Umfrageergebnis anzeigen: Die Ehe komplett abschaffen?

Teilnehmer
79. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja, finde ich gut

    8 10,13%
  • Nein, bin dagagen

    60 75,95%
  • mir egal

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Thema: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

  1. #41
    sieht auf euch herab Benutzerbild von -jmw-
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Du bringst hier 79.III (Ewigkeitsklausel) und 19.II GG durcheinander (Wesensgehalt).
    Und, nein, die Pouvoir constituant ist, soweit ich weiss, nicht durch die bestehende Verfassung gebunden.

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Art. 6 GG gehört zu den sogenannten "Ewigkeitsartikel", welche in Ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen und darin in der Schutz der Ehe und Familie als Grundrecht definiert.

    Wollte man als die Ehe "abschaffen" ginge dies nur mit einer komplett neuen Verfassung, wobei sich da die Frage stellt - wäre eine neue Verfassung, welche sich gegen die heute in den Artikel 1 - 20 GG garanierten Rechte und Pflichten richtet überhaupt möglich?

    Warum überhaupt die "Ehe" abschaffen? Niemand wird doch gezwungen zu heiraten - diese Entscheidung trifft doch jedes Paar für sich und ein Verbot (darauf läuft eine Abschaffung ja hinaus) wäre ein staatlicher Eingriff in die Privatsphäre, welche weder dem Staat an sich noch eine Einzelperson zusteht.
    Aktueller Kalenderspruch: We have to choose between the freedom of a few professional politicians to talk and the freedom of the people to live.
    (Oswald Mosley, Fascism: 100 Questions)

  2. #42
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Du bringst hier 79.III (Ewigkeitsklausel) und 19.II GG durcheinander (Wesensgehalt).
    Und, nein, die Pouvoir constituant ist, soweit ich weiss, nicht durch die bestehende Verfassung gebunden.
    Naja, Art. 79 GG, Abs. 3 sagt:
    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
    Art. 19 GG, Abs. 2 sagt:

    In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Nimmt man also die beiden Artikel beim geschriebenen Wort, dann dürfte auch bei einer komplett neuen Verfassung Art. 1 - 20 vom Grundsatz her nicht anders lauten und müsste so in eine neue Verfassung einfließen...sprich, man kann lt. Verfassung die Ehe nicht nur nicht abschaffen, sondern muss diese explizit auch nich schützen.

    Ich denke die Verfasser des Grundgesetzes haben sich schon was dabei gedacht, dass Artikel 1- 20 GG in Ihrem Wesensgehalt nicht antastbar sind, denn es bestünde ja durchaus die Möglichkeit, dass eine Partei - welche mit diesen grundgesetzlich garantieren Rechten nun gar nicht klar kommt - diese gerne ändern würde und dann gestoppt werden könnte.

  3. #43
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Art. 6 GG gehört zu den sogenannten "Ewigkeitsartikel", welche in Ihrem Wesensgehalt nicht angetastet werden dürfen und darin in der Schutz der Ehe und Familie als Grundrecht definiert.

    Wollte man als die Ehe "abschaffen" ginge dies nur mit einer komplett neuen Verfassung, wobei sich da die Frage stellt - wäre eine neue Verfassung, welche sich gegen die heute in den Artikel 1 - 20 GG garanierten Rechte und Pflichten richtet überhaupt möglich?

    Warum überhaupt die "Ehe" abschaffen? Niemand wird doch gezwungen zu heiraten - diese Entscheidung trifft doch jedes Paar für sich und ein Verbot (darauf läuft eine Abschaffung ja hinaus) wäre ein staatlicher Eingriff in die Privatsphäre, welche weder dem Staat an sich noch eine Einzelperson zusteht.
    Nicht die Artikel 1 bis 20 werden durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" geschützt, sondern die Artikel 1 und 20.

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
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  4. #44
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Naja, Art. 79 GG, Abs. 3 sagt:
    Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
    Art. 19 GG, Abs. 2 sagt:

    In keinem Falle darf ein Grundrecht in seinem Wesensgehalt angetastet werden.

    Nimmt man also die beiden Artikel beim geschriebenen Wort, dann dürfte auch bei einer komplett neuen Verfassung Art. 1 - 20 vom Grundsatz her nicht anders lauten und müsste so in eine neue Verfassung einfließen...sprich, man kann lt. Verfassung die Ehe nicht nur nicht abschaffen, sondern muss diese explizit auch nich schützen.

