Naja, die historischen Fakten sind aber doch etwas anders.
Das war nicht der Parlamentarische Rat, sondern de facto die Militärgouverneure der Siegermächte USA, GB und Frankreich.
Deren zivile Nachfolger, die Hohen Kommissare, waren dann auch nach der Gründung des Kunststaates BRD in wichtigen Angelegenheiten vorgesetzt und weisungsbefugt gegenüber der Bundesregierung.
Vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft
Nicht nötig. Das wird schon überall staunend zur Kenntnis genommen, dass die "BRD" ein Instrument zur Abschaffung der eigenen Nation und ihrer Auflösung in der "EU" ist. Offenkundig beraubt sie inzwischen das deutsche Volk sogar beschleunigt seines Nationalcharakters und zersetzt die ethnischen Strukturen. Ein einmaliger Vorgang.
Die Gründe sind den meisten unklar, das stimmt. Sich durch dieses Lügengewirr durchzukämpfen, ist auch nicht ganz einfach. Du hast ja bis heute nicht die Sache mit der HLKO oder das BVerfG-Urteil zum Reich begriffen, geschweige denn die Verfassungsproblematik oder die völkerrechtswidrige Auflösung Preußens als "Hort des Militarismus".
Ex septentrione lux
Bedaure, das ist deine persönliche Meinung, die aber mit den Fakten wenig zu tun hat. Der Rahmen der Frankfurter Dokumente war ziemlich weit gesteckt, die dort gemachten Vorgaben waren bloße Selbstverständlichkeiten. Die Militärgouverneure waren keineswegs mit allem einverstanden, was der Rat produzierte, akzeptierten vieles am Ende aber doch oder ließen sich auf Kompromisse ein. Das Grundgesetz steht unverkennbar in der Tradition der Reichsverfassungen von Frankfurt und Weimar.
Vermutlich auch ein wenig amüsiert, was man dir aber aus Höflichkeit verschweigt - oder du nimmst es gar nicht wahr.
Doch, doch, habe ich schon, im Gegensatz zu dir. Die HLKO ist schon lange nicht mehr anwendbar, gemäß dem BVerfG-Urteil ist die Bundesrepublik Deutschland als Staat (nicht notwendigerweise hinsichtlich des politischen Systems oder des Territoriums) identisch mit dem Deutschen Reich, und die formale Abschaffung Preußens war ein rein innerstaatlicher Vorgang, der mit dem Völkerrecht absolut nichts zu tun hat. De facto gab es Preußen ja sowieso nicht mehr. Ob es 1932 unterging, 1933, 1934 oder 1945 ist eine rein akademische Frage. Nur von einer Verfassungsproblematik ist mir nichts bekannt.
Doppelt falsch. Preußen wurde per Alliiertenbefehl "abgeschafft". Auch das stellte einen schweren Eingriff in das Rechtssystem dar (vom Besatzungsregime der HLKO nicht gedeckt) mit territorialen Auswirkungen der völkerrechtswidrigen Abtrennung Ostdeutschlands vom deutschen Staatsgebiet.
(Der Rest deines Schwachsinns ist schon x-mal beantwortet. Selbst Systemling GNu schweigt inzwischen, er hat es offenbar geschnallt -> Status der Ostgebiete/polnische Annexion)
Ex septentrione lux
Es war lediglich die formale Anerkennung einer Jahre zuvor eingetretenen Tatsache. Sie war für Zwecke des praktischen Lebens völlig überflüssig, aber formal notwendig, damit die neu gegründeten Länder auf dem ehemaligen Territoriums Preußens dessen Rechtsnachfolge antreten konnten.
Die war schon im Potsdamer Abkommen beschlossen worden und hatte mit Preußen überhaupt nichts zu tun. Dass die damals von Deutschland abgetrennten Gebiete alle bis dahin zu Preußen gehört hatten, ergab sich nun mal aus der Geographie. Übrigens hatte Ostpreußen lange zu Preußen, aber bei weitem nicht so lange zu Deutschland gehört. Es gehörte weder zum Heiligen Römischen Reich noch zum Deutschen Bund, erst ab 1867 zum Norddeutschen Bund.
Was immer 1945 geschah, man muss vom heutigen Stand ausgehen. Neues Recht verdrängt altes Recht. Geltendes Recht sind der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der deutsch-polnische Grenzvertrag. Sonst müssten die Toskana und Latium auch zu Deutschland gehören. Zumindest wo weit es die Toskana betrifft hätte ich nichts dagegen.
Brav aufgesagt, aber fast alles falsch. Eine völkerrechtswidrige Abtrennung Ostdeutschlands war ja nur durch den Eingriff ins Staatsgebiet Deutschlands möglich, der dem Besatzungsregime nicht zustand (HLKO). Die "Neugründung" der Länder war illegal, weil mit Eingriff in Reichszuständigkeit* verbunden. Jetzt lüge bitte erst mal ohne mich weiter.
*) des laut BVerfG fortbestehenden Deutschen Reiches
Geändert von brain freeze (25.01.2016 um 09:07 Uhr)
Ex septentrione lux
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)