle Spargel dann ihm gehört. Wenn es so weit ist, kommt der TÜV und legt ihm das Ding still und er kriegt wahrscheinlich eine Frist zum Rückbau gesetzt, da eine marode, von den Schwingungen weichgekaute, WKA eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Und dann werden die Skorpione, die Arterfakte und wie sie alle heißen, stolz verkünden, dass sie es waren, die sein Klima gerettet haben. Hoffentlich dreht daraufhin keiner der Geprellten richtig durch...
    Aktuell werden in Deutschland doch mehr Windkraftablagen abgebaut als neu gebaut, scheinbar ist es so - die Anlagen welche nach 20 Jahren aus der Förderung fallen und bereits mehrmals abgeschrieben wurden (sprich die Herstellung- und Unterhaltskosten sich bereits mehrmals amortisiert haben) sind ohne die Förderungen nicht kostendeckend zu betreiben. Also hat der Waldbesitzer dann im besten Fall eine Industrieruine bei sich im Wald stehen - im schlechtens Falle muss dann dieser Waldbesitzer gar rückbauen, wenn der Rückbau nicht vertraglich vereinbart.

    Aber selbst wenn der dann ehemalige Windkraftbetreiber zurückbaut - der für den Bau, Betrieb und Unterhalt benötige Grund und Boden ist verdichtet und bis der Waldboden dann wieder das ist, was der Waldboden vorher war vergehen nicht ein, zwei, drei Jahre, sondern Generationen. Kurzfristig hat man also Kasse gemacht - mittel und langfristig könnte es ein Zuschussgeschäft werden.
    Ich kann Alles, ausser Hochdeutsch

  2. #62
    Tod den Eliten Benutzerbild von Rikimer
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Wer tatsächlich in den Knast gehört ist Özdemir, nebst den anderen Grünvögeln in Berlin.
    Knast? Irrenanstalt, zusammen mit dem Rest des BRD-Establishments. Unsere Ahnen, wenn sie wüssten was ihre Nachkommenschaft so treibt, würden sich vor Scham verstecken.
    „Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, doch dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott!“
    (Theodor Körner 1791-1813)

  3. #63
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Den linksversifften Schmierfinken der Taz ist sogar Özdemir zu rechts
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  4. #64
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Alles ist Betrug rund um Windräder, aber mit dem Schrott machte Siemens Energy Milliarden Verluste



    Mo, 25. Dezember 2023

    Windkraftanlagen sind bei vielen Waldeigentümern populär. Erstaunlich ist, dass die damit verbundenen Risiken kaum diskutiert und die Entscheidungen ohne Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte – vor allem der Dimension der Rückbaukosten – getroffen werden. Von Ferdinand Graf Spiegel



    Dieser Text behandelt Risiken für Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Verpachtung von Waldflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKAen):

    1. Waldbauliche Schäden durch die Errichtung von WKAen im Wald
    Der Wald wird durch WKAs massiv und dauerhaft (Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte) geschädigt.

    Die Dokumentation bei [Links nur für registrierte Nutzer] war ein Meilenstein. Etwa ab Minute 24 wird es für Waldeigentümer in dieser Dokumentation besonders interessant: Die weiträumige Fragmentierung und Zersplitterung der Bestände durch großzügige Straßen und Kranarbeitsflächen für die WKAen sind schon waldbaulich sehr nachteilig.

    [Links nur für registrierte Nutzer]



    2. Wirtschaftlich hängt die Windkraft vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, das dem Betreiber über 20 Jahre vielerlei ungewöhnliche finanzielle und sonstige Vorteile gewährt. Der Bestand dieses Gesetzes ist jedoch über diesen langen Zeitraum keinesfalls sicher.
    Es ist nicht auszuschließen, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass irgendwann in der Zukunft ein zuständiges Gericht oder eine nach einer Wahl dann vielleicht nicht mehr grün orientierte Regierungskoalition das EEG aufheben wird und damit die großzügige Politik zugunsten der Windenergie faktisch beendet wird. Bei einer Wende in der Energiepolitik stünde die Aufhebung oder mindestens eine umfassende Neufassung des EEG im Vordergrund des Politikhandelns: Das EEG ist die zentrale Gesetzesnorm für die derzeitige fatale Energiepolitik, die die erneuerbare Energie aus Wind und Sonne als mehr oder weniger einzige Energiequelle akzeptiert.

