Es gibt keine Rechtsnorm, nach der eine Verfassung Volksentscheide überhaupt zulassen muss und wenn ja, zu welchen Fragestellungen. Die Souveränität eines Staates oder Volkes dürfte davon kaum abhängen. In der WRV gab es Volksentscheide auf Reichsebene, sehr schön, aber dafür war zugleich eine quasi-diktatorische Rolle des Reichspräsidenten eingebaut, von der er in der Spätphase der Republik auch fleißig Gebrauch machte und damit gemeinsam mit dem Reichskanzler den eigentlichen Souverän, das Volk vertreten durch den Reichstag, bei der Gesetzgebung total aushebelte. Übrigens ist in Art. 29 GG ein Volksentscheid ausdrücklich vorgeschrieben, sonst aber nicht. In der Verfassung der USA dagegen fehlt er völlig, in der britischen auch, und in Frankreich ist er nur bei einer Verfassungsänderung vorgesehen, aber auch hier nicht zwingend.
In der Weimarer Republik stand der Volksentscheid zwar in der Verfassung, aber davon wurde genau zweimal Gebrauch gemacht (Fürstenenteignung und Young-Plan). Um wirklich wesentliche Fragen ging es dabei nicht, und beide Male wurde das Quorum nicht erreicht; offenbar hielt sich das Begehren des Volkes nach basisdemokratischer Mitwirkung in Grenzen. Auf Landesebene war das aber anders, hier gab es eine ganze Reihe von Volksentscheiden, auch in wichtigen Angelegenheiten. Entsprechend haben ja auch alle unsere Landesverfassungen solche Vorkehrungen, von denen auch immer wieder Gebrauch gemacht wird. Seit 2000 wurden zwölf aus der Bevölkerung initiierte Volksentscheide in deutschen Bundesländern abgehalten.
Es liegt nun mal im Wesen einer repräsentativen Demokratie, dass das Volk wesentliche Kompetenzen an seine gewählten Vertreter delegiert, wenn auch nur auf Zeit. Wo und wie und wann genau das Volk außer bei den Wahlen unmittelbar in die Arbeit des Parlaments eingreifen darf, muss in der Verfassung geregelt sein. Da gibt es alle Varianten, das Modell der Schweiz und das der USA und alle möglichen Zwischenstufen. Nichts davon ist rechtswidrig, sondern steht im freien Ermessen des Verfassungsgebers.
Hier kommt wieder der "Demokrat" durch. In Abwandlung deiner eigenen Aussage: Der Souverän ist keineswegs gezwungen, von seinem Recht Gebrauch zu machen, wenn er es nicht für nötig hält. Sonst wäre er ja nicht souverän.
Die meisten Menschen machen in ihrem ganzen Leben keinen Gebrauch ihres Rechtes auf Notwehr. Niemand kam deshalb bisher auf die Idee, das Rechtsprinzip abzuschaffen.
Der Rest deiner GSchichten ist irrelevant bis themenfremd. Es reicht, wenn du zur allgemeinen Belehrung Links zur Bundeszentrale für politische Bildung setzt oder zu Wikipedia (was keinen Unterschied macht).
Ex septentrione lux
Womit wir eben bei der Propaganda wären. Dass die Umstände der Gründung der Bundesrepublik dazu taugen, habe ich nicht bestritten und würd's auch nicht. Ganz im Gegenteil ist die Sache sogar sehr gut dazu geeignet, weil man die Verfassungsfrage mit der Souveränitätsfrage, die wiederum mit der mangelnden Problemlösungskompetenz verknüpfen kann.
Wenn Du glaubst, Beleidigungen merkte ich mir nicht, irrst Du.Immer wieder interessant, wie sich Leute mit faschistoider Denke zu Verteidigern der "FDGO" aufschwingen.
Ein Staats- oder Verfassungsrechtler, der sein Berufsethos ernst nimmt, käme u.U. in eine antagonistische Situation und könnte zuletzt beim Kopp-Verlag publizieren. Dann wäre er kein zitierfähiger Staatsrechtler mehr. So funktioniert ein geschlossenes System. Also immer konkret bleiben, auch wenn's schwer fällt.
Ex septentrione lux
Was ist in verständlichen Worten eigentlich der Unterschied zwischen Verfassung und Grundgesetz? Mir wurde unlängst die Frage gestellt auch nach längerem Überlegen hatte ich keine Antwort.
Danke im voraus
Es ist nur ein anderes Wort für det selbe.
Man sagt ja Alkohol verändert dein Leben-Ich sauf nun schon so lange und warte noch immer auf Veränderung
Das Grundgesetz ist defacto eine Verfassung. Hab ich gelesen und warum nennt ihr es nicht dann so. Hat das was mit Friedensvertrag zu tun, den es nicht gibt?
Kann das sein das es bei Staaten mit Souveränität (Friedenvertrag) eine Verfassung ist und bei besetzten Ländern ein Grundgesetz.
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