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Thema: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

  1. #291
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Das Fundament eines Staates ist sein territoriales Gewaltmonopol. Eine Organisation mit Verfassung, aber ohne dieses, ist kein Staat (sondern ein Verein odgl.). Eine mit Gewaltmonopol, aber ohne Verfassung, ist einer.


    So etwas wie einen "Volkswillen" gibt es nicht. Es gibt fallweise gleichlaufende oder übereinstimmende Willen (Plural!) von vielen. Die wenigen, die anders denken, sind sehr wohl "Volk", müssen aber dennoch unterworfen werden.


    Es gibt zwei Arten menschengemachten Rechts: Dasjenige des Stärkeren und das Vertragsrecht.
    "Staatsverträge" in diesem Sinne gibt es nicht (mangelnder Wille, s.o.), also ist "Staat" und "Recht des Siegers" immer(!) miteinander verknüpft. (Der politische Prozess ist quasi die Ruheform oder die Zivilisierung des bellum omnium contra omnes. Quasi Politik als Fortsetzung des Krieges mit anderen [bzw. eher noch: denselben] Mitteln.)


    Das nun ist schlichtweg falsch!
    Du solltest Dir mal die Geschichte der europäischen Idee angucken, da wirste schnell fündig, was den Föderalismus angeht.



    Mit hat vor etlichen Jährchen ein Jurist (Doz. f. ÖR) mal die Sache mit der Verfassung so erklärt.

    Ausgehend von der Definition eines Staates, der nach außen als Völkerrechtssubjekt auftreten kann, Staatsgebiet - Staatsvolk - Verfassung.

    Er sagte, daß mit "Verfassung" lediglich gemeint sei, daß die Regeln, wie die nach außen vertretungsberechtigte "Regierung", auch von außen erkenntlich, beauftragt wird, festgelegt sein müssen!
    Das ist das Minimum, sonst nichts.
    Ist insoweit nachvollziehbar und logisch, daß eben andere Staaten klar und eindeutig wissen müssen, mit wem sie Verhandlungen zu führen und Abkommen zu treffen haben!
    Ob dieser Staat seine inneren Angelegenheit durch Konsens, Faustrecht, Anzahl der PS vor oder im Wagen, oder eben durch eine mehr oder weniger ausgefeilte "Verfassung" regelt, sei nach außen ohne Bedeutung.

    Und DESHALB gibt es eben auch Staaten, die keine "Verfassung" haben. Denn diese ist eben - siehe oben - für ihr Auftreten als Staat nach außen unerheblich!
    Es muß nach außen nur feststehen, wer wie als Vetretungsberechtigter/Regierung beauftragt wird!

  2. #292
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Klingt so, als hättest Du am Faschismus was auszusetzen. Ich hoffe doch, es hat Substanz!
    Das, nämlich ob ich was am "Faschismus" auszusetzen habe oder nicht, hängt hier in der Diskussion davon ab, wie du "Faschismus" definierst!

  3. #293
    Mitglied Benutzerbild von Agram
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Es gibt unterschiede zwischen einen Verfassung und GG. Die eine ist nur für kurzen Zeit da bis man eine Verfassung macht. Z.B. Polen hatte keine Verfassung von Zerbruch der Kommunismus bis zu 1996. Die neue Politik-Elite in 1989 konnte sich nich einigen was soll in der neue Verfassung sein. Deshalb hatten bid dahin den "Kleinen Verfassung" gemacht in 1989, einen Grundgesetz bis man sich einigen wird.

    Ausser der BRD die einzige Land in Europe die keine Verfassung hat ist Bosnien und Herzegovien. Die bosnische GG ist der Dayton Abkommen von 1995. Ein Abkommen dass das Krieg endede unterschrieben in der USA. Eine echte Verfassung gibt sie nicht weil man noch immer wartet dass sich die Völker sich über eine einigen.

    Die zwei Bespiele sollte zeigen die genauer Unterschiede zwischen einen Verfassung und GG. Die eine ist hier nur für bestimmte Zeit und hat keine Legitimät von dem Volk. Das anderen ist für ewigkeit und hat Legitimtät von Volk.

  4. #294
    Mitglied Benutzerbild von Goldlocke
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Das, nämlich ob ich was am "Faschismus" auszusetzen habe oder nicht, hängt hier in der Diskussion davon ab, wie du "Faschismus" definierst!
    Wie wäre es mit Mussolinis und Giovanni Gentiles Werk : "Die Doktrin des Faschismus" als Grundlage?