    Die Folgen einer Aufhebung des EEG wären dramatisch für die Windenergie im Wald und damit für die betroffenen Waldeigentümer: Mit der Aufhebung des EEG fallen die weit über dem Markt liegenden Einspeisevergütungsansprüche für Wind- und Sonnenstrom mit sofortiger Wirkung weg. Der Betreiber der WKA wird in der Regel illiquide, da die Betreiber (meist reine Projektgesellschaften mit typischerweise hoher Fremdfinanzierung und geringem Eigenkapital) neben den Einspeisevergütungen wohl nicht über nennenswerte weitere Einnahmen verfügen.

    und das ist der größte Betrug per Gesetz wie so oft Der Betrieber geht bekanntlich in die Insolvenz!

    3. Rückbau-Pflicht (§ 35, Absatz 1, Ziffer 5 und Absatz 5, Satz 2 BauGB)
    Der Betreiber der WKA ist nach „dauerhafter Beendigung der Nutzung“, also in der Regel nach 20 Jahren (außerplanmäßig eben auch bei einer Beendigung des Betriebs nach Aufhebung des EEG) verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das bedeutet, dass die Anlage komplett abgebaut und gesetzeskonform entsorgt werden muss. Darüber hinaus ist das gesamte Fundament (nicht nur ein Teil davon), die Kabel und Trafostationen sowie die Zuwegungen und alle anderen Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das Grundstück ist in den Originalzustand wie vor der Nutzung durch die WKA zurückzuversetzen. Das bedeutet auch, dass bei der Beseitigung von Bodenversiegelungen nur Original-Waldboden und nicht gewöhnlicher Humus in die ausgekofferten rückgebauten Zuwegungen usw. eingebracht werden darf, da sich Waldboden mikrobiologisch deutlich von Ackerboden und sonstigem Humus unterscheidet.

    4. Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  5. #65
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    Alles ist Betrug rund um Windräder, aber mit dem Schrott machte Siemens Energy Milliarden Verluste



    Mo, 25. Dezember 2023

    Windkraftanlagen sind bei vielen Waldeigentümern populär. Erstaunlich ist, dass die damit verbundenen Risiken kaum diskutiert und die Entscheidungen ohne Beachtung aller wesentlichen Gesichtspunkte – vor allem der Dimension der Rückbaukosten – getroffen werden. Von Ferdinand Graf Spiegel



    Dieser Text behandelt Risiken für Grundstückseigentümer im Zusammenhang mit der Verpachtung von Waldflächen für die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen (WKAen):

    1. Waldbauliche Schäden durch die Errichtung von WKAen im Wald
    Der Wald wird durch WKAs massiv und dauerhaft (Jahrzehnte, wenn nicht Jahrhunderte) geschädigt.

    Die Dokumentation bei [Links nur für registrierte Nutzer] war ein Meilenstein. Etwa ab Minute 24 wird es für Waldeigentümer in dieser Dokumentation besonders interessant: Die weiträumige Fragmentierung und Zersplitterung der Bestände durch großzügige Straßen und Kranarbeitsflächen für die WKAen sind schon waldbaulich sehr nachteilig.

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    2. Wirtschaftlich hängt die Windkraft vom Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ab, das dem Betreiber über 20 Jahre vielerlei ungewöhnliche finanzielle und sonstige Vorteile gewährt. Der Bestand dieses Gesetzes ist jedoch über diesen langen Zeitraum keinesfalls sicher.
    Es ist nicht auszuschließen, wenn nicht sogar wahrscheinlich, dass irgendwann in der Zukunft ein zuständiges Gericht oder eine nach einer Wahl dann vielleicht nicht mehr grün orientierte Regierungskoalition das EEG aufheben wird und damit die großzügige Politik zugunsten der Windenergie faktisch beendet wird. Bei einer Wende in der Energiepolitik stünde die Aufhebung oder mindestens eine umfassende Neufassung des EEG im Vordergrund des Politikhandelns: Das EEG ist die zentrale Gesetzesnorm für die derzeitige fatale Energiepolitik, die die erneuerbare Energie aus Wind und Sonne als mehr oder weniger einzige Energiequelle akzeptiert.

    Die Folgen einer Aufhebung des EEG wären dramatisch für die Windenergie im Wald und damit für die betroffenen Waldeigentümer: Mit der Aufhebung des EEG fallen die weit über dem Markt liegenden Einspeisevergütungsansprüche für Wind- und Sonnenstrom mit sofortiger Wirkung weg. Der Betreiber der WKA wird in der Regel illiquide, da die Betreiber (meist reine Projektgesellschaften mit typischerweise hoher Fremdfinanzierung und geringem Eigenkapital) neben den Einspeisevergütungen wohl nicht über nennenswerte weitere Einnahmen verfügen.

    und das ist der größte Betrug per Gesetz wie so oft Der Betrieber geht bekanntlich in die Insolvenz!

