Das war nicht nur gegen die Verfassung, sondern sogar gegen das Ermächtigungsgesetz.
Vertreter des Reichspräsidenten nach der Verfassung war der Reichsgerichtspräsident, der aber nie etwas deswegen unternommen hat. Der Reichspräsident durfte nicht Mitglied des Reichstags sein, was Hitler seit dem März 1933 war. Den vorgeschriebenen Amtseid hat er auch nie abgelegt.
Nach Ermächtigungsgesetz blieben die Rechte des Reichspräsidenten unberührt. Also durfte Adolfen da gar nicht ran. Er konnte nur deswegen "Reichspräsident" spielen, weil keiner mehr da war, der ihn daran hindern konnte. Die Wirksamkeit seiner Handlungen als Reichspräsident ergibt sich allein aus ihrer Effektivität, nicht aus ihrer Legitimität, denn die gab es nicht. Aber danach fragte ja schon lange keiner mehr.