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Thema: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

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  1. #1
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Leider leben immer mehr Menschen die dauerhaft arbeitslos sind von Hartz IV. Paare dieser bedauernswerten Menschen werden bei einem gemeinsamen Haushalt mit Kürzungen dieser Sozialleistungen bestraft.
    Ich betrachte diese Regel als Verschwendung von Steuergeldern. Denn jedem Hartz IV-Empfänger wird eine angemessene Wohnung einschließlich Nebenkosten finanziert die doppelt gerechnet weitaus höher ist als die Kürzung der Hartz IV-Leistungen.

  2. #2
    GESPERRT
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Du hast aber ein sonderbares Matheverständnis.

    Wenn ein Paar eine gemeinsame Wohnung hat, dann reicht es doch, daß auch nur eine Wohnung vom Staat alimentiert wird. Warum sollte der Staat für 2 Wohnungen bezahlen, wenn nur in einer Wohnung gelebt wird ? Deswegen kann man hier nicht von Verschwendung von Steuergeldern sprechen. Ganz im Gegenteil, hier werden Steuern eingespart.

    Anders sieht es natürlich aus wenn ein Paar es nicht an die große Glocke hängt und vor dem Arbeitsamt jeder einen auf Single spielt. In dem Fall würden beide Wohnungen bezahlt, sofern auch beide zu dem Zeitpunkt in eigenen Wohnungen leben, selbst wenn nur in einer Wohnung gekuschelt wird. Man müßte sich allerdings bei Verdacht auf Kontrollen einstellen, die jedoch mit eingespielter Schauspielkunst umfahren werden kann.

    Bei Verheirateten geht sowas natürlich nicht.
    Geändert von Architeuthis (10.05.2015 um 22:53 Uhr)

  3. #3
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Architeuthis Beitrag anzeigen
    Du hast aber ein sonderbares Matheverständnis.

    Wenn ein Paar eine gemeinsame Wohnung hat, dann reicht es doch, daß auch nur eine Wohnung vom Staat alimentiert wird. Warum sollte der Staat für 2 Wohnungen bezahlen, wenn nur in einer Wohnung gelebt wird. Deswegen kann man hier nicht von Verschwendung von Steuergeldern sprechen. Ganz im Gegenteil, hier werden Steuern eingespart.

    Anders sieht es natürlich aus wenn ein Paar es nicht an die große Glocke hängt und vor dem Arbeitsamt jeder einen auf Single spielt. In dem Fall würden beide Wohnungen bezahlt, auch wenn nur in einer gelebt wird. Man müßte sich allerdings bei Verdacht auf Kontrollen einstellen, die jedoch mit eingespielter Schauspielkunst umgangen werden kann.
    Er meinte wohl, daß der Bedarfssatz, den jeder von beiden zum Leben erhält, gekürzt wird.

    Gerade mal nachgeschaut:

    Regelbedarf für Alleinstehende 399 €
    Partner in Bedarfsgemeinschaft 360 €

    Das ist natürlich schon ein erhebliches Minus von 39,-- Euro pro Partner, also insgesamt 78,-- Euro im Monat.

  4. #4
    GESPERRT
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Er meinte wohl, daß der Bedarfssatz, den jeder von beiden zum Leben erhält, gekürzt wird.

    Gerade mal nachgeschaut:

    Regelbedarf für Alleinstehende 399 €
    Partner in Bedarfsgemeinschaft 360 €

    Das ist natürlich schon ein erhebliches Minus von 39,-- Euro pro Partner, also insgesamt 78,-- Euro im Monat.

    Die gehen wahrscheinlich davon aus, daß sich ein Paar preisgünstiger ernähren und allgemein versorgen kann als ein Alleinstehender.

  5. #5
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Architeuthis Beitrag anzeigen
    Die gehen wahrscheinlich davon aus, daß sich ein Paar preisgünstiger ernähren und allgemein versorgen kann als ein Alleinstehender.
    Klappt aber eigentlich nur beim Strom und hier macht der Unterschied nicht soviel aus. 100 g Kartoffeln bleiben 100 g Kartoffeln, im Klartext: Die Essensration wird nicht kleiner, wenn zwei Leute essen und das Essen nicht billiger.

