Zitat von
Hay
Danke für die Auskünfte. Das wußte ich wirklich nicht.
Nun habe ich mir erlesen, daß die Nebenkosten zu einer Wohnung von der Behörde übernommen werden. Zu diesen zählt eigentlich üblicherweise Heizung, Warmwasser, Abwasser, Treppenbeleuchtung, Versicherungen, Grundsteuer etc. Nicht verständlich ist mir, warum zwar die Heizkosten in üblicher Höhe übernommen werden, nicht aber die Warmwasserkosten. Diese seien mit der Regelleistung abgegolten, heißt es.
Nicht verständlich ist mir auch, wenn Nebenkosten, die Voraussetzung und Bestandteil der Miete sind, einfach von den Behörden ignoriert werden können wie in diesem Fall die angeordnete Treppenreinigung über einen Hausmeisterservice. Selbst, wenn der Sozialhilfeempfänger bemüßigt und eifrig wäre, dürfte er seine Kehrwoche nicht selber machen und seinen Kostenanteil schon gar nicht von den Gesamtkosten abziehen. Das würde ihn schlichtweg die Wohnung kosten. Entweder ist der Ermessensspielraum der Behörden zu hoch oder die Rechtsbeugung zu groß.