    Ich denke die Verfasser des Grundgesetzes haben sich schon was dabei gedacht, dass Artikel 1- 20 GG in Ihrem Wesensgehalt nicht antastbar sind, denn es bestünde ja durchaus die Möglichkeit, dass eine Partei - welche mit diesen grundgesetzlich garantieren Rechten nun gar nicht klar kommt - diese gerne ändern würde und dann gestoppt werden könnte.
    Art. 19 kann ja auch abgeschafft werden, dann steht einer Änderung nichts im Wege. Übrigens wurde der Art. 16 auch schon mal geändert.
    Fragt sich nur, wer in diesem Staat die "Extremisten" sind. Wenn die Befürworter der "Homo-Ehe" die staatliche Ordnung nach ihrem Sinne ändern wollen, dann sind das doch die "Extremisten".

  5. #45
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von Rüganer Beitrag anzeigen
    Art. 19 kann ja auch abgeschafft werden, dann steht einer Änderung nichts im Wege. Übrigens wurde der Art. 16 auch schon mal geändert.
    Fragt sich nur, wer in diesem Staat die "Extremisten" sind. Wenn die Befürworter der "Homo-Ehe" die staatliche Ordnung nach ihrem Sinne ändern wollen, dann sind das doch die "Extremisten".
    Erlaubt nun Artikel 79 nicht...schon ein Krux mit unserem Grundgesetz

    Richtig ist, dass man einen vielen Artikeln von 1 - 20 schon herumgepfuscht hat...aber der Wesensgehalt wurde nie angetastet und dies ist ja wesentlich.

    Wobei ich die ganze Diskussion irgendwie nicht verstehe.
    Warum erweitert man Artikel 6 GG nicht um einen weiteren Absatz sinngemäß: Gleichgeschlechtlichen eigentragenen Partnerschaften sind durch die Gesetzgebung die gleichen Rechte und Pflichten zuzugestehen wie einer Ehe zwischen verschiedengeschlechtlichen Partnerschaften und schon ist die ganze Chose gegessen.

    Die Frage ist nur ob die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dies auch wollen...denn aus Rechten erwachsen auch Pflichten und bis heute habe ich noch nichts davon gehört, dass die Fürsprecher der Gleichstellung auch diesen Pflichten einfordern.

    So ist es aber zumeist und nicht zu sagen fast immer - die, welche sich gegen eine reale oder eingebildete Diskriminierung wehren und diese abschaffen wollen haben fast immer (um nicht zu sagen ausschließlich) die Vorteile im Blickfeld und wollen von den Nachteilen nichts wissen.

  6. #46
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    [...]Die Frage ist nur ob die gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dies auch wollen...denn aus Rechten erwachsen auch Pflichten und bis heute habe ich noch nichts davon gehört, dass die Fürsprecher der Gleichstellung auch diesen Pflichten einfordern.[...]
    Welche Pflichten?
    Igno-Mülleimer: Frei-denker, politisch Verfolgter, Willi Nicke, iglaubnix+2fel, tosh, monrol, Buella, Löwe, Widder58, Piedra, idistaviso, Pythia, Freelance, navy, SLNK
    Mitglied der Fraktion der Liberalen

  7. #47
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von BlackForrester Beitrag anzeigen
    Erlaubt nun Artikel 79 nicht...schon ein Krux mit unserem Grundgesetz

    ...
    Wie ich dir ja schon geschrieben habe, schützt der Artikel 79 nur die Artikel 1 und 20.
    Siehe hier: [Links nur für registrierte Nutzer]
    Artikel 19 darf also abgeschafft werden.

  8. #48
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Da junge Feministinnen nichts abschaffen können, sind mir die Idee einiger Spinner egal

  9. #49
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Schweine sollten Menschenrechte bekommen und dann gleichberechtigt heiraten können die Schweinekinder sollten dann in Inklusionsklassen kommen - wer sie dann noch diskriminiert ist ein Nazi !
    Die Wiedergeburt des Abendlandes kann nur aus der Erneuerung der Familie erwachsen. Eugen Fischer
    Geschichte handelt fast nur von […] schlechten Menschen, die später gutgesprochen worden sind. Friedrich Nietzsche
    "Globalisierung ist nur ein anderes Wort für US-Herrschaft.“Henry Kissinger

  10. #50
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    Standard AW: Junge Feministinnen wollen Ehe abschaffen

    Zitat Zitat von borisbaran Beitrag anzeigen
    Welche Pflichten?
    Dass z.B. eine Sozialbehörde, selbst nach einer Scheidung, den einen geschiedenen Partner in die Pflicht nehmen kann, wenn der andere geschiedene Partner in soziale Not gerät...meines Wissens bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft noch nicht möglich.

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