    Für mich ist dieser Unterschied sehr schwer nachvollziehbar und kann höchstens an einer politischen Zielsetzung liegen. Entweder ist diese sehr praktisch und möchte möglichst viele Bedürftige in 1-Zimmer-Appartements unterbringen oder sie möchte lieber viele vereinzelte Bürger als Bürger in festen Beziehungen und Gemeinschaften.

  6. #6
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Klappt aber eigentlich nur beim Strom und hier macht der Unterschied nicht soviel aus. 100 g Kartoffeln bleiben 100 g Kartoffeln, im Klartext: Die Essensration wird nicht kleiner, wenn zwei Leute essen und das Essen nicht billiger.

    Für mich ist dieser Unterschied sehr schwer nachvollziehbar und kann höchstens an einer politischen Zielsetzung liegen. Entweder ist diese sehr praktisch und möchte möglichst viele Bedürftige in 1-Zimmer-Appartements unterbringen oder sie möchte lieber viele vereinzelte Bürger als Bürger in festen Beziehungen und Gemeinschaften.
    Ja. Aber die 100g Kartoffeln machst du entweder in einem oder in zwei Töpfen heiß. Der Regelsatz beinhaltet ja nicht nur das Essen sondern auch alles drumrum.

  7. #7
    Dompteur Benutzerbild von Alfred Tetzlaff
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Architeuthis Beitrag anzeigen
    Die gehen wahrscheinlich davon aus, daß sich ein Paar preisgünstiger ernähren und allgemein versorgen kann als ein Alleinstehender.
    Und die sind weniger als eine vom Steuerzahler finanzierte Zweitwohnung.

  8. #8
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Er meinte wohl, daß der Bedarfssatz, den jeder von beiden zum Leben erhält, gekürzt wird.

    Gerade mal nachgeschaut:

    Regelbedarf für Alleinstehende 399 €
    Partner in Bedarfsgemeinschaft 360 €

    Das ist natürlich schon ein erhebliches Minus von 39,-- Euro pro Partner, also insgesamt 78,-- Euro im Monat.
    Du hast einen Denk- oder Lesefehler.
    Die 399 € bekommst EINE Person immer - egal ob alleine oder gemeinsam lebend. Nur die zweite Person im Haushalt erhält Partner "nur" 360 €.

    Dies ist auch wohlbegründet...ein Zwei-Personen-Haushalt hat nicht die doppelten Wohnungskosten (neben Miete sind dies ja in Masse die Mietnebenkosten und die sind in der Regel deutlich höher als nur die 40 €, welche man als zweite Person weniger erhält).

  9. #9
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Du hast einen Denk- oder Lesefehler.
    Die 399 € bekommst EINE Person immer - egal ob alleine oder gemeinsam lebend. Nur die zweite Person im Haushalt erhält Partner "nur" 360 €.

    Dies ist auch wohlbegründet...ein Zwei-Personen-Haushalt hat nicht die doppelten Wohnungskosten (neben Miete sind dies ja in Masse die Mietnebenkosten und die sind in der Regel deutlich höher als nur die 40 €, welche man als zweite Person weniger erhält).

    Daß die erste Person 390,-- Euro erhält, wußte ich nicht, dies geht aber aus den Tabellen auch nicht hervor. Bist du dir hier ganz sicher?
    Mietnebenkosten sind in den Mietkosten, die vom Amt erstattet werden, dabei und haben mit den Bedarfssätzen nix zu tun. Bliebe hier also nur der Strom. Aber auch hier gilt, daß zwei Personen mehr verbrauchen als nur eine.

    Wie sieht es übrigens aus, wenn sich zwei Leute eine Wohnung teilen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden? Wenn einer von beiden Hartz IV beantragen muß, muß der andere sein Gehalt, seine Guthaben und sonstigen Vermögenswerte offenlegen und aus seinem Gehalt, notfalls auch von seinem Vermögen den Wohnungsmitbewohner finanziell unterhalten? Wenn sich die beiden gar noch ab und zu gemeinsam das Bett teilen, nicht aber daran denken, eine verbindliche Beziehung miteinander einzugehen, das gleiche Spiel, diesmal mit mehr moralischem Rückhalt?