    3. Rückbau-Pflicht (§ 35, Absatz 1, Ziffer 5 und Absatz 5, Satz 2 BauGB)
    Der Betreiber der WKA ist nach „dauerhafter Beendigung der Nutzung“, also in der Regel nach 20 Jahren (außerplanmäßig eben auch bei einer Beendigung des Betriebs nach Aufhebung des EEG) verpflichtet, die Anlage zurückzubauen und die Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das bedeutet, dass die Anlage komplett abgebaut und gesetzeskonform entsorgt werden muss. Darüber hinaus ist das gesamte Fundament (nicht nur ein Teil davon), die Kabel und Trafostationen sowie die Zuwegungen und alle anderen Bodenversiegelungen zu beseitigen. Das Grundstück ist in den Originalzustand wie vor der Nutzung durch die WKA zurückzuversetzen. Das bedeutet auch, dass bei der Beseitigung von Bodenversiegelungen nur Original-Waldboden und nicht gewöhnlicher Humus in die ausgekofferten rückgebauten Zuwegungen usw. eingebracht werden darf, da sich Waldboden mikrobiologisch deutlich von Ackerboden und sonstigem Humus unterscheidet.

    4. Der Grundstückseigentümer haftet gesetzlich als „Zustandsstörer“ unbeschränkt für die Kosten des Rückbaus einer Windkraftanlage und der Beseitigung von Bodenversiegelungen, wenn der Pächter (= Betreiber der WKA) seines Grundstücks ausfällt. Der Eigentümer hat dann auf eigene Kosten den Rückbau durchzuführen.
    Der gesamte Rückbau der gigantischen Fundamentklötze ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, ein Meter Erdbedeckung ist jetzt ausreichend.
    Da hat die Windmühlenlobby bei der Politik erfolgreich eingewirkt.

  6. #66
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Der gesamte Rückbau der gigantischen Fundamentklötze ist nicht mehr zwingend vorgeschrieben, ein Meter Erdbedeckung ist jetzt ausreichend.
    Da hat die Windmühlenlobby bei der Politik erfolgreich eingewirkt.
    fast alle Bäume wurzeln tiefer, teilweise sogar wesentlich tiefer gehende Wurzeln
    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  7. #67
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen
    fast alle Bäume wurzeln tiefer, teilweise sogar wesentlich tiefer gehende Wurzeln
    Hätten sie die Kosten für den Rückbau tatsächlich auf den Grundstückseigentümer abgewälzt, wäre ja keiner mehr so verrückt an die Windmühlenbetreiber Flächen zu verpachten, logisch das man solche Vorgaben aufweicht.
    Die Pflicht zum vollständigem Rückbau, wäre das Ende des Windmühlenwahnsinns außerhalb der Küstenregionen, weil dann der Betrieb von Windmühlen dort ökoniomischer Nonsens wäre.

  8. #68
    Balkan Spezialist Benutzerbild von navy
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“


    Grüner Mord: Windturbinen töten jährlich Millionen Vögel und Fledermäuse


    07. Januar 2024



    Mittlerweile ist die Gefahr für Vögel und Fledermäuse durch die Windkraftwerke auch bei den Klimaapokalyptikern angekommen. Ein Bericht verdeutlicht, wie die Turbinen faktisch einen Genozid bei diesen Tieren verursachen. Das Ökosystem leidet darunter.

    Jährlich sterben weltweit unzählige Vögel und Fledermäuse, weil sie von den Rotorblättern der Windkraftwerke erschlagen werden. Diese ganzen Windfarmen zur Erzeugung von elektrischem Strom sorgen damit für ein tagtägliches Massaker. Die Kadaver der Tiere liegen in der ganzen Gegend verstreut herum, was auf Dauer auch der Bodenqualität zusetzt. Kritik daran wurde bislang von den Klimaspinnern weitestgehend ignoriert.

