Soweit ich das verstanden habe, geht es darum, daß der Staat lieber zwei Einzimmerwohnungen finanziert, anstatt es zu tolerieren und eben nicht zu sanktionieren, wenn zwei "Kunden" sich eine Wohnung teilen. Die schlichteren Einraumwohnungen in Berlin werden übrigens immer teurer, da diese meist an Heart´s Fear-Bezieher vermietet werden und das Amt jeden Mietpreis bezahlt...
„Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
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Elfriede Handrick, SPD Brandenburg
Ja, davon gehe ich auch aus. Die Einsparung bei den Bedarfssätzen für Paare entsprechen einer Sanktion und nicht nur minimaler Einsparungen, die durch gemeinsames Wohnen entstehen.
Wenn ich - und auf diese Idee hast du mich gebracht - die höheren Mietkosten berücksichtige, die durch zwei Wohnungen entstehen und die Einsparungen, die alleine schon bei größeren Wohnungen realisiert werden, kann die Sanktionierung von Paarbeziehungen in der Sozialhilfe bzw. den Hartz-IV-Bedarfssätzen eigentlich nur in der politischen Überzeugung, Einzelpersonen seien einfacher zu regieren und nützlicher für die Realisierung irgendwelcher Progamme oder für Manipulationen besser geeignet, liegen.
„Ich finde es nicht richtig, dass man immer die Sorgen und Nöte der Bevölkerung ernst nehmen muss. Was haben die denn für Sorgen und Nöte? Ich kann das nicht verstehen!“
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Elfriede Handrick, SPD Brandenburg
Es geht ja auch um die Kinder dieser Beziehungen, die getrennt von einander leben.Ich habe intensiv nachgerechnet. Würden beide Partner mit Kind oder Kindern zusammen in einer Wohnung leben dürfen. wäre die Allgemeinheit weniger belastet.
Das ist genauso sozialistisch dumm und sozialistisch dämlich wie Regelung , daß du als Hartzler - Familie nur eine Wohnung in einer bestimmten Grösse haben darfst auch wenn die grössere Wohnung billiger ist ..............
Bei uns im Ort musste ein Paar aus einer grösseren ; aber billigen Wohnung in einem neu isolierten Haus ausziehen in eine kleinere aber schlechter isolierte Wohnung in einem Altbau umziehen. .....................
Das nenne ich sozial - ökologischen Rückschitt ...............
Glaube nichts; egal wo Du es gelesen hast oder wer es gesagt hat; nicht einmal wenn ich es gesagt habe; es sei denn, es entspricht deiner eigenen Überzeugung oder deinem eigenen Menschenverstand. Der Fuchs ist Schlau und stellt sich dumm; bei den Gläubigen ist es genau andersrum!
Du hast einen Denk- oder Lesefehler.
Die 399 € bekommst EINE Person immer - egal ob alleine oder gemeinsam lebend. Nur die zweite Person im Haushalt erhält Partner "nur" 360 €.
Dies ist auch wohlbegründet...ein Zwei-Personen-Haushalt hat nicht die doppelten Wohnungskosten (neben Miete sind dies ja in Masse die Mietnebenkosten und die sind in der Regel deutlich höher als nur die 40 €, welche man als zweite Person weniger erhält).
Das halte ich für ein Gerücht.
Das Bundessozialgericht hat höchstrichterlich de facto entschieden, dass auch für eine größere Wohnung der Miete übernommen werden muss, wenn die zu zahende Miete für die größere Wohung die Miete einer vergleichbar sogenannten angemessenen Wohnung nicht übersteigt.
Daß die erste Person 390,-- Euro erhält, wußte ich nicht, dies geht aber aus den Tabellen auch nicht hervor. Bist du dir hier ganz sicher?
Mietnebenkosten sind in den Mietkosten, die vom Amt erstattet werden, dabei und haben mit den Bedarfssätzen nix zu tun. Bliebe hier also nur der Strom. Aber auch hier gilt, daß zwei Personen mehr verbrauchen als nur eine.
Wie sieht es übrigens aus, wenn sich zwei Leute eine Wohnung teilen, aber keine Lebensgemeinschaft bilden? Wenn einer von beiden Hartz IV beantragen muß, muß der andere sein Gehalt, seine Guthaben und sonstigen Vermögenswerte offenlegen und aus seinem Gehalt, notfalls auch von seinem Vermögen den Wohnungsmitbewohner finanziell unterhalten? Wenn sich die beiden gar noch ab und zu gemeinsam das Bett teilen, nicht aber daran denken, eine verbindliche Beziehung miteinander einzugehen, das gleiche Spiel, diesmal mit mehr moralischem Rückhalt?
Das gilt auch, wenn eine alte Frau sich ihre Wohnung mit einem Zwanzigjährigen teilt? Auch hier nimmt das Amt eine Lebensgemeinschaft an und der Zwanzigjährige muß zur Not die wesentlich ältere Frau finanziell aushalten?
Wenn eine junge Frau und ein junger Mann zusammen leben, wird eine eheähnliche Beziehung angenommen.
Das die zweite Person dann "nur" 360 € bekommt, ist real an bestimmten Einsparungen fest gemacht.
Somit ist es auch logisch, dass jeweils der arbeitende den anderen unterstützen muss. Komplizierter wird es bei Wohngemeinschaften....dort muss man bestimmte Kriterien beachten, um nicht als eheähnliche Gemeinschaft eingestuft zu werden. Ein gewisses Problem stellt manchmal das Sozialgericht dar, weil einige Richter wohl beim Studium wichtige Passagen versäumt haben, dann wirds lustig....
Wenn man in so eine Situation kommen sollte, ist eine Beratung von Experten vorteilhaft, wo man sich entsprechend vorbereiten kann.
Leider haben wir ein absolut sinnfreies Sozialgesetzbuch, mittlerweile mit abstrusen Paragraphen.
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