    Weitere Arten mit länderspezifischer Ausprägung Österreich (Schussnig),Portugal(Salazar), Spanien( Franko) dürften da erst einmal zu vernachlässigen sein.

  5. #295
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Welch ein Geschwurbel über Hunderte Beiträge. Dabei ist doch nun eigentlich alles gesagt.

    Also das Grundgesetz soll keine Verfassung sein. Das wird auch nach der x-ten Wiederholung nicht richtig. Selbstverständlich ist das Grundgesetz formell wie materiell eine Verfassung. Ja, ich kenne den Art. 146 GG. Eine Verfassung muß aber weder vom Volk beschlossen noch auf Dauer angelegt sein, noch muß der betreffende Staat eine Friedensvertrag mit etwaigen früheren Kriegsgegnern haben. Auch das von den Alliierten oktroyierte Grundgesetz ist demnach eine Verfassung. Das wird Euch jeder Staatsrechtslehrer bestätigen. Penetrante Zuwortmeldungen vermeintlich überkluger "Reichsbürger" vermögen daran nichts zu ändern. Und ja: Auch Eure Strafzettel wegen Falschparkens müssen Ihr bezahlen.
    Geändert von Gärtner (27.01.2016 um 14:30 Uhr)
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
    lang über den Vokativ von Ego. Am Ende griffen sie zu den Waffen."

    Umberto Eco

  6. #296
    Mitglied Benutzerbild von moishe c
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von Goldlocke Beitrag anzeigen
    Wie wäre es mit Mussolinis und Giovanni Gentiles Werk : "Die Doktrin des Faschismus" als Grundlage?

    Weitere Arten mit länderspezifischer Ausprägung Österreich (Schussnig),Portugal(Salazar), Spanien( Franko) dürften da erst einmal zu vernachlässigen sein.

    Das Buch kenne ich leider nicht!

    Mir stellt sich aber dann doch die Frage, in wie weit die staatstheoretische Abhandlung von zwei Italienern für Deutschland und das Deutsche Volk von Bedeutung sind?

    Aber wie gesagt, ich will der Lektüre nicht vorgreifen!

  7. #297
    Mitglied Benutzerbild von hamburger
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Welch ein Geschwurbel über Hunderte Beiträge. Dabei ist doch nun eigentlich alles gesagt.

    Also das Grundgesetz soll keine Verfassung sein. Das wird auch nach der x-ten Wiederholung nicht richtig. Selbstverständlich ist das Grundgesetz formell wie materiell eine Verfassung. Ja, ich kenne den Art. 146 GG. Eine Verfassung muß aber weder vom Volk beschlossen noch auf Dauer angelegt sein, noch muß der betreffende Staat eine Friedensvertrag mit etwaigen früheren Kriegsgegnern haben. Auch das von den Alliierten oktroyierte Grundgesetz ist demnach eine Verfassung. Das wird Euch jeder Staatsrechtslehrer bestätigen. Penetrante Zuwortmeldungen vermeintlich überkluger "Reichsbürger" vermögen daran nichts zu ändern. Und ja: Auch Eure Strafzettel wegen Falschparkens müssen Ihr bezahlen.
    Ich sehe hier keine Reichsbürger, aber eine gewisse Menge Menschen, die demnach die Grundlagen einer Gesellschaft nicht begriffen haben.
    Diese von der Evolution benachteiligten Leute gibt es überall, im Garten und auch in Foren.
    Von den Pharaonen über die Könige und Kaiser gab es in der Geschichte viele Varianten von Staatsformen.
    Bei fortschreitender Entwicklung wollen immer mehr Menschen eine Beteiligung an der Verwaltung ihres Staates.
    Diese Menschen akzeptieren keine von außen erzwungene Form....
    Sogar in seinem Kleingarten kann ein Gärtner nicht mehr frei entscheiden, was er pflanzen darf und was nicht.
    Manchen gefällt diese Art zu leben, andere wehren sich dagegen.
    Die von der Evolution Begünstigten wollen aufgrund ihrer weiter entwickelten Intelligenz selbst über ihre Belange entscheiden, den Benachteiligten genügt das Grundgesetz...sie lieben ihre Gefängnis, gibt ja Futter und Fernsehen...und sogar noch Zeitungen
    Außer in Deutschland kann man in jedem Land ein Referendum über wichtige Dinge abhalten...das sollte jedem den Status dieses Landes begreiflich machen.
    Das Grundgesetz ist keine Verfassung und soll auch keine sein...diesen Satz kann auch kein Gärtner weg lügen.