    Doch mittlerweile ändert sich das Ganze. Man will die Zahl der durch die Windkraftwerke getöteten Vögel und Fledermäuse reduzieren. Vor allem auch deshalb, weil einzelnen Spezies – darunter laut einem Bericht auch bestimmten Fledermausarten – durch die Windturbinen die Ausrottung droht. Und je mehr solcher Windfarmen entstehen, desto größer wird auch die Zahl der getöteten Tiere. So heißt es in dem Bericht auch, dass alleine in Australien jährlich mehr als 10.000 Vögel und Zehntausende Fledermäuse durch die Windturbinen ihr Leben lassen müssen. In den Vereinigten Staaten liegen die Zahlen bei mehreren Hunderttausend Vögeln und beinahe einer Million Fledermäuse. Ein faktischer Genozid an diesen Tierarten.

    Andere Portale (z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]) rechnen allerdings mit deutlich höheren Zahlen. So liegt die “Killrate” für Vögel und Fledermäuse laut den dortigen Zahlen bei etwa 111 bis 333 Vögel und 222 bis 666 Fledermäusen pro Windturbine und Jahr allein in Spanien. In Deutschland belief sich die Zahl (und das im Jahr 1993, als eine Studie durchgeführt wurde) auf 309 Vögel pro Jahr und Windkraftwerk, in Schweden sogar bei 895. Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2017 mehr als 341.000 solcher Windkraftwerke weltweit in Betrieb waren und sich diese Zahl mittlerweile etwa verdoppelt haben dürfte, sprechen wir von etwa 600.000 bis 700.000 solcher Anlagen

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    Die Selbstverwaltungsstrukturen, die die NATO im Kosovo wachsen ließ, kritisierte eine als „Verschlusssache“ eingestufte Studie des Instituts für Europäische Politik (IEP) 2007 als „fest in der Hand der Organisierten Kriminalität“, die „weitgehende Kontrolle über den Regierungsapparat“

  9. #69
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    Standard AW: „Wälder brauchen Windräder“

    Zitat Zitat von navy Beitrag anzeigen

    Grüner Mord: Windturbinen töten jährlich Millionen Vögel und Fledermäuse


    07. Januar 2024



    Mittlerweile ist die Gefahr für Vögel und Fledermäuse durch die Windkraftwerke auch bei den Klimaapokalyptikern angekommen. Ein Bericht verdeutlicht, wie die Turbinen faktisch einen Genozid bei diesen Tieren verursachen. Das Ökosystem leidet darunter.

    Jährlich sterben weltweit unzählige Vögel und Fledermäuse, weil sie von den Rotorblättern der Windkraftwerke erschlagen werden. Diese ganzen Windfarmen zur Erzeugung von elektrischem Strom sorgen damit für ein tagtägliches Massaker. Die Kadaver der Tiere liegen in der ganzen Gegend verstreut herum, was auf Dauer auch der Bodenqualität zusetzt. Kritik daran wurde bislang von den Klimaspinnern weitestgehend ignoriert.

    Doch mittlerweile ändert sich das Ganze. Man will die Zahl der durch die Windkraftwerke getöteten Vögel und Fledermäuse reduzieren. Vor allem auch deshalb, weil einzelnen Spezies – darunter laut einem Bericht auch bestimmten Fledermausarten – durch die Windturbinen die Ausrottung droht. Und je mehr solcher Windfarmen entstehen, desto größer wird auch die Zahl der getöteten Tiere. So heißt es in dem Bericht auch, dass alleine in Australien jährlich mehr als 10.000 Vögel und Zehntausende Fledermäuse durch die Windturbinen ihr Leben lassen müssen. In den Vereinigten Staaten liegen die Zahlen bei mehreren Hunderttausend Vögeln und beinahe einer Million Fledermäuse. Ein faktischer Genozid an diesen Tierarten.

    Andere Portale (z.B. [Links nur für registrierte Nutzer]) rechnen allerdings mit deutlich höheren Zahlen. So liegt die “Killrate” für Vögel und Fledermäuse laut den dortigen Zahlen bei etwa 111 bis 333 Vögel und 222 bis 666 Fledermäusen pro Windturbine und Jahr allein in Spanien. In Deutschland belief sich die Zahl (und das im Jahr 1993, als eine Studie durchgeführt wurde) auf 309 Vögel pro Jahr und Windkraftwerk, in Schweden sogar bei 895. Wenn man bedenkt, dass im Jahr 2017 mehr als 341.000 solcher Windkraftwerke weltweit in Betrieb waren und sich diese Zahl mittlerweile etwa verdoppelt haben dürfte, sprechen wir von etwa 600.000 bis 700.000 solcher Anlagen

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    In der sogenannten Verdreckten DDR, hatten wir mehr Singvögel als in der jetzigen sauberen BRD! Selbst die Sperlinge bauten in Bitterfeld ihre Nester mit Plastresten, finde den Fehler!

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