    Das gilt auch, wenn eine alte Frau sich ihre Wohnung mit einem Zwanzigjährigen teilt? Auch hier nimmt das Amt eine Lebensgemeinschaft an und der Zwanzigjährige muß zur Not die wesentlich ältere Frau finanziell aushalten?

  10. #10
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    Standard AW: Warum dürfen Hartz IV-Paare nicht in einer Wohnung leben?

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Daß die erste Person 390,-- Euro erhält, wußte ich nicht, dies geht aber aus den Tabellen auch nicht hervor. Bist du dir hier ganz sicher?
    Mietnebenkosten sind in den Mietkosten, die vom Amt erstattet werden, dabei und haben mit den Bedarfssätzen nix zu tun. Bliebe hier also nur der Strom. Aber auch hier gilt, daß zwei Personen mehr verbrauchen als nur eine.

    Wie sieht es übrigens aus, wenn sich zwei Leute eine Wohnung teilen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden? Wenn einer von beiden Hartz IV beantragen muß, muß der andere sein Gehalt, seine Guthaben und sonstigen Vermögenswerte offenlegen und aus seinem Gehalt, notfalls auch von seinem Vermögen den Wohnungsmitbewohner finanziell unterhalten? Wenn sich die beiden gar noch ab und zu gemeinsam das Bett teilen, nicht aber daran denken, eine verbindliche Beziehung miteinander einzugehen, das gleiche Spiel, diesmal mit mehr moralischem Rückhalt?

    Das gilt auch, wenn eine alte Frau sich ihre Wohnung mit einem Zwanzigjährigen teilt? Auch hier nimmt das Amt eine Lebensgemeinschaft an und der Zwanzigjährige muß zur Not die wesentlich ältere Frau finanziell aushalten?
    Definitiv ganz sicher. Die Grundregelsätze sind wie folgt:
    Erwachsene, alleinstehende Person: 399 €
    Erwachsener Partner: 360 €
    Kinder (je nach Alter): 234 € - 302 €

    Auch mit den Mietnebenkosten ist dies so eine Sache. Da kommt das schöne Wort "angemessen" ins Spiel und was angemessen ist kann jede Kommune für sich selber entscheiden...sprich, was bei der einen Kommune angemessen ist muss bei der anderen Kommune noch lange nicht angemessen sein.
    Als Beispiel:
    In meinen erweiterten Bekanntenkreis wohnt Jemand zur Miete in einem Mehrparteienhaus, wo die große und kleine Kehrwoche im Mietvertrag geregelt ist. Nun kam mein Teil oder alle Mieter dieser Kehrwochenpflicht nicht mehr nach, worauf der Vermieter die Kehrwoche nun von einer Putzkolonne durchführen lässt und diese Mehrkosten auf die Mietnebenkosten umlegt...und nun ist mir bekannt, dass die Kommune diese Kosten für die Putzkolonne zweier ALFII-beziehenden Familien, welche in diesem Hause wohnen, NICHT übernimmt.
    Es können also die Mietnebenkosten in voller Höhe übernommen werden...müssen aber nicht.

    Bzgl. Deinem Beispiel - wenn sich zwei Menschen die Wohnung teilen - das wird ganz schön tricky. Dann muss nämlich derjenige, welcher in Arbeit ist, beweisen, dass man nicht in einer - wie auch immer gearteten - Partnerschaft lebt.
    Also sind zwei Schlafzimmer schon einmal Grundvoraussetzung. Dann müssen - und dies ist kein Witz - bei allen Dingen des täglichen Bedarf (Lebensmittel, Getränke, Pflegeprodukte etc.) per Kennzeichnung einer entsprechenden Person zugeordnet sein, sofern man den gleichen Kühlschrank oder Badezimmerschrank nutzt und weitere Fallstricke.
    Käme also eine Kontrolle und die Lebensmittel im Kühlschrank oder Küchenschrank wären nicht gekennzeichet geht man von einer Bedarfsgemeinschaft aus und dann heißt es...Pech gehabt.

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