Zitat von
Hay
Daß die erste Person 390,-- Euro erhält, wußte ich nicht, dies geht aber aus den Tabellen auch nicht hervor. Bist du dir hier ganz sicher?
Mietnebenkosten sind in den Mietkosten, die vom Amt erstattet werden, dabei und haben mit den Bedarfssätzen nix zu tun. Bliebe hier also nur der Strom. Aber auch hier gilt, daß zwei Personen mehr verbrauchen als nur eine.
Wie sieht es übrigens aus, wenn sich zwei Leute eine Wohnung teilen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden? Wenn einer von beiden Hartz IV beantragen muß, muß der andere sein Gehalt, seine Guthaben und sonstigen Vermögenswerte offenlegen und aus seinem Gehalt, notfalls auch von seinem Vermögen den Wohnungsmitbewohner finanziell unterhalten? Wenn sich die beiden gar noch ab und zu gemeinsam das Bett teilen, nicht aber daran denken, eine verbindliche Beziehung miteinander einzugehen, das gleiche Spiel, diesmal mit mehr moralischem Rückhalt?
Das gilt auch, wenn eine alte Frau sich ihre Wohnung mit einem Zwanzigjährigen teilt? Auch hier nimmt das Amt eine Lebensgemeinschaft an und der Zwanzigjährige muß zur Not die wesentlich ältere Frau finanziell aushalten?