Ja, finde ich gut
Nein, bin dagagen
mir egal
Aktueller Kalenderspruch: Das ist wohl tatsächlich das Problem. Das alte links gibt es nicht mehr. Links ist heute das gut versorgte Establishment und nicht der entrechtete Proletarier. (HenningPogwisch, 130224, https://www.zeit.de/kultur/2024-02/p...0nach8/seite-2)
Naja, Art. 79 GG, Abs. 3 sagt:
Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Art. 19 GG, Abs. 2 sagt:
In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.
Nimmt man also die beiden Artikel beim geschriebenen Wort, dann dürfte auch bei einer komplett neuen Verfassung Art. 1 - 20 vom Grundsatz her nicht anders lauten und müsste so in eine neue Verfassung einfließen...sprich, man kann lt. Verfassung die Ehe nicht nur nicht abschaffen, sondern muss diese explizit auch nich schützen.
Ich denke die Verfasser des Grundgesetzes haben sich schon was dabei gedacht, dass Artikel 1- 20 GG in Ihrem Wesensgehalt nicht antastbar sind, denn es bestünde ja durchaus die Möglichkeit, dass eine Partei - welche mit diesen grundgesetzlich garantieren Rechten nun gar nicht klar kommt - diese gerne ändern würde und dann gestoppt werden könnte.
Nicht die Artikel 1 bis 20 werden durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" geschützt, sondern die Artikel 1 und 20.
[Links nur für registrierte Nutzer](3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
Art. 19 kann ja auch abgeschafft werden, dann steht einer Änderung nichts im Wege. Übrigens wurde der Art. 16 auch schon mal geändert.
Fragt sich nur, wer in diesem Staat die "Extremisten" sind. Wenn die Befürworter der "Homo-Ehe" die staatliche Ordnung nach ihrem Sinne ändern wollen, dann sind das doch die "Extremisten".
Erlaubt nun Artikel 79 nicht...schon ein Krux mit unserem Grundgesetz
Richtig ist, dass man einen vielen Artikeln von 1 - 20 schon herumgepfuscht hat...aber der Wesensgehalt wurde nie angetastet und dies ist ja wesentlich.
Wobei ich die ganze Diskussion irgendwie nicht verstehe.
Warum erweitert man Artikel 6 GG nicht um einen weiteren Absatz sinngemäß: Gleichgeschlechtlichen eigentragenen Partnerschaften sind durch die Gesetzgebung die gleichen Rechte und Pflichten zuzugestehen wie einer Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften und schon ist die ganze Chose gegessen.
Die Frage ist nur ob die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dies auch wollen...denn aus Rechten erwachsen auch Pflichten und bis heute habe ich noch nichts davon gehört, dass die Fürsprecher der Gleichstellung auch diesen Pflichten einfordern.
So ist es aber zumeist und nicht zu sagen fast immer - die, welche sich gegen eine reale oder eingebildete Diskriminierung wehren und diese abschaffen wollen haben fast immer (um nicht zu sagen ausschließlich) die Vorteile im Blickfeld und wollen von den Nachteilen nichts wissen.
Da junge Feministinnen nichts abschaffen können, sind mir die Idee einiger Spinner egal
Schweine sollten Menschenrechte bekommen und dann gleichberechtigt heiraten können die Schweinekinder sollten dann in Inklusionsklassen kommen - wer sie dann noch diskriminiert ist ein Nazi !
Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
"Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger
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