  8. #298
    a.D. Benutzerbild von Gärtner
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von hamburger Beitrag anzeigen
    Ich sehe hier keine Reichsbürger, aber eine gewisse Menge Menschen, die demnach die Grundlagen einer Gesellschaft nicht begriffen haben.
    Diese von der Evolution benachteiligten Leute gibt es überall, im Garten und auch in Foren.
    Von den Pharaonen über die Könige und Kaiser gab es in der Geschichte viele Varianten von Staatsformen.
    Bei fortschreitender Entwicklung wollen immer mehr Menschen eine Beteiligung an der Verwaltung ihres Staates.
    Diese Menschen akzeptieren keine von außen erzwungene Form....
    Sogar in seinem Kleingarten kann ein Gärtner nicht mehr frei entscheiden, was er pflanzen darf und was nicht.
    Manchen gefällt diese Art zu leben, andere wehren sich dagegen.
    Die von der Evolution Begünstigten wollen aufgrund ihrer weiter entwickelten Intelligenz selbst über ihre Belange entscheiden, den Benachteiligten genügt das Grundgesetz...sie lieben ihre Gefängnis, gibt ja Futter und Fernsehen...und sogar noch Zeitungen
    Außer in Deutschland kann man in jedem Land ein Referendum über wichtige Dinge abhalten...das sollte jedem den Status dieses Landes begreiflich machen.
    Das Grundgesetz ist keine Verfassung und soll auch keine sein...diesen Satz kann auch kein Gärtner weg lügen.
    Leeres Geschwätz ändert an den Tatsachen nicht das mindeste. Das Grundgesetz ist die Verfassung unseres Landes, das beißt die Maus keinen Faden ab.

    Würde ich eine Volksabstimmung über Art, Form, Inhalt und Geltungsbereich einer womöglich neuen Verfassung befürworten? Zweifellos. Aber das Reichsbürgergeschwätz ist höchstens der formaljuristisch verbrämte Versuch der Aluhut-Fraktion, Zwerchfellmassage zu betreiben.


    Wenn du dir in der Rolle des Verdienten Humoristen des Forenkollektivs gefällst, bitte, tu dir keinen Zwang an.
    "Die beiden Gelehrten Gabundus und Terentius diskutierten 14 Tage und 14 Nächte
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    Umberto Eco

  9. #299
    Resteverwerter Benutzerbild von brain freeze
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von Gärtner Beitrag anzeigen
    Welch ein Geschwurbel über Hunderte Beiträge. Dabei ist doch nun eigentlich alles gesagt.

    Also das Grundgesetz soll keine Verfassung sein. Das wird auch nach der x-ten Wiederholung nicht richtig. Selbstverständlich ist das Grundgesetz formell wie materiell eine Verfassung. Ja, ich kenne den Art. 146 GG. Eine Verfassung muß aber weder vom Volk beschlossen noch auf Dauer angelegt sein, noch muß der betreffende Staat eine Friedensvertrag mit etwaigen früheren Kriegsgegnern haben. Auch das von den Alliierten oktroyierte Grundgesetz ist demnach eine Verfassung. Das wird Euch jeder Staatsrechtslehrer bestätigen. Penetrante Zuwortmeldungen vermeintlich überkluger "Reichsbürger" vermögen daran nichts zu ändern. Und ja: Auch Eure Strafzettel wegen Falschparkens müssen Ihr bezahlen.
    Ist natürlich Blödsinn, was du schreibst, weil es den Entstehungskontext des sog. Grundgesetzes und seine rechtswidrige Überhöhung zur "Verfassung" eines rechtswidrigen Staatswesens ausblendet, aber ich gehe mal davon aus, dass du einfach mal Position beziehen wolltest und vll. sogar musstest. Natürlich nur auf Weisung deines eigenen demokratischen Gewissens.
    Ex septentrione lux

  10. #300
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Warum das Grundgesetz keine Verfassung ist

    Zitat Zitat von moishe c Beitrag anzeigen
    Mit hat vor etlichen Jährchen ein Jurist (Doz. f. ÖR) mal die Sache mit der Verfassung so erklärt.
    [...]
    Es muß nach außen nur feststehen, wer wie als Vetretungsberechtigter/Regierung beauftragt wird!
    Hmm, ja, das hab ich so zwar noch nie betrachtet, es scheint mir aber doch zumindest eine tragfähige Arbeitsgrundlage zu sein.

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